Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Für den Richtlinienentwurf werden folgende Änderungen beschlossen:
- Ziffer 4 Absatz 2 Satz 1:
„Die kulturelle Einrichtung existiert seit mindestens drei Jahren und kann für diesen Zeitraum…“ wird geändert in
„Die kulturelle Einrichtung existiert seit mindestens einem Jahr und kann für diesen Zeitraum…“
- Ziffer 5 Absatz 1:
„Der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg ist auf die im Haushalt festgeschriebene Summe begrenzt und beträgt mindestens 105.000 €“ wird geändert in
„Der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg ist auf die im Haushalt festgeschriebene Summe begrenzt.“
- Ziffer 5 Absatz 2:
Die Sätze „Die maximale Zuwendungshöhe beträgt in der Regel 35.000 € pro Jahr. Dies kann in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden“ werden gestrichen.
Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur institutionellen Förderung von kulturellen Einrichtungen in Lüneburg“ wird mit den Änderungen der Ziffern 1-3 beschlossen.