Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Personen ist in der „Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist“ geregelt. Diese trat erstmals zum 01.01.2021 in Kraft. Die aktuelle Satzung wurde vom Rat der Hansestadt Lüneburg in seiner Sitzung am 04.04.2024 beschlossen und trat zum 01.05.2024 in Kraft (VO/11181/24).
Untergebracht werden zugewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Leistungsansprüchen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Darüber hinaus werden Personen mit Leistungsansprüchen des Jobcenters (SGB II), des Sozialamtes (SGB XII) sowie auch erwerbstätige Personen ohne Sozialleistungsansprüche untergebracht. Das Nutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Die Unterbringung erfolgt durch eine gefahrenabwehrrechtliche Einweisungsverfügung nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG).
Zur Unterbringung des vorgenannten Personenkreises betreibt und unterhält die Hansestadt Lüneburg als öffentliche Einrichtung mit dem Titel „Obdachlosigkeit und Schutzsuchende“ mehrere Unterkünfte. Diese sind unterteilet in Gemeinschaftsunterkünfte der Hansestadt Lüneburg (Kategorie 1) und in von der Hansestadt Lüneburg Notunterkünfte (Kategorie 3).
Gemeinschaftsunterkünfte unterscheiden sich im Wesentlichen von Notunterkünften dadurch, dass die Menschen in abgeschlossenen Einheiten unterbracht sind und sich eigenständig versorgen können. Die Unterbringung findet in Containern oder Festbauten statt.
In Notunterkünften sind die Schlafbereiche voneinander abgetrennt und die Versorgung geschieht über Caterer, da keine eigene Versorgung möglich ist. Hier werden Turnhallen oder andere Räumlichkeiten wie ein ehemaliges Möbelgeschäft entsprechend ausgestattet.
Im Einzelnen sind dies laut Satzung:
Kategorie 1: - Unterkunft Dahlenburger Landstraße 63
Kategorie 3: - Notunterkunft Im Schliefenpark Zudem besteht eine Vereinbarung zur Nutzung der „HERBERGEplus“ mit dem Lebensraum Diakonie e. V. zur Unterbringung von Personen im Rahmen der Gefahrenabwehr (Kategorie 2).
Insgesamt stehen der Hansestadt Lüneburg im Jahr 2024 etwa 1.114 Plätze der Kategorie 1 und 304 Plätze der Kategorie 3 zur Verfügung. Diese werden sich im Jahr 2025 voraussichtlich auf 1.200 Plätze in der Kategorie 1 und 404 Plätze in der Kategorie 3 erhöhen.
Die öffentlich-rechtliche Einrichtung „Obdachlosigkeit und Schutzsuchende“ wird im Haushalt durch die städtischen Produkte 315401 „Soziale Einrichtungen für Wohnungslose“ und 315501 „Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer“ abgebildet. Die Produkte 315401 und 315501 dienen als Grundlage für die Gebührenkalkulation. Die Gebührenerhebung und die Produktverantwortlichkeit obliegen dem Bereich 54 - Integration und Teilhabe -. Die Gebührenkalkulation wird durch den Bereich 22 - Betriebswirtschaft, Controlling und Beteiligungsverwaltung - wahrgenommen.
Die Gebührenkalkulation der öffentlichen Einrichtung „Obdachlosigkeit und Schutzsuchende“ erfolgt nach Maßgabe des § 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Grundsätze. Dabei werden ausschließlich die Kosten der Unterkunft aufgezeigt, Kosten für die soziale Betreuung, Bewachung oder Verpflegung werden nicht berücksichtigt.
Die Gebührenberechnung hat für 2025 folgende Gebührensätze ergeben:
Kategorie 1:
Kategorie 3:
Es wird empfohlen, die derzeitigen Benutzungsgebühren entsprechend der Gebührenbedarfsberechnung anzupassen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 27,00 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 54000 / div. (für jede genannte GU/NU) Produkt / Kostenträger: 315401 und 315501 Haushaltsjahr: 2025
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1: Betriebsabrechnung 2023 (BAB) Teil 1 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2023 (BAB) Teil 2 Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2025 Anlage 4: Gebührensätze 2025 Anlage 5: Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2023 für die Einrichtung Obdachlosigkeit und Schutzsuchende wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung 2025 wird zugestimmt.
Die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist wird entsprechend der Anlage 5 beschlossen.
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