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Sachverhalt:
Die Satzung des Jugendamtes wurde zuletzt durch Beschluss des Rates vom 02.03.2022 neugfasst und im Amtsblatt Nr. 8a vom 17.08.2022 bekannt gegeben.
Die Jugendamtssatzung regelt im Wesentlichen den Umfang der Zusammenarbeit zwischen dem Jugendhilfeausschuss und der Jugendamtsverwaltung, die gemeinsam das Jugendamt bilden. § 71 SGB VIII regelt u.a. die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses. Nach Abs. 2 sollen dem Jugendhilfeausschuss selbstorganisierte Zusammenschlüsse nach § 4a SGB VIII als beratende Mitglieder angehören.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 13.08.2024 wurde der Antrag der SPD-Fraktion „Berufung eines Vertreters in den Jugendhilfeausschuss“ (VO/11324/24) beraten.
Zum Abschluss der Beratung beauftragte der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung durch einstimmigen Beschluss, die Satzung des Jugendamtes zu ändern, um die Interessengemeinschaft der Kindertagespflege als beratendes Mitglied aufzunehmen und dem Verwaltungsausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Interessengemeinschaft (IG) für Kindertagespflegepersonen in Lüneburg Stadt und Landkreis ist ein selbst organisierter Zusammenschluss der zwei lokalen Interessenvertretungen für Kindertagespflegepersonen (KTP) aus Lüneburg Stadt und Landkreis, bestehend aus dem Tageselternverein Lüneburg e.V. und der Arbeitsgemeinschaft (AG) „Kindertagespflege stärken vor Ort“.
Die Verwaltung hat entsprechend des Beschlusses des Jugendhilfeausses die Satzung des Jugendamtes in der Fassung vom 17.08.2022 unter II. Der Jugendhilfeausschuss/ § 4 „Zusammensetzung in Absatz 3 (als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an) um folgende Ziffer 11 ergänzt:
11. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Interessengemeinschaft für Kindertagespflegepersonen in Lüneburg Stadt und Landkreis
Mit dieser Ergänzung der Satzung für das Jugendamt wird gleichzeitig noch ein redaktioneller Fehler ausgebessert. Die vorherigen Ziffern 8 und 9 in § 4 Absatz 3 sind korrekter Weise unter Ziffer 8 zusammengefasst worden.
Die ergänzte und redakionell angepasst Satzung wird dem Rat der Hansestadt Lüneburg zur Beschlussfassung vorgelgt. Die Änderung sind in dem als Anlage beigefügten Satzungsentwurf in der Fassung vom 19.12.2024 farblich hinterlegt.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) 50,00 a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: irrelevant Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Entwurf Satzung des Jugendamtes in der Fassung vom 19.12.2024
Beschlussvorschlag:
Die Satzung des Jugendamtes wird in der dieser Vorlage beigefügten Änderungsfassung vom 19.12.2024 beschlossen.
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