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Vorlage - VO/11522/24  

 
 
Betreff: Antrag "Bebauungsplan Nr. 83 Bei Alt Bilm/Landebahn rechtskräftig werden lassen" (Antrag der FDP-Fraktion vom 08.10.2024, eingegangen 08.10.2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Talic, Mayte  06 - Bauverwaltung
   Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
   Bereich 61 - Stadtplanung
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
29.10.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.10.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
28.11.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
13.02.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
03.03.2025 
Außerordentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgezogen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

sh. Antrag der FDP-Fraktion zum Thema „Bebauungsplan Nr. 83 Bei Alt Bilm/Landebahn rechtskräftig werden lassen vom 08.10.2024

 

 

Die Verwaltung nimmt zu dem eingegangenen Antrag wie folgt Stellung:

 

Der Rat der Hansestadt möge beschließen:

Die Verwaltung soll so schnell wie möglich die im Bauausschuss am 19.06.2023

einstimmig beschlossene Umweltprüfung im Bauausschuss vorstellen und den

Bebauungsplan Nr. 83 (Bei Alt Bilm/Landebahn) rechtskräftig werden lassen. Sie

erklärt, ob und gegebenenfalls wann die 15. Änderung des F-Plans veröffentlicht

wurde.

 

Der Auftrag zur naturschutzfachlichen Prüfung der Flächen des Flugplatzes, insbesondere der Artenschutzbelange, und der Erarbeitung eines Umweltberichts, wurde mit Schreiben vom 29. August 2023 erteilt.

 

In diesem Jahr erfolgte daraufhin die Prüfung und Bilanzierung der Flächen. Die Fertigstellung des Umweltberichts mit den Untersuchungsergebnissen wurde vom beauftragten Fachgutachter für den November 2024 angekündigt.

 

Der Umweltbericht wird dann durch die Verwaltung geprüft. Es soll daraus hervorgehen, ob die 15. Änderung des Flächennutzungsplans, die Teilaufhebungen der Bebauungspläne Nr. 60 und 61, die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 60, die 2. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 61 sowie der Bebauungsplan Nr. 83 mit den heute zu beachtenden umweltrechtlichen Vorgaben der §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB vereinbar sind und ob auf die ausgeübten und geplanten Nutzungen die Eingriffsregelung gem. § 1a BauGB anwendbar ist.

 

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können die Bauleitpläne durch Veröffentlichung in Kraft gesetzt werden.

 

Über die Ergebnisse der Umweltprüfung und das daraus resultierende weitere Vorgehen wird der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung in einer seiner nächsten Sitzungen unterrichtet.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

±

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

±

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

±

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

±

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

±

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

±

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

±

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

±

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

±

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

 

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 300,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

sh. Antrag der FDP-Fraktion vom 08.10.2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 24_10_08 Antrag FDP B-Plan-83 (180 KB)