Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/11597/24  

 
 
Betreff: Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
- Betriebsabrechnung 2023
- Gebührenbedarfsberechnung 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Bauch, Miriam  Bereich 21 - Steuern
   Bereich 31 - Umwelt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung Vorberatung
11.12.2024 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.12.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Betriebsabrechnung 2023 (Gesamtbetrachtung)

Die Betriebsabrechnung 2023 (Anlage 1 und 2) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 1,2 Mio. € aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2021 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 2,8 Mio. €.

 

Die derzeitig gültige getrennte Abwasserbeseitigungsgebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2023 auf Basis der Betriebsabrechnung 2022 für das Jahr 2024 festgesetzt.

 

Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Schmutz- und Niederschlagswasser) dient das bei der WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Hansestadt Lüneburg“ vom 01.03.2005.

 

Die Gesamtbetrachtung der Abwasserbeseitigung mit der Betriebsabrechnung 2023 und dem Zeitraum der Gebührenbedarfsberechnung 2025 ist der Anlage 3 zu entnehmen.

 

 

Gebührenbedarfsberechnung 2025 Schmutzwasser

Derzeit beträgt die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr 1,65 € je m³ versiegelte Fläche. 

 

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wird folgende Ergebnisentwicklung 2025 (detailliert in Anlage 4) erwartet:

 

Produkt 538001 Schmutzwasser-
beseitigung

 

 

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2021

2022

2023

2024

2025

Erlöse

10.597.550

10.097.857

10.573.844

10.543.021

10.602.208

Kosten

9.331.507

8.986.751

9.556.884

10.408.094

11.056.790

Jahresbezogenes Ergebnis

1.266.043

1.111.106

1.016.960

134.927

-454.582

Vortrag aus Vorvorjahr

-10.181

-904.476

1.257.057

205.726

2.286.588

Ergebnisverzinsung

1.195

-904

12.571

7.459

118.086

Gesamtergebnis

+1.257.057

+205.726

+2.286.588

+348.112

+1.950.092

 

In Anbetracht der bevorstehenden Investitionen in die Kläranlage sowie in das Kanalnetz und den einhergehenden Personalkosten werden die Vorträge sukzessiv in den nächsten Jahren verbraucht werden. Ferner ist davon auszugehen, dass die Klärschlammentsorgung zukünftig nicht in Gänze über die Landwirtschaft erfolgen kann. 75 % des Klärschlamms werden landwirtschaftlich bis zum Frühjahr 2028 verwertet, die übrigen 25 % werden der mit höheren Kosten verbundenen Verbrennung zugeführt.  

 

Es wird daher empfohlen, die derzeitigen Schmutzwasserbeseitigungsgebühren nicht anzupassen. Die Entwicklung der Schmutzwassergebühren ist jedoch stetig zu beobachten, so dass eine Gebührenanpassung für die nächste Kalkulationsperiode nicht ausgeschlossen werden kann.

 

 

Gebührenbedarfsberechnung 2025 Niederschlagswasser

Derzeit beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,51 € je m² versiegelte Fläche.

 

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wird folgende Ergebnisentwicklung 2025 (detailliert in Anlage 4) erwartet:

 

Produkt 538001 Niederschlags-
wasserbeseitigung

 

 

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2021

2022

2023

2024

2025

Erlöse

3.160.735

3.154.594

4.139.709

4.055.079

4.045.392

Kosten

3.724.478

3.623.070

3.878.160

4.177.406

4.448.310

Jahresbezogenes Ergebnis

-563.743

-468.476

261.549

-122.327

-402.918

Vortrag aus Vorvorjahr

829.406

-19.710

270.910

-488.206

535.168

Ergebnisverzinsung

5.247

-20

2.709

-17.702

18.445

Gesamtergebnis

+270.910

-488.206

+535.168

-628.235

+150.695

 

 

Es wird empfohlen, die derzeitigen Niederschlagswassergebühren nicht anzupassen. Die Entwicklung der Niederschlagswasserbeseitigung ist weiterhin zu beobachten, so dass eine Gebührenanpassung für die nächste Kalkulationsperiode nicht ausgeschlossen werden kann.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 63,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten: keine 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 21000 

 Produkt / Kostenträger: 538101

 Haushaltsjahr:  2024 ff.

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Betriebsabrechnung 2023 (BAB) Teil 1

Anlage 2: Betriebsabrechnung 2023 (BAB) Teil 2

Anlage 3: Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung 2025

Anlage 4: Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Betriebsabrechnung 2023 (BAB) Teil 1 (54 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2023 (BAB) Teil 2 (82 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3: Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung 2025 (58 KB)      
Anlage 5 4 Anlage 4: Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2025 (55 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die Betriebsabrechnung 2023 für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung 2025 wird zugestimmt. Die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren bleiben unverändert.