Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Betriebsabrechnung 2023 und Gebührenbedarfsberechnung 2025
Die vorliegende Betriebsabrechnung 2023 (Anlage 1 und 2) weist als Betriebsergebnis eine Kostenunterdeckung von rd. 98,4 T€ aus.
Die derzeit gültige Gebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2023 auf Basis der Betriebsabrechnung 2022 für das Jahr 2024 festgesetzt.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2025 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3) erwartet:
Es wird empfohlen, die derzeitigen Marktgebühren zum jetzigen Zeitpunkt nicht anzupassen. Die Verwaltung hat die Vorsitzenden des Vereins Lüneburger Marktbeschicker e.V. und des Schaustellerverbands Lüneburg und Umgebung e.V. darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Gebührenerhöhung notwendig ist und zu einem ersten Gespräch eingeladen. Ziel ist es, im Jahr 2025 ein Modell zu entwickeln, dass einerseits der Gebührenunterdeckung Rechnung trägt und andererseits die Interessen der Marktbeschicker, der Schausteller aber auch der Hansestadt an der Durchführung von Wochenmarkt und Volksfesten angemessen berücksichtigt. Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 32,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
Anlage 1: Betriebsabrechnung 2023 (BAB) Teil 1 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2023 (BAB) Teil 2 Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2025
Beschlussvorschlag:
Die Betriebsabrechnung 2023 für das Marktwesen wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung für 2025 wird zugestimmt. Die Marktgebühren bleiben unverändert.
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