Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Die beigefügte Anfrage beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Das in Planung befindliche Bauvorhaben „Oberschule am Wasserturm“ beinhaltet umfangreiche Umbau- sowie Sanierungsmaßnahmen. Bei einer 5-Zügigkeit im weiteren Schulalltag bedarf es zusätzlich einer räumlichen Erweiterung. Diese könnte nach jetzigen Planungsstand als temporäre Modulanlage hergestellt werden.
In den vergangenen 2 Jahren wurden unter anderem die Leistungsphasen 1 – 4 (Grundlagenermittlung – Genehmigungsplanung) bearbeitet für die verschiedenen Fachplanungen wie z.B. Hochbau, Heizung/Lüftung/Sanitär und Elektrotechnik. Der Bauantrag wurde im Juni 2024 eingereicht.
Nicht umfasst von der bisherigen Genehmigungsplanung ist die Erweiterung um eine weitere Modulanlage, um den Raumbedarf einer 5-zügigen Schule abzubilden.
Nach aktuellen Stand der Planung werden die Kosten der Gesamtmaßnahme auf 16,7 Mio. Euro (brutto) geschätzt.
Der Bedarf setzt sich zusammen aus den folgenden Maßnahmen.
Umbau (und damit auch Erneuerung/Sanierung): Vergrößerung und Erneuerung der naturwissenschaftlichen Fachunterrichtsräume (dadurch entfallen Allgemeine Unterrichtsräume, so dass eine 5-Zügigkeit nur noch mit Zusatzmodulen auf dem Pausenhof umsetzbar wäre) Schaffung von Zusatzmodulen auf dem Pausenhof (am Seitenflügel auf der Südseite) für eine 5-Zügigkeit Umbau der Essenräume, Mensaküche und Essensausgabe Einrichtung eines „DaZ-Zentrums“ (Deutsch als Zweitsprache) barrierefreier Ausbau des Schulgebäudes durch Einbau eines Personenaufzugs, eines barrierefreien WC’s und Herstellung eines barrierefreien Eingangsbereiches Herstellung einer Außentreppe als 2. Rettungsweg für die Werkunterrichtsräume
Sanierungsmaßnahmen Allgemein Erneuerung der Innentüren und Fenster in Unterrichts- und Aufenthaltsräumen Ertüchtigung der Verglasungen vorhandenen Fenster in Nicht-Aufenthaltsräumen Erneuerung/ Ergänzung von Türen zu Treppenhäusern inkl. Nachrüstung von Offenhaltungen und Rauch-Wärme-Abzugsanlagen energetische Optimierung der Gebäudehülle Erneuerung aller Toiletten Erneuerung der Wand-, Decken- und Bodenbeläge Erneuerung der Fassadenbeschichtung
Sanierungsmaßnahmen TGA (technische Gebäudeausstattung) Erneuerung der elektrotechnischen Anlagen inkl. Sicherheitsbeleuchtung Ertüchtigung der Gefahrenmeldeanlagen Erneuerung der Blitzschutzanlagen Erneuerung Veranstaltungstechnik der Aula Optimierung der Heizungsanlage Nachrüstung von Handwaschbecken in Unterrichtsräumen Instandsetzung der Medienversorgung der Fachunterrichtsräume Erneuerung der Mensaküchenausstattung inkl. Lüftungsanlage sowie Fettabscheideanlage
Bei der Priorisierung der Maßnahmen im schulischen Betrieb müssen immer folgende Punkte abgewägt werden:
Die Planung sah vor, die Baumaßnahme unter Beachtung der o.g. Punkte in drei Bauabschnitte einzuteilen. Aufgrund der für die Haushaltsberatung vorgegebenen Eckwerte können diese Bauabschnitte jedoch nicht wie geplant ausgeführt werden, da die Budgetverfügbarkeit in den nächsten Jahren nicht gegeben ist.
Aus diesem Grunde musste die Fachplanung hierfür gestoppt werden. Erst mit Sicherstellung der Mittelverfügbarkeit können weitere Kosten für die Fortsetzung der Planung gerechtfertigt werden. Hinzu kommt die noch ausstehende Grundsatzentscheidung, ob die Schule trotz Raumknappheit für eine 5-Zügigkeit umgebaut werden soll.
Die Bautätigkeit muss (abgesehen von kurzen Ferienzeiträumen) im laufenden Schulbetrieb erfolgen. Daher werden grundsätzlich die Bereiche, die für die Durchführung der Bauarbeiten außer Betrieb genommen werden, soweit fertiggestellt wie es möglich ist. Die Erneuerung von haustechnischen Anlagen kann in der Regel nicht isoliert auf einzelne Gebäudeteile erfolgen.
Die zeitliche Reihenfolge sah folgenden Ablauf vor:
Bauabschnitt 1: geschätzte Projektkosten 9,9 Mio. Euro (Brutto)
Umbau:
Südseite) für eine 5-Zügigkeit
räume
Sanierungsmaßnahmen Allgemein
(Kellergeschoss, Nordflügel Erdgeschoss)
(Kellergeschoss, Nordflügel Erdgeschoss)
Offenhaltungen
geschoss)
Erdgeschoss)
Sanierungsmaßnahmen TGA (technische Gebäudeausstattung)
teilung, Haupttrassen) (Kellergeschoss, Nordflügel Erdgeschoss)
abscheideanlage
Bauabschnitt 2: geschätzte Projektkosten 4,08 Mio. Euro (Brutto)
Umbau:
Sanierungsmaßnahmen Allgemein
Sanierungsmaßnahmen TGA (technische Gebäudeausstattung)
flügel)
Bauabschnitt 3: geschätzte Projektkosten 2,72 Mio. Euro (Brutto)
Sanierungsmaßnahmen Allgemein
(Nordflügel Erdgeschoss bis 3. Obergeschoss)
(Nordflügel Erdgeschoss bis 3. Obergeschoss)
Offenhaltungen und Rauch-Wärme-Abzugsanlagen (Nordflügel Erdgeschoss bis 3. Obergeschoss)
Obergeschoss)
bis 3. Obergeschoss)
Sanierungsmaßnahmen TGA (technische Gebäudeausstattung)
geschoss)
schoss bis 3. Obergeschoss)
Durch die Festlegung der Eckwerkte zur Reduzierung der Haushaltsansätze können nur begrenzte Mittel für die weiterführenden Schulen, hier die Oberschule am Wasserturm, eingeplant werden. Hinzu kommt die ausstehende Entscheidung, ob der Standort entsprechend der aktuellen SchülerInnen-Zahlen zur 5-Zügigkeit (ggf. temporär) ausgebaut werden soll. In diesem Fall wäre eine bauliche Erweiterung durch Holz-Modulanlagen an der Stirnseite Richtung Süden am Standort vorzusehen, vorbehaltlich der Genehmigungsfähigkeit.
Veranschlagt wurden in der aktuellen Haushaltsplanung ausschließlich Maßnahmen die ohnehin notwendig sind um den sicheren Betrieb des Schulgebäudes zu gewährleisten.
Die untenstehenden Maßnahmen wurden im Haushalt angemeldet: Abbrucharbeiten (insb. Elektro und Decken) Erneuerung Elektroinstallation, Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldetechnik Verkleidung von offenliegenden Stahlbauteilen (Brandschutz) Austausch einzelner Türen mit Brandschutzanforderungen Einbau von Rauch-Wärme-Abzugsanlagen Herstellung Außentreppe im KG als 2. Rettungsweg Neuherstellung abgebrochener Decken Baureinigungskosten
Die Anmeldung der Mittel für die Umsetzung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen belaufen sich wie folgt:
2025: 1.750.000 Euro (+ 1 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigung für Aufträge, die erst in 2026 +2027 zur Auszahlung kommen und in den Ansätzen 2026/27 enthalten sind). 2026: 500.000 Euro 2027: 750.000 Euro
Die veranschlagten Maßnahmen werden wie folgt priorisiert:
Es ist davon auszugehen, dass die bisher bereits bewilligten Zuwendungsmittel von rd. 1 Mio. Euro im Falle einer reinen Brandschutzsanierung nicht abgerufen werden können.
Die folgenden Punkte zählen zu den „nicht veranschlagten Investitionen“:
Umbau:
Sanierungsmaßnahmen Allgemein
Sanierungsmaßnahmen TGA (technische Gebäudeausstattung)
Vorbehaltlich der Freigabe der o.g. Haushaltsmittel und der Erteilung der Baugenehmigung kann die Ausführungsplanung und die Vergabe bei den Fachplaner:innen beauftragt werden. Der Start der weiteren Planungen hängt auch von den Kapazitäten der Fachplanungsbüros ab. Die Herstellung der Verkleidung offenliegender Stahlbauteile im Kellergeschoss kann als einziges losgelöst von den übrigens Baumaßnahmen ausgeführt werden. Die übrigen sicherheitsrelevanten Maßnahmen stehen in Verbindung mit einem genehmigungspflichtigen Brandschutzkonzept, statischen Nachweis und so weiter.
Seit 2 Jahren werden sämtliche kommunalen Gebäude unter dem Gesichtspunkt der Betreiberverantwortung und Bauunterhaltung 1 x jährlich systematisch begangen. Dabei wird der Sanierungsbedarf sowie dringender Handlungsbedarf dokumentiert. Der Handlungsbedarf wird priorisiert. Bei sofortigen dringlichen Handlungsbedarfe werden dabei umgehend Notmaßnahmen ergriffen, beispielsweise Absperrungen oder kurzfristige Reparaturen. Darüber hinaus ist an jeder Schule in städtischer Trägerschaft ein/e Schulhausmeister/in vor Ort. Für die 1-zügige Grundschule Ochtmissen (Am Sandberg) und die Grundschule Kreideberg ist ein gemeinsamer Schulhausmeister im Einsatz. Die IGS Lüneburg verfügt über 1,5 besetzte Schulhausmeisterstellen. Alle Schulhausmeister führen auf den Schulliegenschaften regelmäßig Sicht- und Funktionskontrollen durch. Sie sind dabei mit Checklisten ausgestattet und kontrollieren und dokumentieren die Funktions- und Betriebssicherheit der Gebäude und Außenanlagen. Die Kontrollrhythmen sind vorgegeben und liegen je nach Prüfintervall zwischen wöchentlich und jährlichen Kontrollen. Die dabei festgestellten Handlungsbedarfe werden dem technischen Personal (Techniker, Meister, Ingenieur:innen im Fachbereich Gebäudewirtschaft) gemeldet. Die weitere Bearbeitung erfolgt von dort z.B. durch Beauftragung von Fachfirmen. Um künftig je Gebäude eine aussagefähige Zustandsbeurteilung vorlegen zu können, sind jedoch weitere Untersuchungen erforderlich. Dazu gehören statische Untersuchungen, energetische Untersuchungen, Kamerabefahrungen der Grundleitungen sowie umfassende technische Wartungen und Sachverständigenprüfungen. Diese werden aktuell im Rahmen der personellen Ressourcen beauftragt und die Ergebnisse analysiert und bewertet. Dieser Prozess wird unter Berücksichtigung der Personalressourcen noch mind. 1,5 – 2 Jahre andauern bis eine dokumentierte Analyse abgeschlossen ist. Diese Dokumenttion ist dynamisch und fortlaufend zu aktualisieren. Dieser dokumentierte bauliche und technische Sanierungsbedarf ist mit den Nutzungsanforderungen (u.a. Raumbedarf, Inklusionsbedarf, pädagogische Anforderungen usw.) abzugleichen. Durch das Zusammenführen der Erkenntnisse entstehen Entscheidungsgrundlagen für Grundsatzentscheidungen. Derartige Grundsatzentscheidungen sind erforderlich, um z.B. eine Sanierungs- oder Neubauplanung mit Priorisierung und Finanzbedarfen vornehmen zu können.
Die Erfassung erfolgt über das Jahr hinweg fortlaufend. Die letzte umfassende Begehung ist in der Regel max. 1 Jahr her. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Erfassungen noch nicht allumfänglich sind, sondern sich zzt. noch auf den offensichtlich notwendigen Handlungsbedarf begrenzen. Weitergehende Untersuchungen (z.B. der elektrotechnischen Unterverteilung) werden aktuell - zum Teil das erste Mal seit Installation – umfassend überprüft. Die Erkenntnisse aus dieser Überprüfung liegen noch nicht vor.
Nein, der Haushaltsentwurf 2025/26 enthält nur diejenigen Finanzbedarfe, die unter Berücksichtigung der festgelegten Eckwerte für einen genehmigungsfähigen Haushaltsplanentwurf berücksichtigt werden konnten und die mit den personellen Ressourcen im Fachbereich Gebäudewirtschaft aktuell umsetzbar erscheinen.
Für eine fachgerechte Instandsetzung und Instandhaltung – vor allem unter Berücksichtigung des heranwachsenden Sanierungsstaus - müssten in den kommenden Jahren zusätzliche Finanzmittel und Personalressourcen zur Verfügung gestellt werden. Dies ist ein bundesweit festzustellender Handlungsbedarf in den Kommunen.
Hierfür empfiehlt die Unterzeichnerin die Umsetzung des von der Oberbürgermeisterin bereits angekündigte Vorhaben einer strukturierten Planung, die bis zum Sommer des kommenden Jahres vorbereitet werden soll, um dann ggf in einen Bildungspakt zu münden. Dieser sollte auch die Infrastruktur für frühkindliche Bildung (Kitas) sowie für Schulsport berücksichtigen und Grundlage für einen Investitions- und Sanierungsfahrplan mit entsprechender Finanzierung sein.
Sanierungsbedarf an Grundschulen (ohne Sporthallen) rd. 9 Mio. Euro brutto (ohne Ingenieurkosten für Planung und Bauleitung, ohne Finanzierungskosten)
Sanierungsbedarf an weiterführenden Schulen (ohne Sporthallen) rd. 35,5 Mio. Euro brutto (ohne Ingenieurkosten für Planung und Bauleitung, ohne Finanzierungskosten)
Diese Kostenschätzung ist nicht abschließend. Nicht berücksichtigt sind Anforderungen an Inklusion, Digitalisierung, Ausstattung, Ganztagsbetreuung, pädagogische Konzepte, Anpassungen an Lehrpläne oder Raumbedarfe aufgrund von veränderten SchülerInnen-Zahlen. Ebenso nicht berücksichtigt sind Bedarfe aufgrund von Änderungen der Schulform. In Teilen berücksichtigt sind energetische Sanierungsanforderungen. Dabei liegt der Fokus auf Dämmung der Gebäudehülle. Die Gebäudeumrüstung auf erneuerbare Energien würden weiteren Investitionsbedarf nach sich ziehen.
Diese Kostenschätzung betrachtet zudem den rein baulichen Sanierungsbedarf ohne eine längerfristige Zukunftsbetrachtung.
Bei Berücksichtigung von Zukunftsszenarien sind auch Grundsatzentscheidungen zu treffen, z.B. über die Größe einer Schule oder ob z.B. ein Neubau nachhaltiger und zukunftsfähiger wäre für die Bildungslandschaft als eine Sanierung im Bestand (Beispiel IGS Kreideberg).
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 424 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anfrage "Sanierungsbedarf Oberschule Wasserturm" (Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.10.2024)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |