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Vorlage - VO/11519/24  

 
 
Betreff: Anfrage "Einbindung der Gremien der Hansestadt in die Neuorganisation des regionalen Nahverkehrs" (Anfrage der FDP-Fraktion vom 08.10.2024, eingegangen am 08.10.2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Kipke, Jürgen
Federführend:DEZERNAT III Beteiligt:03 - Steuerung und Service
Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin  Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
   Bereich 35 - Mobilität
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Kenntnisnahme
30.10.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
28.11.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
13.02.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
03.03.2025 
Außerordentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

sh. Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema „Einbindung der Gremien der Hansestadt in die Neuorganisation des regionalen Nahverkehrs vom 08.10.2024

 

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

 

 

  1. Hat die MOIN sich bereits an die Verwaltung der Hansestadt gewandt und nach einer Stellungnahme zur Neuorganisation des ÖPNV gefragt?

 

Die MOIN hat sich zusammen mit dem Aufgabenträger des ÖPNV (Landkreis Lüneburg) mit einem Linienkonzept für 2026/2027 an die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg gewandt, welches der Verwaltung am 11.09.2024 vorgestellt wurde. Vorgelagert gab es eine ndliche und präsentationsgestützte Information in der Sitzung der Arbeitsgruppe der Hauptverwaltungsbeamten am 01.08.2024, an der städtischerseits Herr Stadtrat Forster teilnahm. Ein Versand der Präsentation erfolgte im Nachgang zu dieser Sitzung jedenfalls nicht an die Hansestadt. Die MOIN stellte im Anschluss an den Termin am 11.09.2024 eine Präsentation zu Ihren Überlegungen zur Verfügung. Eine Bitte um Stellungnahme wurde damit nicht verbunden, aber in Aussicht gestellt, dass Anmerkungen zu den Planungen/Überlegungen möglichst berücksichtigt würden.

 

 

  1. Hat die MOIN bereits eigene Ideen zur Neuorganisation des ÖPNV an die Verwaltung der Hansestadt gesandt?

 

Die MOIN hat ein Linienkonzept für 2026/2027 erstellt, das nach Auskunft des Landkreises Basis der Ausschreibung des ÖPNV ab 2026 sein soll. Wesentliche Elemente des erarbeiteten Konzeptes und der Linienwege liegen der Verwaltung seit dem 11.09.2024 in Form einer Präsentation vor, versehen mit dem Hinweis, dass es sich bei den Linienwegsdarstellungen zum jetzigen Zeitpunkt nur um eine grobe Darstellung handele.

 

 

 

  1. Ist die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg proaktiv auf die MOIN zugegangen und hat Wünsche und Anregungen zur Neuorganisation des ÖPNV in der Hansestadt Lüneburg geäußert?

 

Aufgabenträger des ÖPNV ist der Landkreis Lüneburg, der zur sachgerechten Aufgabenwahrnehmung die MOIN Gesellschaft für Mobilitätsinfrastruktur, eine Eigengesellschaft des Landkreises Lüneburg, gegründet hat. Dementsprechend hat die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg strategische Überlegungen, Wünsche und Linienanregungen in erster Linie mit dem Aufgabenträger kommuniziert. Die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg hat im Rahmen des NUMP, unter dem Einsatz einer intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung und eines etablierten Planungsbüros, unter anderem eine Analyse der Ist-Situation des ÖPNV im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg vorgenommen und daraus Maßnahmenempfehlungen abgeleitet. Der Analysebericht liegt der Öffentlichkeit seit Februar 2024 vor und ist auch dem ÖPNV-Aufgabenträger zur Verfügung gestellt worden, mit dem Wunsch, entsprechende Analysen und Empfehlungen in die Linienkonzepte der MOIN mit aufzunehmen. Parallel zum NUMP erarbeitet der Landkreis ein Mobilitätsgutachten (siehe auch Vorlage des Kreistages 2022/12), das „…sich mit der Weiterentwicklung des ÖPNV, also dem Verkehrsangebot und der Bedienqualität in Anknüpfung an das Integrierte Mobilitätskonzept und den Nahverkehrsplan befassen soll. (…) Ein Fokus des Mobilitätsgutachtens sollte auf einer Betrachtung liegen, wie durch Maßnahmen im und um das Gebiet der Hansestadt Lüneburg als Verkehrsknotenpunkt der Region eine Veränderung im Mobilitätsverhalten erreicht werden kann. Dabei geht es im Kern um das Ziel der Verlagerung von Verkehren im Stadt-Umland-Verflechtungsbereich auf den Umweltverbund und dessen inter- und multimodale Verknüpfungen.“ Erkenntnisse aus Erstellungsprozess oder deren Verarbeitung in dem erstellten Linienkonzept der MOIN sind der Hansestadt nicht bekannt.

 

 

  1. Aufgrund der notwendigen Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren müssen Änderungen baldmöglichst diskutiert und beschlossen werden. Wie sieht der Zeitplan dazu aus?

 

Der Verwaltung der Hansestadt Lüneburg wurde vom ÖPNV-Aufgabenträger kein konkreter Zeitplan zur Verfügung gestellt. Die Möglichkeit einer einflussnehmenden städtischen Gremienbeteiligung vor einer Ausschreibungsveröffentlichung für die ÖPNV-Leistungen für 2026 erscheint aus städtischer Sicht aus zeitlichen Gründen fraglich. Entsprechend der Vereinbarung der Verwaltungsspitzen soll am 08.11.2024 zunächst der Mobilitätsgrundsatzausschuss als gemeinsames Gremium mit dem neuen Linienkonzept befasst werden. Eine Beteiligung des städtischen Mobilitätsausschusses erfolgt nach dem 14.11.2024 in einer Sondersitzung, in der der Landkreis seine Planungen vorstellen wird. Fraglich erscheint der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt, ob etwaige Anregungen und Empfehlungen zu Modifikationen des Linienkonzeptes noch Einfluss auf die Ausschreibung nehmen können oder diese ggf. in einem späteren Stadium Berücksichtigung finden können bzw. müssen.

 

  1. Bis wann muss spätestens eine Entscheidung zu den Neuerungen im ÖPNV in der Hansestadt Lüneburg gefallen sein, damit die MOIN mit Neuerungen im ÖPNV fristgerecht Anfang 2026 ihre Arbeit aufnehmen kann?

 

Eine diesbezügliche Frist ist der Hansestadt nicht bekannt, da ein strukturierter Beteiligungsprozess mit der Hansestadt zur Erarbeitung des Linienkonzeptes nicht erfolgte (siehe auch Antwort zu Ziffer  3 und 4).

 

 

  1. Wird es eine intensive Bürgerbeteiligung zur Neuorganisation des regionalen Nahverkehrs im Oberzentrum Lüneburg geben?

 

Die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg hält eine intensive Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung bzw. Neuorganisation des ÖPNV im Oberzentrum Lüneburg für erstrebenswert, sieht die Aufgabe zur Durchführung entsprechender Formate allerdings beim ÖPNV-Aufgabenträger. Die Hansestadt Lüneburg hat im Rahmen des NUMP umfangreiche Beteiligungsformate veranstaltet und in diesem Rahmen Analysen und auch Empfehlungen für den ÖPNV erarbeitet. Die Ergebnisse und Empfehlungen sind in entsprechenden Maßnahmensteckbriefen des NUMP dokumentiert (siehe hierzu Vorlage VO/11412/24; und Anlage S. 35 51). Dem Landkreis Lüneburg wurden diese Dokumente zur Verfügung gestellt.

 

 

  1.  Gibt es innerhalb der Verwaltung der Hansestadt schon Ideen, wie die Neuerungen (Verbesserungen) in der Organisation des regionalen Nahverkehrs im Bereich des Oberzentrums Lüneburg aussehen sollen?

 

Die grundsätzlichen Ideen und Vorschläge, den ÖPNV im Bereich des Oberzentrums Lüneburg zu optimieren, sind in den Maßnahmensteckbriefen des NUMP bereits dokumentiert. Zu den ersten Informationen der MOIN hinsichtlich eines zukünftigen Linienkonzeptes werden verwaltungsseitig Modifikationen als geboten betrachtet. Eine Stellungnahme zum Linienkonzept ist in Bearbeitung und wird dem Mobilitätsausschuss in der o.g. Sondersitzung durch die Stadtverwaltung vorgestellt werden.

 

 

  1. Wann werden die Fachausschüsse (z.B. Mobilität, Wirtschaft, Finanzen, Bauen) sich mit der Neuorganisation des regionalen Nahverkehrs, die verkehrlichen, finanziellen, wirtschaftlichen und gegebenenfalls baulichen Auswirkungen auf die Hansestadt Lüneburg als Oberzentrum, befassen können?

 

Der ÖPNV-Aufgabenträger hat der Verwaltung der Hansestadt keinen konkreten Zeitplan zur Verfügung gestellt und behält sich als Aufgabenträger des ÖPNV vor, das Vorgehen zur Veröffentlichung des Linienkonzeptes selbst zu bestimmen. Wie zu Frage 4 ausgeführt, sind Beratungen des gemeinsamen Mobilitätsgrundsatzausschusses und des städtischen Mobilitätsausschusses vereinbart.

 

 

  1. Sind im Entwurf des Doppelhaushalts 2025/2026 Mittel für die Verbesserung des ÖPNV eingestellt?

 

Augabenträger des ÖPNV ist der Landkreis Lüneburg. In welchem Umfang ab 2026 nach erfolgreicher Ausschreibung und durch ein verändertes Linienkonzept die Kosten des ÖPNV steigen werden, ist der Hansestadt aktuell nicht bekannt oder absehbar.

 

Der Landkreis Lüneburg plant im aktuellen Haushaltsplan 2024 in der mittelfristigen Finanzplanung (bis 2028) beim Produkt ÖPNV/Mobilität mit einer Steigerung der Transferaufwendungen von lediglich jeweils rd. 1% p.a.

 

Die Hansestadt erwartet eine bedarfsgerechte Verbesserung des ÖPNV, um die Verkehrswende voranzutreiben und nennenswerte Lenkungs- bzw. Anreizwirkungen zu erzielen. Dass diese aus städtischer Sicht notwendig sind, ist den jüngsten politischen Diskussionen zu einzelnen Mobiltätsthemen immer wieder deutlich geworden.

 

In der Verantwortung der Finanzierung der Pflichtaufgabe ÖPNV ist der Aufgabenträger. Nach städtischer Auffassung gilt dies auch für die Einforderung einer adäquaten Refinanzierung gegenüber dem Land Niedersachsen (Anm.: Das Land Niedersachsen ist mit seinem Finanzierungsanteil für den ÖPNV Schlusslicht im Vergleich zu den übrigen Bundesländern). Die Hansestadt sieht zwar die Unterfinanzierung durch das Land Niedersachsen, steht aber auf dem Standtpunkt, dass die kreisangehörigen Gemeinden nicht für die Finanzierung eines zukunftsgerichteten Grundangebotes im ÖPNV herangezogen werden dürfen. Die Hansestadt stellt bereits Haushaltsmittel für Angebotsverbesserungen im Kontext des ÖPNV bereit z.B.  im Sinne von Busbeschleunigung, dem ASM oder auch einzelfallbezogenen Shuttle-Lösungen und den Ausbau barrierefreier Haltestellen; für die Anmeldung zusätzlicher Mittel für Erweiterungen des Linienkonzeptes ab 2026 besteht aktuell weder ein Anlass noch eine Grundlage.

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 170,-- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

sh. Anfrage der FDP-Fraktion vom 08.10.2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 24_10_08 Anfrage FDP Pläne-Nahverkehr-MOIN (189 KB)