Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Betriebsabrechnung 2023 (Gesamtbetrachtung) Die Betriebsabrechnung 2023 (Anlage 1 und 2) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 1,2 Mio. € aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2021 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 2,8 Mio. €.
Die derzeitig gültige getrennte Abwasserbeseitigungsgebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2023 auf Basis der Betriebsabrechnung 2022 für das Jahr 2024 festgesetzt.
Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Schmutz- und Niederschlagswasser) dient das bei der WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Hansestadt Lüneburg“ vom 01.03.2005.
Die Gesamtbetrachtung der Abwasserbeseitigung mit der Betriebsabrechnung 2023 und dem Zeitraum der Gebührenbedarfsberechnung 2025 ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Gebührenbedarfsberechnung 2025 Schmutzwasser Derzeit beträgt die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr 1,65 € je m³ versiegelte Fläche.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wird folgende Ergebnisentwicklung 2025 (detailliert in Anlage 4) erwartet:
In Anbetracht der bevorstehenden Investitionen in die Kläranlage sowie in das Kanalnetz und den einhergehenden Personalkosten werden die Vorträge sukzessiv in den nächsten Jahren verbraucht werden. Ferner ist davon auszugehen, dass die Klärschlammentsorgung zukünftig nicht in Gänze über die Landwirtschaft erfolgen kann. 75 % des Klärschlamms werden landwirtschaftlich bis zum Frühjahr 2028 verwertet, die übrigen 25 % werden der mit höheren Kosten verbundenen Verbrennung zugeführt.
Es wird daher empfohlen, die derzeitigen Schmutzwasserbeseitigungsgebühren nicht anzupassen. Die Entwicklung der Schmutzwassergebühren ist jedoch stetig zu beobachten, so dass eine Gebührenanpassung für die nächste Kalkulationsperiode nicht ausgeschlossen werden kann.
Gebührenbedarfsberechnung 2025 Niederschlagswasser Derzeit beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,51 € je m² versiegelte Fläche.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wird folgende Ergebnisentwicklung 2025 (detailliert in Anlage 4) erwartet:
Es wird empfohlen, die derzeitigen Niederschlagswassergebühren nicht anzupassen. Die Entwicklung der Niederschlagswasserbeseitigung ist weiterhin zu beobachten, so dass eine Gebührenanpassung für die nächste Kalkulationsperiode nicht ausgeschlossen werden kann.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 21000 Produkt / Kostenträger: 538101 Haushaltsjahr: 2024 ff.
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen: Anlage 1: Betriebsabrechnung 2023 (BAB) Teil 1 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2023 (BAB) Teil 2 Anlage 3: Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung 2025 Anlage 4: Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2025
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2023 für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung 2025 wird zugestimmt. Die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren bleiben unverändert.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |