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Vorlage - VO/11535/24  

 
 
Betreff: Anfrage "Sanierungsbedarf Oberschule Wasserturm" (Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.10.2024, eingegangen am 14.10.2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea  Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Kenntnisnahme
30.10.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
28.11.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
13.02.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
03.03.2025 
Außerordentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die beigefügte Anfrage beantwortet die Verwaltung wie folgt:

 

  1. Wie hoch wird der gesamte Sanierungsbedarf der Oberschule am Wasserturm aktuell eingeschätzt (bitte inklusive einer groben Kostenaufstellung)?

 

Das in Planung befindliche Bauvorhaben „Oberschule am Wasserturm“ beinhaltet umfangreiche Umbau- sowie Sanierungsmaßnahmen. Bei einer 5-Zügigkeit im weiteren Schulalltag bedarf es zusätzlich einer räumlichen Erweiterung. Diese könnte nach jetzigen Planungsstand als temporäre Modulanlage hergestellt werden. 

 

In den vergangenen 2 Jahren wurden unter anderem die Leistungsphasen 1 4 (Grundlagenermittlung  Genehmigungsplanung) bearbeitet für die verschiedenen Fachplanungen wie z.B. Hochbau, Heizung/Lüftung/Sanitär und Elektrotechnik.

Der Bauantrag wurde im Juni 2024 eingereicht.

 

Nicht umfasst von der bisherigen Genehmigungsplanung ist die Erweiterung um eine weitere Modulanlage, um den Raumbedarf einer 5-zügigen Schule abzubilden. 

 

Nach aktuellen Stand der Planung werden die Kosten der Gesamtmaßnahme auf 16,7 Mio. Euro (brutto) geschätzt.

 

KG

Kostengruppe Text

BETRAG (Netto)

200

Herrichten und Erschließen

74.000 €

300

Bauwerk - Baukonstruktionen

6.730.000 €

400

Bauwerk - Technische Anlagen

3.768.000 €

500

Außenanlagen und Freiflächen

24.000 €

600

Ausstattung und Kunstwerke

364.000 €

700

Baunebenkosten

2.240.000 €

 

Summe Netto

13.200.000 €

MwSt.

2.508.000 €

Summe Brutto

15.708.000 €

 

 

KG

Kostengruppe Text

BETRAG (Netto)

Zusatz

Klassenmodule zur Kompensation der Bauzeit sowie dauerhaft zur Sicherstellung der 5-Zügigkeit

840.000 €

 

MwSt.

160.000 €

 

Summe Brutto

1.000.000 €

 

 

 

  1. Welche spezifischen Maßnahmen umfasst der Sanierungsbedarf? 

 

Der Bedarf setzt sich zusammen aus den folgenden Maßnahmen.

 

Umbau (und damit auch Erneuerung/Sanierung):

      Vergrößerung und Erneuerung der naturwissenschaftlichen Fachunterrichtsräume (dadurch entfallen Allgemeine Unterrichtsräume, so  dass eine 5-Zügigkeit nur noch mit Zusatzmodulen auf dem Pausenhof umsetzbar wäre)

      Schaffung von Zusatzmodulen auf dem Pausenhof (am Seitenflügel auf der Südseite) für eine 5-Zügigkeit

      Umbau der Essenräume, Mensaküche und Essensausgabe

      Einrichtung eines „DaZ-Zentrums“ (Deutsch als Zweitsprache)

      barrierefreier Ausbau des Schulgebäudes durch Einbau eines Personenaufzugs, eines barrierefreien WC’s und Herstellung eines barrierefreien Eingangsbereiches

      Herstellung einer Außentreppe als 2. Rettungsweg für die Werkunterrichtsräume

 

Sanierungsmaßnahmen Allgemein

      Erneuerung der Innentüren und Fenster in Unterrichts- und Aufenthaltsräumen

      Ertüchtigung der Verglasungen vorhandenen Fenster in Nicht-Aufenthaltsräumen

      Erneuerung/ Ergänzung von Türen zu Treppenhäusern inkl. Nachrüstung von Offenhaltungen und Rauch-Wärme-Abzugsanlagen

      energetische Optimierung der Gebäudehülle

      Erneuerung aller Toiletten

      Erneuerung der Wand-, Decken- und Bodenbeläge

      Erneuerung der Fassadenbeschichtung

 

Sanierungsmaßnahmen TGA (technische Gebäudeausstattung)

      Erneuerung der elektrotechnischen Anlagen inkl. Sicherheitsbeleuchtung

      Ertüchtigung der Gefahrenmeldeanlagen

      Erneuerung der Blitzschutzanlagen

      Erneuerung Veranstaltungstechnik der Aula

      Optimierung der Heizungsanlage

      Nachrüstung von Handwaschbecken in Unterrichtsräumen

      Instandsetzung der Medienversorgung der Fachunterrichtsräume

      Erneuerung der Mensaküchenausstattung inkl. Lüftungsanlage sowie Fettabscheideanlage

 

 

 

 

 

  1. Welche der geplanten Sanierungsmaßnahmen werden in welcher Reihenfolge priorisiert? Bitte stellen Sie die Maßnahmen in zeitlicher Reihenfolge dar und fügen Sie die jeweils geschätzten Kosten sowie die Priorisierung nach Dringlichkeit und Budgetverfügbarkeit bei.

 

Bei der Priorisierung der Maßnahmen im schulischen Betrieb müssen immer folgende Punkte abgewägt werden:

 

  • Verbesserung der gegenwärtigen Lernverhältnisse
  • Stehen Maßnahmen in Verbindung mit Förderungen
  • Verbesserung der gegenwärtigen Sicherheitsverhältnisse
  • Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln
  • Maßnahme technisch notwendig

 

Die Planung sah vor, die Baumaßnahme unter Beachtung der o.g. Punkte in drei Bauabschnitte einzuteilen.

Aufgrund der für die Haushaltsberatung vorgegebenen Eckwerte können diese Bauabschnitte jedoch nicht wie geplant ausgeführt werden, da die Budgetverfügbarkeit in den nächsten Jahren nicht gegeben ist.  

 

Aus diesem Grunde musste die Fachplanung hierfür gestoppt werden. Erst mit Sicherstellung der Mittelverfügbarkeit können weitere Kosten für die Fortsetzung der Planung gerechtfertigt werden. Hinzu kommt die noch ausstehende Grundsatzentscheidung, ob die Schule trotz Raumknappheit für eine 5-Zügigkeit umgebaut werden soll.   

 

Die Bautätigkeit muss (abgesehen von kurzen Ferienzeiträumen) im laufenden Schulbetrieb erfolgen. Daher werden grundsätzlich die Bereiche, die für die Durchführung der Bauarbeiten außer Betrieb genommen werden, soweit fertiggestellt wie es möglich ist. Die Erneuerung von haustechnischen Anlagen kann in der Regel nicht isoliert auf einzelne Gebäudeteile erfolgen.

 

Die zeitliche Reihenfolge sah folgenden Ablauf vor:

 

 Bauabschnitt 1:   geschätzte Projektkosten   9,9 Mio. Euro (Brutto)

 

Umbau:

  • Vergrößerung/ Erneuerung der naturwissenschaftlichen Fachunterrichtsräume
  • Schaffung von Zusatzmodulen auf dem Pausenhof (am Seitenflügel auf der 

        Südseite) für eine 5-Zügigkeit

  • Umbau der Essenräume, Mensaküche und Essensausgabe
  • Einrichtung eines „DaZ-Zentrums“ (Deutsch als Zweitsprache)
  • Herstellung einer Außentreppe als 2. Rettungsweg für die Werkunterrichts-

        räume

  • Herstellung barrierefreies WC

 

Sanierungsmaßnahmen Allgemein

  • Erneuerung der Innentüren und Fenster in Unterrichts- und Aufenthaltsräumen  

        (Kellergeschoss, Nordflügel Erdgeschoss)

  • Ertüchtigung der Verglasungen vorh. Fenster in Nicht-Aufenthaltsräumen      

(Kellergeschoss, Nordflügel Erdgeschoss)

  • Erneuerung / Ergänzung von Türen zu Treppenhäusern inkl. Nachrüstung von 

        Offenhaltungen

  • Energetische Optimierung der Gebäudehülle (Kellergeschoss, Nordflügel Erd

        geschoss)

  • Erneuerung Toiletten (Kellergeschoss, Nordflügel Erdgeschoss)
  • Erneuerung der Wand-, Decken- und Bodenbeläge (Kellergeschoss, Nordflügel

        Erdgeschoss)

 

Sanierungsmaßnahmen TGA (technische Gebäudeausstattung)

  • Herstellung des elektrotechnischen Grundgerüsts (Hauptverteilung, Unterver

        teilung, Haupttrassen) (Kellergeschoss, Nordflügel Erdgeschoss)

  • Erneuerung der Mensaküchenausstattung inkl. Lüftungsanlage und Fett

        abscheideanlage

  • Instandsetzung der Medienversorgung der Fachunterrichtsräume
  • Optierung der Heizungsanlage

 

 

 

Bauabschnitt 2:   geschätzte Projektkosten 4,08 Mio. Euro (Brutto)

 

Umbau:

  • Barrierefreier Ausbau des Schulgebäudes durch Einbau eines Personenaufzugs, eines barrierefreien WC’s und Herstellung eines barrierefreien Eingangsbereiches

 

Sanierungsmaßnahmen Allgemein

  • Erneuerung der Innentüren und Fenster in Unterrichts- und Aufenthaltsräumen (Südflügel, Erdgeschoss, 1.-3. Obergeschoss)
  • Ertüchtigung der Verglasungen vorh. Fenster in Nicht-Aufenthaltsräumen (Südflügel)
  • Erneuerung / Ergänzung von Türen zu Treppenhäusern inkl. Nachrüstung von Offenhaltungen und Rauch-Wärme-Abzugsanlagen (Südflügel)
  • Energetische Optimierung der Gebäudehülle (Südflügel)
  • Erneuerung Toiletten (Südflügel)
  • Erneuerung der Wand-, Decken- und Bodenbeläge (Südflügel)

 

 

Sanierungsmaßnahmen TGA (technische Gebäudeausstattung)

  • Erneuerung der elektrotechnischen Anlagen inkl. Sicherheitsbeleuchtung (Süd

        flügel)

  • Ertüchtigung der Gefahrenmeldeanlagen (Südflügel)
  • Erneuerung der Blitzschutzanlagen (Südflügel)
  • Optierung der Heizungsanlage (Südflügel)
  • Nachrüstung von Handwaschbecken in Unterrichtsräumen (Südflügel)

 

 

 

Bauabschnitt 3:  geschätzte Projektkosten   2,72 Mio. Euro (Brutto)

 

Sanierungsmaßnahmen Allgemein

  • Erneuerung der Innentüren und Fenster in Unterrichts- und Aufenthaltsräumen   

        (Nordflügel Erdgeschoss bis 3. Obergeschoss)

  • Ertüchtigung der Verglasungen vorh. Fenster in Nicht-Aufenthaltsräumen 

        (Nordflügel Erdgeschoss bis 3. Obergeschoss)

  • Erneuerung / Ergänzung von Türen zu Treppenhäusern inkl. Nachrüstung von

  Offenhaltungen und Rauch-Wärme-Abzugsanlagen (Nordflügel Erdgeschoss 

  bis 3. Obergeschoss)

  • Energetische Optimierung der Gebäudehülle (Nordflügel Erdgeschoss bis  3.

        Obergeschoss)

  • Erneuerung Toiletten (Nordflügel Erdgeschoss bis 3. Obergeschoss)
  • Erneuerung der Wand-, Decken- und Bodenbeläge (Nordflügel Erdgeschoss

        bis 3. Obergeschoss)

  • Erneuerung der Fassadenbeschichtung

 

Sanierungsmaßnahmen TGA (technische Gebäudeausstattung)

  • Erneuerung der elektrotechnischen Anlagen inkl. Sicherheitsbeleuchtung   (Nordflügel Erdgeschoss bis 3. Obergeschoss)
  • Ertüchtigung der Gefahrenmeldeanlagen (Nordflügel Erdgeschoss bis 3. Ober

  geschoss)

  • Erneuerung Veranstaltungstechnik der Aula
  • Optierung der Heizungsanlage (Nordflügel Erdgeschoss bis 3. Obergeschoss)
  • Nachrüstung von Handwaschbecken in Unterrichtsräumen (Nordflügel Erdge

        schoss bis 3. Obergeschoss)

 

 

 

  1. Welche dieser Sanierungsmaßnahmen fallen unter die im Haushaltsentwurf als "nicht veranschlagte Investitionen" vermerkten Maßnahmen? Bitte erläutern Sie die Priorität dieser Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsplanung.

 

Durch die Festlegung der Eckwerkte zur Reduzierung der Haushaltsansätze können nur begrenzte Mittel für die weiterführenden Schulen, hier die Oberschule am Wasserturm, eingeplant werden.

Hinzu kommt die ausstehende Entscheidung, ob der Standort entsprechend der aktuellen SchülerInnen-Zahlen zur 5-Zügigkeit (ggf. temporär) ausgebaut werden soll. In diesem Fall wäre eine bauliche Erweiterung durch Holz-Modulanlagen an der Stirnseite Richtung Süden am Standort vorzusehen, vorbehaltlich der Genehmigungsfähigkeit.

 

Veranschlagt wurden in der aktuellen Haushaltsplanung ausschließlich Maßnahmen die ohnehin notwendig sind um den sicheren Betrieb des Schulgebäudes zu gewährleisten.

 

Die untenstehenden Maßnahmen wurden im Haushalt angemeldet:

      Abbrucharbeiten (insb. Elektro und Decken)

      Erneuerung Elektroinstallation, Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldetechnik

      Verkleidung von offenliegenden Stahlbauteilen (Brandschutz)

      Austausch einzelner Türen mit Brandschutzanforderungen

      Einbau von Rauch-Wärme-Abzugsanlagen

      Herstellung Außentreppe im KG als 2. Rettungsweg

      Neuherstellung abgebrochener Decken

      Baureinigungskosten

 

Die Anmeldung der Mittel für die Umsetzung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen belaufen sich wie folgt:

 

2025:     1.750.000 Euro

(+ 1 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigung für Aufträge, die erst in 2026 +2027 zur Auszahlung kommen und in den Ansätzen 2026/27 enthalten sind).

2026:     500.000 Euro

2027:     750.000 Euro

 

Die veranschlagten Maßnahmen werden wie folgt priorisiert:

  1. Baulicher Brandschutz
  2. Anlagentechnischer Brandschutz
  3. Reparaturen / Wiederherstellung

 

Es ist davon auszugehen, dass die bisher bereits bewilligten Zuwendungsmittel von rd. 1 Mio. Euro im Falle einer reinen Brandschutzsanierung nicht abgerufen werden können.

 

Die folgenden Punkte zählen zu den „nicht veranschlagten Investitionen“:

 

Umbau:

  • Vergrößerung und Erneuerung der naturwissenschaftlichen Fachunterrichtsräume
  • Schaffung von Zusatzmodulen auf dem Pausenhof (am Seitenflügel auf der Südseite) für eine 5-Zügigkeit
  • Umbau der Essenräume, Mensaküche und Essensausgabe
  • Einrichtung eines „DaZ-Zentrums“
  • Barrierefreier Ausbau des Schulgebäudes durch Einbau eines Personenaufzugs, eines barrierefreien WC’s und Herstellung eines barrierefreien Eingangsbereiches

 

Sanierungsmaßnahmen Allgemein

  • Erneuerung der Innentüren und Fenster in Unterrichts- und Aufenthaltsräumen
  • Ertüchtigung der Verglasungen vorh. Fenster in Nicht-Aufenthaltsräumen
  • Energetische Optimierung der Gebäudehülle
  • Erneuerung Toilettenanlagen (inkl. Leitungen/ Lüftung, Barrierefreiheit)
  • Erneuerung Mitarbeiterküchen
  • Erneuerung der Wand-, Decken- und Bodenbeläge
  • Erneuerung der Fassadenbeschichtung

 

Sanierungsmaßnahmen TGA (technische Gebäudeausstattung)

  • Erneuerung Veranstaltungstechnik der Aula
  • Optierung der Heizungsanlage
  • Nachrüstung von Handwaschbecken in Unterrichtsräumen
  • Instandsetzung der Medienversorgung der Fachunterrichtsräume
  • Erneuerung der Mensaküchenausstattung inkl. Lüftungsanlage und Fettabscheideanlage

 

 

 

  1. Welche der geplanten Sanierungsmaßnahmen könnten bei vorhandener Finanzierung unmittelbar gestartet werden? Gibt es Maßnahmen, die als kurzfristige oder dringende Maßnahmen eingestuft werden?

 

Vorbehaltlich der Freigabe der o.g. Haushaltsmittel und der Erteilung der Baugenehmigung kann die Ausführungsplanung und die Vergabe bei den Fachplaner:innen beauftragt werden. Der Start der weiteren Planungen hängt auch von den Kapazitäten der Fachplanungsbüros ab. 

Die Herstellung der Verkleidung offenliegender Stahlbauteile im Kellergeschoss kann als einziges losgelöst von den übrigens Baumaßnahmen ausgeführt werden.

Die übrigen sicherheitsrelevanten Maßnahmen stehen in Verbindung mit einem genehmigungspflichtigen Brandschutzkonzept, statischen Nachweis und so weiter.

 

 

 

 

 

  1. Wie findet die Erfassung des Sanierungsbedarf bei den Schulen in städtischer Trägerschaft durch die Verwaltung statt?

 

Seit 2 Jahren werden sämtliche kommunalen Gebäude unter dem Gesichtspunkt der Betreiberverantwortung und Bauunterhaltung 1 x jährlich systematisch begangen. Dabei wird der Sanierungsbedarf sowie dringender Handlungsbedarf dokumentiert.

Der Handlungsbedarf wird priorisiert. Bei sofortigen dringlichen Handlungsbedarfe werden dabei umgehend Notmaßnahmen ergriffen, beispielsweise Absperrungen oder kurzfristige Reparaturen.

Darüber hinaus ist an jeder Schule in städtischer Trägerschaft ein/e Schulhausmeister/in vor Ort. Für die 1-zügige Grundschule Ochtmissen (Am Sandberg) und die Grundschule Kreideberg ist ein gemeinsamer Schulhausmeister im Einsatz. Die IGS Lüneburg verfügt über 1,5 besetzte Schulhausmeisterstellen. 

Alle Schulhausmeister führen auf den Schulliegenschaften regelmäßig Sicht- und Funktionskontrollen durch. Sie sind dabei mit Checklisten ausgestattet und kontrollieren und dokumentieren die Funktions- und Betriebssicherheit der Gebäude und Außenanlagen. Die Kontrollrhythmen sind vorgegeben und liegen je nach Prüfintervall zwischen wöchentlich und jährlichen Kontrollen.

Die dabei festgestellten Handlungsbedarfe werden dem technischen Personal (Techniker, Meister, Ingenieur:innen im Fachbereich Gebäudewirtschaft) gemeldet. Die weitere Bearbeitung erfolgt von dort z.B. durch Beauftragung von Fachfirmen.

Um künftig je Gebäude eine aussagefähige Zustandsbeurteilung vorlegen zu können, sind jedoch weitere Untersuchungen erforderlich. Dazu gehören statische Untersuchungen, energetische Untersuchungen, Kamerabefahrungen der Grundleitungen sowie umfassende technische Wartungen und Sachverständigenprüfungen.

Diese werden aktuell im Rahmen der personellen Ressourcen beauftragt und die Ergebnisse analysiert und bewertet.

Dieser Prozess wird unter Berücksichtigung der Personalressourcen noch mind. 1,5  2 Jahre andauern bis eine dokumentierte Analyse abgeschlossen ist. Diese Dokumenttion ist dynamisch und fortlaufend zu aktualisieren.

Dieser dokumentierte bauliche und technische Sanierungsbedarf ist mit den Nutzungsanforderungen (u.a. Raumbedarf, Inklusionsbedarf, pädagogische Anforderungen usw.) abzugleichen.

Durch das Zusammenführen der Erkenntnisse entstehen Entscheidungsgrundlagen für Grundsatzentscheidungen. Derartige Grundsatzentscheidungen sind erforderlich, um z.B. eine Sanierungs- oder Neubauplanung mit Priorisierung und Finanzbedarfen vornehmen zu können.

 

 

  1. Wie aktuell ist die Erfassung des Sanierungsbedarfes der Schulen in städtischer Trägerschaft und wie oft wird diese Erfassung aktualisiert?

 

Die Erfassung erfolgt über das Jahr hinweg fortlaufend. Die letzte umfassende Begehung ist in der Regel max. 1 Jahr her. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Erfassungen noch nicht allumfänglich sind, sondern sich zzt. noch auf den offensichtlich notwendigen Handlungsbedarf begrenzen. Weitergehende Untersuchungen (z.B. der elektrotechnischen Unterverteilung) werden aktuell - zum Teil das erste Mal seit Installation – umfassend überprüft. Die Erkenntnisse aus dieser Überprüfung liegen noch nicht vor.

 

  1. Ist der aktuell erfasste Sanierungsbedarf der Schulen in städtischer Trägerschaft in Gänze im Haushaltsentwurf 2025 berücksichtigt?

 

Nein, der Haushaltsentwurf 2025/26 enthält nur diejenigen Finanzbedarfe, die unter Berücksichtigung der festgelegten Eckwerte für einen genehmigungsfähigen Haushaltsplanentwurf berücksichtigt werden konnten und die mit den personellen Ressourcen im Fachbereich Gebäudewirtschaft aktuell umsetzbar erscheinen.

 

r eine fachgerechte Instandsetzung und Instandhaltung vor allem unter Berücksichtigung des heranwachsenden Sanierungsstaus -   müssten in den kommenden Jahren zusätzliche Finanzmittel und Personalressourcen zur Verfügung gestellt werden. Dies ist ein bundesweit festzustellender Handlungsbedarf in den Kommunen. 

 

Hierfür empfiehlt die Unterzeichnerin die Umsetzung des von der Oberbürgermeisterin bereits angekündigte Vorhaben einer strukturierten Planung, die bis zum Sommer des kommenden Jahres vorbereitet werden soll, um dann ggf in einen Bildungspakt zu münden. Dieser sollte auch die Infrastruktur für frühkindliche Bildung (Kitas) sowie für Schulsport berücksichtigen und Grundlage für einen Investitions- und Sanierungsfahrplan mit entsprechender Finanzierung sein.  

 

 

  1. Auf welche Summe beziffert sich aktuell der gesamte Sanierungsbedarf der Schulen in städtischer Trägerschaft? Bitte nennen Sie den Bedarf der Grundschulen getrennt von dem Bedarf der weiterführenden Schulen?

 

Sanierungsbedarf an Grundschulen (ohne Sporthallen) 

rd. 9 Mio. Euro brutto

(ohne Ingenieurkosten für Planung und Bauleitung, ohne Finanzierungskosten) 

 

       Sanierungsbedarf an weiterführenden Schulen (ohne Sporthallen)

       rd. 35,5 Mio. Euro brutto

       (ohne Ingenieurkosten für Planung und Bauleitung, ohne Finanzierungskosten)

 

Diese Kostenschätzung ist nicht abschließend. Nicht berücksichtigt sind Anforderungen an Inklusion, Digitalisierung, Ausstattung, Ganztagsbetreuung, pädagogische Konzepte, Anpassungen an Lehrpläne oder Raumbedarfe aufgrund von veränderten SchülerInnen-Zahlen. Ebenso nicht berücksichtigt sind Bedarfe aufgrund von Änderungen der Schulform. In Teilen berücksichtigt sind energetische Sanierungsanforderungen.

Dabei liegt der Fokus auf Dämmung der Gebäudehülle. Die Gebäudeumrüstung auf erneuerbare Energien würden weiteren Investitionsbedarf nach sich ziehen. 

 

Diese Kostenschätzung betrachtet zudem den rein baulichen Sanierungsbedarf ohne eine längerfristige Zukunftsbetrachtung.

 

Bei Berücksichtigung von Zukunftsszenarien sind auch Grundsatzentscheidungen zu treffen, z.B. über die Größe einer Schule oder ob z.B. ein Neubau nachhaltiger und zukunftsfähiger wäre für die Bildungslandschaft als eine Sanierung im Bestand (Beispiel IGS Kreideberg).   

 

 

 

 

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:  424 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anfrage "Sanierungsbedarf Oberschule Wasserturm" (Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.10.2024)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anfrage Sanierungsbedarf Oberschule Wasserturm (143 KB)