Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Zu dem beigefügten Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Das Antragsbegehren wird durch die Verwaltung geteilt und entspricht den Forderungen der Hansestadt in den jeweiligen Beteiligungsformaten und Vorstellungen der Deutschen Bahn. Auch im Projektbeirat Alpha-E ist bei anonsten differierenden Zielvorstellungen innerhalb des Beirates der zu optimierende Lärmschutz ein verbindendes Element, das einvernehmlich eingefordert wird.
Die Verwaltung begleitet die Planungen der Deutschen Bahn zur Qualitätsoffensive 2026 und der Generalsanierung 2029 intensiv und steht in einem regelmäßigen bilateralen Austausch zu den konkreten Maßnahmen im Stadtgebiet; letztmalig fand hinsichtlich der Maßnahmen im Bahnhofsumfeld am 30.09.2024 ein Gespräch zwischen Stadt und Vertretern der DB InfraGO AG statt.
Der Maßnahmenumfang der Generalsanierung zwischen Hamburg und Hannover wird derzeit in einer Machbarkeitsstudie ermittelt. Geplant ist u.a. die Sanierung des Oberbaus (Schiene, Schotter, Schwelle), der Weichen, der Leit- und Sicherungstechnik, konstruktiver Ingenieurbauwerke sowie Oberleitungsanlagen. Ziel ist die weitreichende Erneuerung und Modernisierung der vorhandenen Infrastruktur für mehr Qualität und Zuverlässigkeit im Betrieb. Dabei handelt es sich um reine 1:1-Ersatzmaßnahmen.
Die DB InfraGO AG hat der Hansestadt Lüneburg bereits mitgeteilt, dass sie im Rahmen der Generalsanierung 2029 während der 5-monatigen Vollsperrung der Strecke Hamburg-Hannover in Lüneburg u.a. folgende Maßnahmen plant:
Alle drei Maßnahmen bedürfen nach aktueller Einschätzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach vorherigen Planverfahren, in denen sich die Hansestadt einbringen wird. In einem Planfeststellungsverfahren wären Schallschutzansprüche im Rahmen der gesetzlichen Lärmvorsorge zu prüfen und ggf. geeignete Maßnahmen abzuleiten. Auch Immissionen aus Erschütterungen und sekundärem Luftschall würden dabei ermittelt und beurteilt.
Im Rahmen der Lärmsanierung der Deutschen Bahn – ein freiwilliges, übergesetzliches Programm des Bundes für besonders lärmbelastete Abschnitte des Schienennetzes –, ist für den Abschnitt in Lüneburg nach aktueller Aussage der DB InfraGO eine Maßnahme für das Jahr 2029 vorgesehen:
Ein Lückenschluss zu bestehenden Lärmschutzwänden im Norden Lüneburgs ist seitens DB InfraGO aktuell nicht vorgesehen, ebenfalls unberücksichtigt bleiben eine vor Lärm schützende Sanierung der Bahnbrücke über die Ilmenau auf Höhe des Klosters Lüne sowie Lärmschutzwände auf der Westseite der Trasse.
Die Verwaltung wird bereits vor Einleitung der angesprochenen Planfeststellungsverfahren und des Verfahrens zur Lärmsanierung die Deutsche Bahn zusätzlich auffordern:
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Antrag „Sanierung der Bahnstrecke Hamburg Hannover - Lärm- und Erschütterungsschutz“
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