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Vorlage - VO/11473/24  

 
 
Betreff: Anfrage "Anfrage- und Antragsbefugnis beratender Mitglieder" (Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.09.2024, eingegangen am 10.09.2024 um 17:59 Uhr)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea  30 - Rechtsamt
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Kenntnisnahme
30.10.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
28.11.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
13.02.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
03.03.2025 
Außerordentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die beigefügte Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Beratende Ausschussmitglieder im Sinne des § 71 Absatz 7 NKomVG haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten, wie die Ausschussmitglieder mit Ratsmandat. Gesetzlich ausgeschlossen ist lediglich das Stimmrecht (§ 71 Absatz 7 Satz 3 NKomVG).

Daher steht ihnen im Rahmen der Mitwirkung in den Ausschüssen auch das Recht zu, Anträge zu stellen. Dies ergibt sich - anders als bei Ratsmitgliedern einschließlich der Grundmandatsträger - zwar nicht ausdrücklich aus dem Gesetz, wird aber als Recht aus der Ausschussmitgliedschaft hergeleitet.

Das Recht der beratenden Ausschussmitglieder, Anfragen in den Ausschüssen zu stellen, wird ebenfalls aus den Mitgliedschaftsrechten abgeleitet. Dieses Fragerecht ist jedoch auf die Fachthematik des jeweiligen Ausschusses beschränkt. Ein allgemeines Anfrage-, bzw. Auskunftsrecht, welches über die inhaltliche Themenzuständigkeit des jeweiligen Ausschusses hinausgeht, ist nicht gegeben.

Die Rechte der beratenden Ausschussmitglieder sind jedoch auch die Mitwirkung in dem jeweiligen Ausschuss beschränkt. Ein Antrags- und Rederecht im Rat besteht nicht.

 

Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Lüneburg haben zudem die Möglichkeit, Anfragen in einem Ausschuss oder Rat im Rahmen einer Einwohnerfrage zu stellen (§ 62 Absatz 1 NKomVG, § 17 Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg).

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anfrage „Anfrage- und Antragsbefugnis beratender Mitglieder“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anfrage Beratende Mitglieder (154 KB)