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Sachverhalt: sh. Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema „Einbindung der Gremien der Hansestadt in die Neuorganisation des regionalen Nahverkehrs“ vom 08.10.2024
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die MOIN hat sich zusammen mit dem Aufgabenträger des ÖPNV (Landkreis Lüneburg) mit einem Linienkonzept für 2026/2027 an die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg gewandt, welches der Verwaltung am 11.09.2024 vorgestellt wurde. Vorgelagert gab es eine mündliche und präsentationsgestützte Information in der Sitzung der Arbeitsgruppe der Hauptverwaltungsbeamten am 01.08.2024, an der städtischerseits Herr Stadtrat Forster teilnahm. Ein Versand der Präsentation erfolgte im Nachgang zu dieser Sitzung jedenfalls nicht an die Hansestadt. Die MOIN stellte im Anschluss an den Termin am 11.09.2024 eine Präsentation zu Ihren Überlegungen zur Verfügung. Eine Bitte um Stellungnahme wurde damit nicht verbunden, aber in Aussicht gestellt, dass Anmerkungen zu den Planungen/Überlegungen möglichst berücksichtigt würden.
Die MOIN hat ein Linienkonzept für 2026/2027 erstellt, das nach Auskunft des Landkreises Basis der Ausschreibung des ÖPNV ab 2026 sein soll. Wesentliche Elemente des erarbeiteten Konzeptes und der Linienwege liegen der Verwaltung seit dem 11.09.2024 in Form einer Präsentation vor, versehen mit dem Hinweis, dass es sich bei den Linienwegsdarstellungen zum jetzigen Zeitpunkt nur um eine grobe Darstellung handele.
Aufgabenträger des ÖPNV ist der Landkreis Lüneburg, der zur sachgerechten Aufgabenwahrnehmung die MOIN – Gesellschaft für Mobilitätsinfrastruktur, eine Eigengesellschaft des Landkreises Lüneburg, gegründet hat. Dementsprechend hat die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg strategische Überlegungen, Wünsche und Linienanregungen in erster Linie mit dem Aufgabenträger kommuniziert. Die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg hat im Rahmen des NUMP, unter dem Einsatz einer intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung und eines etablierten Planungsbüros, unter anderem eine Analyse der Ist-Situation des ÖPNV im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg vorgenommen und daraus Maßnahmenempfehlungen abgeleitet. Der Analysebericht liegt der Öffentlichkeit seit Februar 2024 vor und ist auch dem ÖPNV-Aufgabenträger zur Verfügung gestellt worden, mit dem Wunsch, entsprechende Analysen und Empfehlungen in die Linienkonzepte der MOIN mit aufzunehmen. Parallel zum NUMP erarbeitet der Landkreis ein Mobilitätsgutachten (siehe auch Vorlage des Kreistages 2022/12), das „…sich mit der Weiterentwicklung des ÖPNV, also dem Verkehrsangebot und der Bedienqualität in Anknüpfung an das Integrierte Mobilitätskonzept und den Nahverkehrsplan befassen soll. (…) Ein Fokus des Mobilitätsgutachtens sollte auf einer Betrachtung liegen, wie durch Maßnahmen im und um das Gebiet der Hansestadt Lüneburg als Verkehrsknotenpunkt der Region eine Veränderung im Mobilitätsverhalten erreicht werden kann. Dabei geht es im Kern um das Ziel der Verlagerung von Verkehren im Stadt-Umland-Verflechtungsbereich auf den Umweltverbund und dessen inter- und multimodale Verknüpfungen.“ Erkenntnisse aus Erstellungsprozess oder deren Verarbeitung in dem erstellten Linienkonzept der MOIN sind der Hansestadt nicht bekannt.
Der Verwaltung der Hansestadt Lüneburg wurde vom ÖPNV-Aufgabenträger kein konkreter Zeitplan zur Verfügung gestellt. Die Möglichkeit einer einflussnehmenden städtischen Gremienbeteiligung vor einer Ausschreibungsveröffentlichung für die ÖPNV-Leistungen für 2026 erscheint aus städtischer Sicht aus zeitlichen Gründen fraglich. Entsprechend der Vereinbarung der Verwaltungsspitzen soll am 08.11.2024 zunächst der Mobilitätsgrundsatzausschuss als gemeinsames Gremium mit dem neuen Linienkonzept befasst werden. Eine Beteiligung des städtischen Mobilitätsausschusses erfolgt nach dem 14.11.2024 in einer Sondersitzung, in der der Landkreis seine Planungen vorstellen wird. Fraglich erscheint der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt, ob etwaige Anregungen und Empfehlungen zu Modifikationen des Linienkonzeptes noch Einfluss auf die Ausschreibung nehmen können oder diese ggf. in einem späteren Stadium Berücksichtigung finden können bzw. müssen.
Eine diesbezügliche Frist ist der Hansestadt nicht bekannt, da ein strukturierter Beteiligungsprozess mit der Hansestadt zur Erarbeitung des Linienkonzeptes nicht erfolgte (siehe auch Antwort zu Ziffer 3 und 4).
Die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg hält eine intensive Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung bzw. Neuorganisation des ÖPNV im Oberzentrum Lüneburg für erstrebenswert, sieht die Aufgabe zur Durchführung entsprechender Formate allerdings beim ÖPNV-Aufgabenträger. Die Hansestadt Lüneburg hat im Rahmen des NUMP umfangreiche Beteiligungsformate veranstaltet und in diesem Rahmen Analysen und auch Empfehlungen für den ÖPNV erarbeitet. Die Ergebnisse und Empfehlungen sind in entsprechenden Maßnahmensteckbriefen des NUMP dokumentiert (siehe hierzu Vorlage VO/11412/24; und Anlage S. 35 – 51). Dem Landkreis Lüneburg wurden diese Dokumente zur Verfügung gestellt.
Die grundsätzlichen Ideen und Vorschläge, den ÖPNV im Bereich des Oberzentrums Lüneburg zu optimieren, sind in den Maßnahmensteckbriefen des NUMP bereits dokumentiert. Zu den ersten Informationen der MOIN hinsichtlich eines zukünftigen Linienkonzeptes werden verwaltungsseitig Modifikationen als geboten betrachtet. Eine Stellungnahme zum Linienkonzept ist in Bearbeitung und wird dem Mobilitätsausschuss in der o.g. Sondersitzung durch die Stadtverwaltung vorgestellt werden.
Der ÖPNV-Aufgabenträger hat der Verwaltung der Hansestadt keinen konkreten Zeitplan zur Verfügung gestellt und behält sich als Aufgabenträger des ÖPNV vor, das Vorgehen zur Veröffentlichung des Linienkonzeptes selbst zu bestimmen. Wie zu Frage 4 ausgeführt, sind Beratungen des gemeinsamen Mobilitätsgrundsatzausschusses und des städtischen Mobilitätsausschusses vereinbart.
Augabenträger des ÖPNV ist der Landkreis Lüneburg. In welchem Umfang ab 2026 nach erfolgreicher Ausschreibung und durch ein verändertes Linienkonzept die Kosten des ÖPNV steigen werden, ist der Hansestadt aktuell nicht bekannt oder absehbar.
Der Landkreis Lüneburg plant im aktuellen Haushaltsplan 2024 in der mittelfristigen Finanzplanung (bis 2028) beim Produkt ÖPNV/Mobilität mit einer Steigerung der Transferaufwendungen von lediglich jeweils rd. 1% p.a.
Die Hansestadt erwartet eine bedarfsgerechte Verbesserung des ÖPNV, um die Verkehrswende voranzutreiben und nennenswerte Lenkungs- bzw. Anreizwirkungen zu erzielen. Dass diese aus städtischer Sicht notwendig sind, ist den jüngsten politischen Diskussionen zu einzelnen Mobiltätsthemen immer wieder deutlich geworden.
In der Verantwortung der Finanzierung der Pflichtaufgabe ÖPNV ist der Aufgabenträger. Nach städtischer Auffassung gilt dies auch für die Einforderung einer adäquaten Refinanzierung gegenüber dem Land Niedersachsen (Anm.: Das Land Niedersachsen ist mit seinem Finanzierungsanteil für den ÖPNV Schlusslicht im Vergleich zu den übrigen Bundesländern). Die Hansestadt sieht zwar die Unterfinanzierung durch das Land Niedersachsen, steht aber auf dem Standtpunkt, dass die kreisangehörigen Gemeinden nicht für die Finanzierung eines zukunftsgerichteten Grundangebotes im ÖPNV herangezogen werden dürfen. Die Hansestadt stellt bereits Haushaltsmittel für Angebotsverbesserungen im Kontext des ÖPNV bereit z.B. im Sinne von Busbeschleunigung, dem ASM oder auch einzelfallbezogenen Shuttle-Lösungen und den Ausbau barrierefreier Haltestellen; für die Anmeldung zusätzlicher Mittel für Erweiterungen des Linienkonzeptes ab 2026 besteht aktuell weder ein Anlass noch eine Grundlage.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 170,-- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: sh. Anfrage der FDP-Fraktion vom 08.10.2024
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