Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: sh. Antrag des VCD zum Thema „Abschaffung der Bettelampeln“ vom 26.08.2024, eingegangen am 27.08.2024
Die Verwaltung nimmt zu dem eingereichten Antrag wie folgt Stellung:
Grundsätzlich unterstützt die Hansestadt Lüneburg das Anliegen, die sogenannten „Bettelampeln“ abzuschaffen, bei denen Fuß- und Radverkehr eine Grünphase nur durch Betätigung eines Anforderungstasters erhalten. Diese Maßnahme wurde bereits im Rahmen des Prozesses zum Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplan (NUMP) thematisiert. Zuletzt haben am 22.08.2024 hierzu Gespräche mit dem Dienstleister der Lichtsignalanlagen stattgefunden, bei denen die notwendigen Schritte zur Umsetzung erörtert wurden.
Um die „Bettelampel“-Funktion abzuschalten, ist eine Anpassung der Softwareprogrammierung erforderlich, die in das Steuergerät der jeweiligen Lichtsignalanlage übertragen werden muss. Diese Anpassungen können durch den Dienstleister durchgeführt werden, sind jedoch mit Kosten verbunden. Die Kosten für die Abschaffung der „Bettelampeln“ werden auf etwa 600 bis 1.000 Euro pro Ampel geschätzt, je nach Größe und Anzahl der Furten.
Derzeit sind 29 Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet mit „Bettelampel“-Funktion ausgestattet. Bei fast allen diesen Anlagen ist die Funktion zeitenabhängig aktiviert oder deaktiviert. So ist die „Bettelampel“-Funktion beispielsweise vor Schulen morgens deaktiviert, um dem erhöhten Fußgängeraufkommen zu Schulbeginn gerecht zu werden, während sie nach Schulschluss wieder aktiviert wird. An anderen Standorten ist die Funktion nachts deaktiviert, tagsüber jedoch aktiv. Die Entscheidung zur Programmierung der Ampeln wurde auch in der Vergangenheit unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrsmengen, der notwendigen Koordination und der örtlichen Gegebenheiten getroffen.
Barrierefreiheit und Nutzung der Anforderungstaster: Die Verwaltung weist darauf hin, dass der vollständige Abbau der Anforderungstaster aus Gründen der Barrierefreiheit nicht zielführend ist. Viele der Taster werden nicht ausschließlich zur Anforderung von Grünphasen für den Fuß- und Radverkehr verwendet, sondern auch zur Aktivierung von Blinden- und Gehörlosensignalen. Diese Signalisierungen sind essenziell, um Menschen mit Behinderung eine sichere Überquerung der Straßen zu ermöglichen. Ein vollständiger Abbau der Taster würde somit auch den Wegfall dieser wichtigen Funktionen bedeuten, was den Anforderungen an eine barrierefreie Stadt widersprechen würde.
Aktuell sind Blinden- und Gehörlosensignale noch nicht an allen Lichtsignalanlagen verfügbar, sollen jedoch im Laufe der nächsten Jahre flächendeckend nachgerüstet werden. Die deaktivierten Taster, die derzeit keine Funktion im Zusammenhang mit der Grünanforderung haben, können hierfür wieder aktiviert und genutzt werden. Auch für diese Nachrüstungen ist eine Anpassung der Software erforderlich, die der Dienstleister ebenfalls kostenpflichtig umsetzen kann.
Prioritäten und Bürgeranfragen: Die Priorisierung der Anpassung der Lichtsignalanlagen erfolgt nach Örtlichkeiten, Anfragen und konkretem Bedarf. Beispielsweise gab es eine konkrete Bürgeranfrage zur Kreuzung Konrad-Adenauer-Allee/Deutsch-Evern-Weg. An dieser Stelle befindet sich in der Nähe eine berufsbildende Schule (BBS), weshalb die Ampel morgens und nachmittags stark frequentiert ist. Eine weitere Anfrage kam zur Lichtsignalanlage Am Bargenturm vor dem Familienzentrum. Diese Rückmeldungen aus der Bevölkerung fließen in die Priorisierung der Maßnahmen ein, um sicherzustellen, dass Anpassungen dort vorgenommen werden, wo sie den größten Nutzen für die Verkehrsteilnehmenden bringen.
Kostenüberblick: Die genauen Kosten für die Umrüstung und Anpassung der Lichtsignalanlagen können derzeit nur geschätzt werden. Die Kosten für die Abschaffung der „Bettelampel“-Funktion liegen, wie bereits erwähnt, bei etwa 600 bis 1.000 Euro pro Anlage. Die Kosten für die Einrichtung von barrierefreien Ampeln sind stark variabel und hängen von Faktoren wie der Größe der Kreuzung, der Anzahl der Fußgängerüberwege, dem Zustand und Alter der Lichtsignalanlagen sowie des Steuergeräts ab. Diese Kosten bewegen sich im hohen vierstelligen oder niedrigen fünfstelligen Bereich.
Die Verwaltung wird weiterhin prüfen, welche Kreuzungen prioritär angepasst werden können. Ziel ist es, den Fuß- und Radverkehr sicherer und barrierefreier zu gestalten, ohne die notwendige Unterstützung für Menschen mit Behinderung zu beeinträchtigen.
Zu Beginn könnte bis Ende dieses Jahrs die entsprechende Anpassung an den beiden Knotenpunkten Konrad-Adenauer-Allee/Deutsch-Evern-Weg sowie Am Bargenturm vor dem Familienzentrum erfolgen. An diesen ist dann keine Anforderung der Grünphase für den Fuß- und Radverkehr mehr erforderlich.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 210,00€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: sh. Antrag des VCD vom 26.08.2024
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