Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/11660/24  

 
 
Betreff: Antrag "Koordination des regionalen Transformationsprozesses der Wirtschaftsförderung Lüneburg" (Antrag der SPD-Fraktion vom 05.12.2024, eingegangen am 05.12.24)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:DEZERNAT I Beteiligt:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea  Fachbereich 2 - Finanzen
   02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.12.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg    

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Zu dem beigefügten Antrag "Koordination des regionalen Transformationsprozesses der Wirtschaftsförderung Lüneburg" der SPD-Fraktion vom 05.12.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:


Es wird verwiesen auf die Beratung zum Haushalt 2025/26 lfd. Nr. 38
 

Vorbemerkungen

 

Die regionale Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), steht angesichts dynamischer Transformationsprozesse vor erheblichen Herausforderungen. Diese betreffen die Wettbewerbsfähigkeit durch die grundlegende Neuausrichtung von Liefer- und Wertschöpfungsketten, Digitalisierung, demografischen Wandel und die Dekarbonisierung durch effizientere Energienutzung.

 

Stellungnahme

 

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WLG) hat bereits ein strategisches Konzept entwickelt, das Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen im Transformationsprozess vorsieht. Ziel ist es, Risiken und Chancen aufzuzeigen, Wissenstransfer zu fördern und die erforderliche Expertise zugänglich zu machen. Die Finanzierung erfolgt bisher über einen vereinbarten Rahmen mit Landkreis Lüneburg, Hansestadt Lüneburg und der Sparkasse. Zusätzliche Aktivitäten könnten durch weitere Fördermittel gestützt werden.

Die SPD schlägt vor, den jährlichen Zuschuss für die WLG um weitere 100.000 Euro zu erhöhen, um z.B. eine zusätzliche Personalstelle zu schaffen und auszustatten. Diese Mittel könnten genutzt werden, um die Reichweite der Wirtschaftsförderung insbesondere für KMU zu erweitern, weitere niedrigschwellige Angebote zu entwickeln und konkrete Umsetzungsprojekte anzustoßen. Solche Maßnahmen sind wichtig, um die Unternehmen resilienter aufzustellen und z.B. den Einsatz von Förderprogrammen zu optimieren.

Insgesamt wird die Bedeutung des Transformationsprozesses für die regionale Wirtschaft durch die Verwaltung erkannt und hervorgehoben. Der zusätzliche Ressourceneinsatz in der WLG ist grundsätzlich eine sinnvolle Investition in die regionale Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit, dennoch sollte zur der Umsetzung des Antrags eine genaue Bedarfsprüfung und Ausschöpfung möglicher Fördermittel erfolgen, um Projektstellen und Maßnahmen, ggf. anteilig, darüber zu finanzieren.

 

Empfehlungen zum weiteren Vorgehen

Die Verwaltung der Hansestadt unterstützt die generelle Stoßrichtung des Vorschlags und gibt zu bedenken, dass die WLG bereits grundsätzlich entsprechend tätig ist. Erweiterter Bedarf und Fördermittelkulisse sollten überpft werden. Dies kann federführend von der WLG, dem Landkreis und der Wirtschaftslotsin (Stelle ist im Besetzungsverfahren) der Hansestadt erfolgen.


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

*

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

*

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: ca. 200,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

Anlagen:

Antrag "Koordination des regionalen Transformationsprozesses der Wirtschaftsförderung Lüneburg"

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_Wirtschaftsförderung (255 KB)