Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Zu dem beigefügten Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Bei den Kulturmittler*innen handelt es sich um ein mittlerweile sehr bewährtes Projekt von Menschen, die sich als ehrenamtliche Sprach- und Kulturmittelnde engagieren. Sie bilden eine Brücke zwischen der Kultur der Herkunftsländer und der deutschen Gesellschaft. Die Kompetenz, Erfahrung und Fähigkeiten der Kulturmittler*innen können dazu beitragen, Kontakte zu knüpfen, Isolation zu durchbrechen, Verständigung zu ermöglichen und Teilhabe sicherzustellen.
Der Einsatz erfolgt innerhalb öffentlicher Einrichtungen – wie Schulen, Kitas und Beratungsstellen – in den Gemeinschaftsunterkünften sowie in der Stadtteil- und Sozialraumarbeit sowohl im Landkreis als auch in der Hansestadt. Kulturmittelnde leisten hier einen unverzichtbaren und fördernden Dienst. Für die öffentlichen Einrichtungen der Hansestadt Lüneburg stellen die Kulturmittelnden ein niedrigschwellig nutzbares und gleichwohl hocheffizientes Mittel zur Verständigung, Vermittlung und gelingenden Kommunikation dar.
Das Projekt wurde bislang über den Landkreis finanziert. Für das Jahr 2024 ist eine Unterstützung in Höhe von 50.000 Euro vorgesehen. Die Hansestadt kann die finanzielle Zuwendung des Landreises nicht beschließen. Gleichwohl sind Gespräche auf Verwaltungsebene sinnvoll, um die Fortführung des Angebotes sicherzustellen.
Aktualisierung vom 19.02.2025: Zur Umsetzung des neuen Konzeptes für das Projekt "KulturmittlerInnen - Menschen verstehen - Kulturen verbinden" (siehe Anlage „Vorlage Sozialausschuss 2024/266“ sowie Anlage Konzept KuMi) ist ab 2025 eine Eigenfinanzierung durch die Nutzenden vorgesehen. In den Jahren zuvor wurden durch eine Finanzierung in Höhe von € 50.000 durch den Landkreis zu 35 % die entstandenen Verwaltungskosten der durchführenden Träger AWO und Lebensraum Diakonie gedeckt während 65 % der Aufwandsentschädigung der Kulturmittelnden gewidmet war. Da dieser Finanzrahmen nach Mitteilung beider Träger nicht auskömmlich war, wurde das o. g. Konzept auf der Grundlage einer Eigenfinanzierung durch die Nutzenden von beiden Trägern vorgelegt. Um eine jeweilige Koordinierungsstelle zu finanzieren, haben die Projektträger in diesem Jahr Fördermittel aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) beantragt. Grundlage hierfür ist die Aufforderung der Träger an die Nutzenden (Ärzte, Kitas, Schulen, etc.) ein Budget zur Nutzung der KulturmittlerInnen einzustellen, welches zur Kostendeckung genutzt werden soll. Entsprechend dieser Finanzierungszusage sollten sich die jeweilig nutzenden Einsatzstellen, welche die KulturmittlerInnen als Honorarkräfte bei der Koordinierungsstelle von AWO und Lebensraum Diakonie buchen, zur Übernahme der entstehenden Kosten - nach Rechnungsstellung an AWO und Lebensraum Diakonie - verpflichten. Zurzeit werden keine Kulturmittlerinnen durch den Träger AWO vermittelt, da die Finanzierung der Koordinierungsstelle – im Umfang von 10 Stunden/Woche erst nach Förderung aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds erfolgen wird. Der Träger Lebensraum Diakonie vermittelt auch in 2025 weiterhin Kulturmittlerinnen über eine besetzte Koordinierungsstelle. Es bleibt - nach Mitteilung des Landkreises - abzuwarten, in welchem Maße die Umsetzung des Projektes durch die beiden durchführenden Träger erfolgt. Im Haushalt des LK sind für 2025 € 40.000 für das Projekt Kulturmittlerinnen eingestellt.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Antrag „Finanzierung von Sprach- und Kulturmittler:innen“
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