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Sachverhalt: sh. Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema „Gewerbe in Lüneburg“ vom 03.11.2024
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
* Stand 04.11.2024
d) Eine Unterteilung der Gewerbemeldungen nach Branchen ist derzeit nicht möglich. Der Hauptgrund dafür liegt in der Vielzahl an Klassifikationen der Wirtschaftszweige, die vom Statistischen Bundesamt vorgegeben werden. Dies erschwert die Identifizierung und Erfassung der zur Verfügung stehenden Daten. Verlässliche Fallzahlangaben zu einzelnen Branchen können daher nicht getroffen werden. Gleichwohl wird der Bereich 32 nunmehr nach Einführung der neuen Fachsoftware Vois-Geso zukünftig eine Erfassung nach Gewerbekategorien vornehmen können. Eine belastbare Auswertung ist derzeit noch nicht möglich, sondern wird erst nach sukzessiver Nacherfassung aller aktiven Gewerbe zur Verfügung stehen.
Eine Gewerbeabmeldung ist erforderlich bei
Bei der Angabe von Gründen handelt es sich um eine freiwillige Angabe des Gewerbetreibenden. Lediglich in Einzelfällen könnten die Gründe in den Gewerbeunterlagen vermerkt sein, unterliegen in diesem Fall jedoch dem Datenschutz. Eine belastbare Auswertung der Angaben ist aus diesen Gründen weder praktikabel, noch zielführend. Gespräche oder Umfragen zur Klärung der Gründe, die zur Abmeldung geführt haben, sind auf Grundlage der Gewerbeordnung (GewO) und der Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (Gewerbeanzeigeverordnung – GewAnzVd) nicht vorgesehen.
Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl von Gründen für die Ab- oder Ummeldung eines Gewerbes. Diese reichen von der Änderung des Geschäftszwecks über die Änderung des Firmennamens und Sitzverlegung bis hin zur Geschäftsaufgabe. Für letztere sind ebenfalls verschiedene Gründe möglich, die teilweise aus der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens resultieren. Insbesondere bei Einzelunternehmen kann eine Betriebsaufgabe aber auch in der Person der Inhaber:innen (Aufnahme einer anderen beruflichen Tätigkeit, Verlagerung des privaten Lebensmittelpunktes, Krankheit, Alter, Tod) begründet sein. Die Verlagerung eines Unternehmens in eine andere Kommune stellt daher nur einen von vielen Meldegründen dar.
Die Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg pflegt den regelmäßigen Austausch mit vielen Unternehmen aus der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg. Soweit in diesen Gesprächen und Beratungen von den Unternehmen Verlagerungsabsichten dargestellt werden, hat sich auch hier gezeigt, dass unternehmensindividuell verschiedenste Gründe vorliegen. Häufig spielt in diesem Fall die Verfügbarkeit einer (besser) passenden Gewerbeimmobilie oder eines Gewerbegrundstücks eine Rolle für die Standortentscheidung. Bei einem großen Teil dieser geplanten Verlagerungen geht es jedoch um Umzüge innerhalb des Stadtgebiets oder innerhalb des Landkreises Lüneburg. Eine systematische Befragung aller Unternehmen in der Hansestadt in Form einer Vollerhebung findet durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft nicht statt.
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft greift bei ihrer Arbeit auf verschiedene Fördermöglichkeiten zurück, um die Entwicklung der Unternehmen am Standort zu fördern. Hierzu gehört unter anderem die Beratung der Unternehmen in den Themenfeldern Innovations- und Investitionsförderung sowie die Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Gewerbeflächen und -immobilien.
Im Beratungsprogramm Innovation+ werden kommunale Mittel der Hansestadt gemeinsam mit EU-Fördermitteln eingesetzt, um Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) bei der Konzeption und Umsetzung innovativer Projekte zu unterstützen. Für die Finanzierung hieraus resultierender Innovationsprojekte und Investitionsvorhaben kann häufig auf eine entsprechende Landes- und Bundesförderung zurückgegriffen werden. Die Wirtschaftsförderung bietet hierbei weitreichende Unterstützung bei der Beantragung und Abwicklung der Fördermittel und begleitet die Unternehmen auch inhaltlich.
Des Weiteren werden mit dem kommunalen Förderprogramm „Catalyst“ von Hansestadt und Landkreis junge Startup-Unternehmen in ihrer Wachstumsphase unterstützt. Die Förderung ist an einen Unternehmenssitz in Hansestadt oder Landkreis gekoppelt und wirkt damit unmittelbar einer Verlagerung entgegen.
Mit der geplanten Erschließung weiterer Gewerbeflächen (bspw. Bilmer Berg II) entstehen auf dem Gebiet der Hansestadt Lüneburg für ortsansässige Unternehmen zusätzliche Optionen, vor Ort eine perspektivische Erweiterung oder Verlagerung vornehmen zu können. Die dadurch freiwerdenden Bestandsflächen und Immobilien in privater Hand können dann für Ansiedlungen sowie für die stadtinterne Verlagerung weiterer Unternehmen genutzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 47,-- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Sh. Anfrage der FDP-Fraktion vom 03.11.2024
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