Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Der Entwurf des Haushaltsplanes für die Jahre 2025 und 2026 wird im Ausschuss für Finanzen und Interne Services am 24.09.2024 eingebracht und vorgestellt.
Für die anstehenden Beratungen in den Fachausschüssen werden nachstehende Anlagen zur Vorlage beigefügt:
- Gesamtpläne, Teilhaushalte und Investitionsprogramm im Entwurf 2025_2026 (Anlage 1) - Entwurf der Haushaltssatzung 2025_2026 (Anlage 2) - Produkthaushalt im Entwurf 2025_2026 (Anlage 3) - Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf (Anlage 4) - Liste mit freiwilligen Leistungen (Anlage 5) - Haushaltssicherungskonzept (Anlage 6) - Stellenplan (Anlagen 7a und 7b) - Nicht veranschlagte Investitionsbedarfe (Anlage 8)
Die Anlage über die nicht veranschlagten Investitionsbedarfe zeigt Maßnahmen auf, die aufgrund mangelnder finanzieller und personeller Ressourcen aktuell nicht umsetzbar erscheinen.
Änderungen durch entsprechende Beschlüsse in den Fachausschüssen werden Ihnen in Form von Veränderungslisten mit den Einladungen zur folgenden Finanzberatung mitgeteilt.
Die Ortsräte Ochtmissen und Oedeme werden im Rahmen des § 93 Abs. 2 S. 3 NKomVG zur Haushaltssatzung 2025_2026 angehört.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: - Gesamtpläne, Teilhaushalte und Investitionsprogramm im Entwurf 2025_2026 (Anlage 1) - Entwurf der Haushaltssatzung 2025_2026 (Anlage 2) - Produkthaushalt im Entwurf 2025_2026 (Anlage 3) - Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf (Anlage 4) - Liste mit freiwilligen Leistungen (Anlage 5) - Haushaltssicherungskonzept (Anlage 6) - Stellenplan (Anlagen 7a und 7b) - Nicht veranschlagte Investitionsbedarfe (Anlage 8)
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Haushaltssatzung 2025_2026 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 und 2026 zum Stand der aktuellen Veränderungsliste sowie den Stellenplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils unter Berücksichtigung der beschlossenen politischen Änderungsanträge.
Der Rat beschließt ebenso das vorliegende Haushaltssicherungskonzept.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |