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Vorlage - VO/11483/24  

 
 
Betreff: Antrag "Sanierung der Bahnstrecke Hamburg Hannover - Lärm- und Erschütterungsschutz" (Antrag der SPD-Fraktion vom 18.09.2024, eingegangen am 18.09.2024 um 17:11 Uhr)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:03 - Steuerung und Service
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea  Bereich 31 - Umwelt
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
29.10.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.10.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
28.11.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
13.02.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
03.03.2025 
Außerordentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Zu dem beigefügten Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Das Antragsbegehren wird durch die Verwaltung geteilt und entspricht den Forderungen der Hansestadt in den jeweiligen Beteiligungsformaten und Vorstellungen der Deutschen Bahn. Auch im Projektbeirat Alpha-E ist bei anonsten differierenden Zielvorstellungen innerhalb des Beirates der zu optimierende Lärmschutz ein verbindendes Element, das einvernehmlich eingefordert wird.

 

Die Verwaltung begleitet die Planungen der Deutschen Bahn zur Qualitätsoffensive 2026 und der Generalsanierung 2029 intensiv und steht in einem regelmäßigen bilateralen Austausch zu den konkreten Maßnahmen im Stadtgebiet; letztmalig fand hinsichtlich der Maßnahmen im Bahnhofsumfeld am 30.09.2024 ein Gespräch zwischen Stadt und Vertretern der DB InfraGO AG statt.

 

Der Maßnahmenumfang der Generalsanierung zwischen Hamburg und Hannover wird derzeit in einer Machbarkeitsstudie ermittelt. Geplant ist u.a. die Sanierung des Oberbaus (Schiene, Schotter, Schwelle), der Weichen, der Leit- und Sicherungstechnik, konstruktiver Ingenieurbauwerke sowie Oberleitungsanlagen. Ziel ist die weitreichende Erneuerung und Modernisierung der vorhandenen Infrastruktur für mehr Qualität und Zuverlässigkeit im Betrieb. Dabei handelt es sich um reine 1:1-Ersatzmaßnahmen.

 

Die DB InfraGO AG hat der Hansestadt Lüneburg bereits mitgeteilt, dass sie im Rahmen der Generalsanierung 2029 während der 5-monatigen Vollsperrung der Strecke Hamburg-Hannover in Lüneburg u.a. folgende Maßnahmen plant:

 

  • Am Westbahnhof die Ertüchtigung/Reaktivierung sowie Elektrifizierung eines Gleises und Anbindung eines derzeitigen Kopfgleises in Höhe Wilschenbruch an die Hauptstrecke
  • Herstellung eines weiteren Gleises, in paralleler Lage westlich des heutigen Gleises zwischen Lüneburg Nordkopf und Lüneburg Westbahnhof
  • Errichtung eines Mittelbahnsteiges am Westbahnhof

 

Alle drei Maßnahmen bedürfen nach aktueller Einschätzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach vorherigen Planverfahren, in denen sich die Hansestadt einbringen wird. In einem Planfeststellungsverfahren wären Schallschutzansprüche im Rahmen der gesetzlichen Lärmvorsorge zu prüfen und ggf. geeignete Maßnahmen abzuleiten. Auch Immissionen aus Erschütterungen und sekundärem Luftschall würden dabei ermittelt und beurteilt.

 

Im Rahmen der Lärmsanierung der Deutschen Bahn – ein freiwilliges, übergesetzliches Programm des Bundes für besonders lärmbelastete Abschnitte des Schienennetzes, ist für den Abschnitt in Lüneburg nach aktueller Aussage der DB InfraGO eine Maßnahme für das Jahr 2029 vorgesehen:

 

  • Bau einer 3 m hohen Lärmschutzwand in Höhe des Güterbahnhofes, entlang des östlichen Gleises der Haupttrasse auf einer Länge von rd. 1,3 km, um die Anwohnenden in den Straßenzügen Blümchensaal und Bülowstraße als auch im Wohngebiet südlich der Konrad-Adenauer-Straße vor Bahnlärm zu schützen.

 

Ein Lückenschluss zu bestehenden Lärmschutzwänden im Norden Lüneburgs ist seitens DB InfraGO aktuell nicht vorgesehen, ebenfalls unberücksichtigt bleiben eine vor Lärm schützende Sanierung der Bahnbrücke über die Ilmenau auf Höhe des Klosters Lüne sowie Lärmschutzwände auf der Westseite der Trasse.

 

Die Verwaltung wird bereits vor Einleitung der angesprochenen Planfeststellungsverfahren und des Verfahrens zur Lärmsanierung die Deutsche Bahn zusätzlich auffordern:

 

  • im Rahmen der Qualitätsoffensive und der Generalsanierung Lärm und Erschütterungen reduzierende Bauteile zu verwenden.
  • westlich entlang der Bahntrasse den Lärmschutzwände zu errichten (insbesondere in den Bereichen Lüner Damm, Lüner Weg, Altenbrücker Damm, sowie entlang Eulenweg und Elsterallee), die einen höheren Lärmschutz bieten als diejenigen, welche nur den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen
  • östlich entlang der Bahntrasse die Lücken des Lärmschutzes zu schließen (insbesondere an der Brücke über die Ilmenau am Kloster Lüne, sowie im Bereich Beim Holzberg).

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag „Sanierung der Bahnstrecke Hamburg Hannover - Lärm- und Erschütterungsschutz

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_Bahnlärm (225 KB)