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Vorlage - VO/11659/24  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung für das Jugendamt/ hier: Erweiterung der beratenden Mitglieder im Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauer
Federführend:Fachbereich 5b - Familie und Bildung Beteiligt:Bereich 52 - Soziale Dienste
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.12.2024    Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Satzung des Jugendamtes wurde zuletzt durch Beschluss des Rates vom 02.03.2022 neugfasst und im Amtsblatt Nr. 8a vom 17.08.2022 bekannt gegeben.

 

Die Jugendamtssatzung regelt im Wesentlichen den Umfang der Zusammenarbeit zwischen dem Jugendhilfeausschuss und der Jugendamtsverwaltung, die gemeinsam das Jugendamt bilden. § 71 SGB VIII regelt u.a. die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses. Nach Abs. 2 sollen dem Jugendhilfeausschuss selbstorganisierte Zusammenschlüsse nach § 4a SGB VIII als beratende Mitglieder angehören.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 13.08.2024 wurde der Antrag der SPD-Fraktion „Berufung eines Vertreters in den Jugendhilfeausschuss“ (VO/11324/24) beraten.

 

Zum Abschluss der Beratung beauftragte der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung durch einstimmigen Beschluss, die Satzung des Jugendamtes zu ändern, um die Interessengemeinschaft der Kindertagespflege als beratendes Mitglied aufzunehmen und dem Verwaltungsausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Interessengemeinschaft (IG) für Kindertagespflegepersonen in Lüneburg Stadt und Landkreis ist ein selbst organisierter Zusammenschluss der zwei lokalen Interessenvertretungen für Kindertagespflegepersonen (KTP) aus Lüneburg Stadt und Landkreis, bestehend aus dem Tageselternverein Lüneburg e.V. und der Arbeitsgemeinschaft (AG) „Kindertagespflege stärken vor Ort“.

 

Die Verwaltung hat entsprechend des Beschlusses des Jugendhilfeausses die Satzung des Jugendamtes in der Fassung vom 17.08.2022 unter II. Der Jugendhilfeausschuss/ § 4 „Zusammensetzung in Absatz 3 (als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an) um folgende Ziffer 11 ergänzt:

 

11. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Interessengemeinschaft für Kindertagespflegepersonen in Lüneburg Stadt und Landkreis

 

Mit dieser Ergänzung der Satzung für das Jugendamt wird gleichzeitig noch ein redaktioneller Fehler ausgebessert. Die vorherigen Ziffern 8 und 9 in § 4 Absatz 3 sind korrekter Weise unter Ziffer 8 zusammengefasst worden.

 

Die ergänzte und redakionell angepasst Satzung wird dem Rat der Hansestadt Lüneburg zur Beschlussfassung vorgelgt. Die Änderung sind in dem als Anlage beigefügten Satzungsentwurf in der Fassung vom 19.12.2024 farblich hinterlegt.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

+ Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags des SGB VIII) zum Wohle der Kinder und Jugendlichen

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

+ Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags des SGB VIII) zum Wohle der Kinder und Jugendlichen

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

+ Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags des SGB VIII) zum Wohle der Kinder und Jugendlichen

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €) 50,00

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert: irrelevant

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

Entwurf Satzung des Jugendamtes in der Fassung vom 19.12.2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Satzung der Hansestadt für das Jugendamt in der Änderungsfassung vom 19.12.2024 (83 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung des Jugendamtes wird in der dieser Vorlage beigefügten Änderungsfassung vom 19.12.2024 beschlossen.