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Sitzungsdienst
Bürgerinformationssystem
Der Tagesordnungspunkt wird gem. § 4 Absatz 2 Satz 5 der Geschäftsordnung des Rates aufgrund von Zeitmangel auf die nächste Sitzung des Rates vertagt.
Im Rahmen der Genehmigung der Tagesordnung wird der Antrag auf Nichtbefassung mehrheitlich angenommen. Der Antrag wird nicht weiter behandelt.
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