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Vorlage - VO/11628/24  

 
 
Betreff: Entwurf "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur institutionellen Förderung von kulturellen Einrichtungen in Lüneburg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Beer-Kullin
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
03.12.2024 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.12.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Gewährung von Zuwendungen zur institutionellen Förderung von kulturellen Einrichtungen in Lüneburg wurde in der Vergangenheit durch formlose Antragstellung der Kultureinrichtung und entsprechenden Beschluss des Rates über die Zuwendungsbewilligung durchgeführt.

Um das Verfahren für die Antragstellung, Bewilligung und Verwendungsnachweiserbringung eindeutig zu regeln und den Antragstellenden damit eine gewisse Verlässlichkeit zu geben, hat die Verwaltung einen Entwurf für eine Förderrichtlinie für institutionelle Förderung von kulturellen Einrichtungen erarbeitet.

 

Der Richtlinienentwurf sieht ein Gesamtbudget von jährlich 105.000 Euro für institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen und eine pro Einrichtung auf 15.000 Euro jährlich gedeckelte Förderung vor. Eine Förderung wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, im begründeten Ausnahmefall kann eine zweijährige Förderung beantragt und bewilligt werden. Die Antragsfrist ist auf den 31.08. des Vorjahres festgeschrieben. Durch die relativ lange Vorlaufzeit der Antragsstellung wird es voraussichtlich möglich sein, zum Ende eines Jahres im Rat über die vorliegenden Anträge zu entscheiden. Die Kulturschaffenden werden somit zum Ende des Vorjahres eine Planungssicherheit bezüglich einer Förderung für das darauffolgende Kalenderjahr oder die zwei darauf folgenden Kalenderjahre haben. Die Bewilligung der Förderungen ist trotz entsprechendem Ratsbeschluss nach wie vor abhängig von der Haushaltsgenehmigung.

 

Der vorliegende Richtlinienentwurf ergänzt damit die Richtlinie zur Förderung kultureller Projekte, die der Rat am 25.06.2019 beschlossen hat. Für die Kulturschaffenden ist es dann möglich, dass sowohl die Einrichtungen als auch die kulturellen Projekte durch ein vorgegebenes Regelwerk in Lüneburg gefördert werden.

 

Ergänzung aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur- und Partnerschaften vom 03.12.2024:

Zum von der Verwaltung vorgelegten Richtlinienentwurf sind von der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schriftliche Änderungsanträge eingegangen. Von der SPD Fraktion ist ein mündlicher Änderungsantrag in der Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses vorgetragen worden.

 

Die Änderungen der FPD Fraktion sind von der Verwaltung in den Entwurf eingearbeitet worden, da diese auf der Dienstanweisung für institutionelle Förderungen basieren.

Die Änderungen der SPD Fraktion sind teilweise von der Verwaltung in den Entwurf eingearbeitet worden und von den Änderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist die Änderung hinsichtlich einer zweiten Antragsfrist übernommen worden.

Die übernommenen Änderungen sind in dem Richtlinienentwurf rot markiert.

 

Die Verwaltung hat die sich in der Sitzung des Ausschusses für Kultur- und Partnerschaften ergebene Änderung, „Die maximale Zuwendungshöhe beträgt in der Regle 35.000 Euro pro Jahr“ in den Richtlinienentwurf übernommen.

 

Darüberhinaus wurde vom Ausschuss für Kultur und Partnerschaften mehrheitlich beschlossen, dem Rat folgende Änderungen zu empfehlen:

 

  1. Ziffer 4 Absatz 2 Satz 1: 
    Die kulturelle Einrichtung existiert seit mindestens drei Jahren und kann für diesen Zeitraum…“    wird geändert in             
    Die kulturelle Einrichtung existiert seit mindestens einem Jahr und kann für diesen Zeitraum…“             
     
  2. Ziffer 5 Absatz 1: 
    Der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg ist auf die im Haushalt festgeschriebene Summe begrenzt und beträgt mindestens 105.000 €“   wird geändert in              
    Der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg ist auf die im Haushalt gestgeschriebene Summe begrenzt.“             
     
  3. Ziffer 5 Absatz 2:  
    Die Sätze „Die maximale Zuwendungshöhe beträgt in der Regel 35.000 € pro Jahr. Dies kann in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden“  werden gestrichen.

 

Mit diesen Änderungen empfiehlt der Ausschuss für Kultur und Partnerschaften einstimmig dem Rat, die Richtlinie zu beschließen.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Die Sicherung der kulturellen Einrichtungen ermöglicht ein kulturelles Angebot für alle Bürger:innen in Lüneburg

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Gleichbehandlung aller antragsberechtigen kulturellen Einrichtungen

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

 

 

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:   67 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:  105.000 Euro

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

x Ja (Haushaltsmittel für 2025 und 2026 angemeldet)

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

  25200204 Förderung der Bildenden Kunst

        26100104 Theaterpflege und Förderung

  26200102 Musikpflege und Förderung

  26200103 Einzelmaßnahmen Konzerte

  28100104 Heimatpflege

  28100106 Erinnerungskultur

  28100202 Literaturpflege 

 Produkt / Kostenträger:              41020 Bereich Kultur

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

 

Entwurf der Richtlinie Stand 03.12.2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fachförderrichtlinie Kulturbetriebe inst Förderung Stand 03.12.2024 (229 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

r den Richtlinienentwurf werden folgende Änderungen beschlossen:

 

  1. Ziffer 4 Absatz 2 Satz 1: 
    Die kulturelle Einrichtung existiert seit mindestens drei Jahren und kann für diesen Zeitraum…“    wird geändert in             
    Die kulturelle Einrichtung existiert seit mindestens einem Jahr und kann für diesen Zeitraum…“             
     
  2. Ziffer 5 Absatz 1: 
    Der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg ist auf die im Haushalt festgeschriebene Summe begrenzt und beträgt mindestens 105.000 €“   wird geändert in              
    Der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg ist auf die im Haushalt gestgeschriebene Summe begrenzt.“             
     
  3. Ziffer 5 Absatz 2:  
    Die Sätze „Die maximale Zuwendungshöhe beträgt in der Regel 35.000 € pro Jahr. Dies kann in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden“  werden gestrichen.

 

 

 

 

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur institutionellen Förderung von kulturellen Einrichtungen in Lüneburg“ wird mit den Änderungen der Ziffern 1-3 beschlossen.