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Vorlage - VO/11537/24  

 
 
Betreff: Anfrage "Vandalismus" Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.10.2024, eingegangen am 15.10.24 um 11:34 Uhr)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Dez. III, Dez. V, Dez. VI
Federführend:DEZERNAT VI Beteiligt:Fachbereich 3a - Ordnung und Bürgerservice
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea  Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft
   05-1 - Strategische Führungsunterstützung
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Kenntnisnahme
30.10.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
28.11.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
13.02.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
03.03.2025 
Außerordentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Verwaltung beantwortet die beigefügte Anfrage wie folgt:

 

Frage 1:

Welche Strategie verfolgt die Stadt zur Bekämpfung von Vandalismus und zur Prävention solcher Delikte?

 

Dez VI (FB 7):

      Eine Überwachung der Straßen, Brücken und der öffentlichen Beleuchtung gegen Vandalismusschäden ist aufgrund des großen Umfanges nicht möglich. Zur Thematik einer Videoüberwachung siehe nachfolgende Ausführungen FB 8.

 

Dez VI (FB 8):

      Baulich wird z.B. mit bewachten Eingangsbereichen im Rathaus dem Vandalismus vorgebeugt. Ebenso gibt es Bereiche, die mit Absperrungen (z.B. Niedergericht) ausgestattet sind. Ebenso werden Fluchttreppenhäuser i.d.R. für das widerrechtliche Betreten gesperrt.

      Die Ausstattung in öffentlichen Einrichtungen ist ebenfalls häufig unter der Berücksichtigung der Vandalismusgefahr in robusten Ausführungen gewählt.

      Eine weitere Strategie erfolgt durch die Jugendpflege/ Sozialarbeit vor Ort. Sollten Gebiete bekannt sein, in der sich Vandalismusfälle gehäuft haben, erfolgt eine Information an den Fachbereich ‚Soziales und Integration. Dort wird dann die Quartiersarbeit informiert, die weitere Fachleute (z.B. polizeiliche Kontaktbeamte, Kriminalpräventionsteam) hinzuziehen kann.

      In bestimmten Fällen wird auch ein Revierdienst bei Wach- und Sicherheitsdiensten beauftragt.

      Zurückhaltend ist die Verwaltung bei dem Thema Videoüberwachung. Zum einen ist diese nur unter bestimmten engen Voraussetzungen zulässig und zum anderen ist die Aufklärungsquote gering im Verhältnis zu den Investitions- und Bewirtschaftungskosten. Außerdem möchte man verhindern, dass durch zu viele videoüberwachte Zonen die Lüneburger Gesellschaft sich in ihrer Freiheit beeinträchtigt fühlt.

 

 

Dez. III:

Durch die beabsichtigte Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) - siehe VO/11451/24 - ist sukzessive mit dem personellen Aufwuchs auch eine verstärkte
Bestreifung des Stadtgebiets vorgesehen. Es wird erwartet, dass sich die verstärkte Präsenz präventiv auf die Vermeidung u.a. von Vandalismus auswirken wird.

 

Frage 2:

Welche Maßnahmen zur Aufklärung und Prävention von Vandalismus werden an Schulen, Jugendzentren und anderen städtischen Einrichtungen umgesetzt?

 

Dez. V (FB 5-2):

Um das Jugendschutzgesetz bei jungen Menschen präsenter zu machen, startete die städtische Jugendpflege im Sommer 2024 eine präventive Vortragsreihe für weiterführende Schulen in Lüneburg.

Hauptsächlich geht es um die Vermeidung von Gefährdungen für Minderjährige im öffentlichen Raum.

Was vielen nicht bewusst ist, ist die Tatsache, dass die Minderjährigen zwar die Hauptrolle spielen, das Gesetz aber eigentlich an Erwachsene adressiert ist. Sie sind es, die die Verantwortung und gegebenenfalls die Konsequenzen zu tragen haben. Das Präventionsprojekt richtet sich vornehmlich an die Jahrgänge ab der 5. und 6. Klasse und kann von Lehrerinnen und Lehrern bei der Jugendpflege gebucht werden. Der Vortrag ist auf eine Doppelstunde mit max. 90 Minuten ausgelegt.

 

Frage 3:

Ist die Präventionsarbeit zu Vandalismus ein integraler Bestandteil der städtischen Jugendarbeit? Falls ja, welche spezifischen Programme oder Initiativen gibt es hierzu?

 

Dez. V (FB 5-2):

neburg hat neben der Arbeit in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit Mitarbeiter:innen in der mobilen Jugendarbeit. Diese suchen gezielt Orte auf, an denen sich zum Beispiel Cliquen im Stadtgebiet treffen. Es wird versucht, ein vertrauensvolles Verhältnis zu ihnen aufzubauen, etwaige Konflikte zu thematisieren und ggf. zu Angeboten zu vermitteln.

Darüber hinaus versucht die mobile Jugendarbeit im Sinne des Gemeinwesens Lösungen zu finden, falls es an den Treffpunkten zu Problemen zwischen Jugendlichen und Erwachsenen kommt.

Die mobile Jugendarbeit grenzt sich hierbei von sicherheits- und ordnungspolitischer Arbeit deutlich ab, da es sich hierbei klar um Prävention handelt.

 

In der konkreten Umsetzung bedeutet mobile Jugendarbeit, dass Kolleg:innen aus dem Team 524 mit einigen Zeitanteilen neben ihrem Einsatz in den Einrichtungen an 2 Tagen in der Woche informelle Jugendtreffpunkte auf sogenannten „Routen“ im gesamten Stadtgebiet aufsuchen. Dies findet überwiegend am späten Nachmittag sowie in den Abendstunden statt.

ufig von der Zielgruppe aufgesucht werden in Lüneburg unter anderem städtische Spielplätze, Schulhöfe oder auch (von allen Generationen genutzte) Grünflächen wie der Kurpark, der Liebesgrund, der Kreidebergsee, das Unigelände oder das Ilmenauufer. Ziel ist es, präventiv zu arbeiten, d.h. Konflikte vorab zu vermeiden. Die Mitarbeiter:innen vermitteln bei Bedarf, sprechen objektiv und wertschätzend mit allen Beteiligten.

 

 

Frage 4:

Wie reagiert die Stadt auf Vandalismus-Schäden an öffentlichen Einrichtungen und Infrastruktur?

 

Dez. VI (FB7 und FB 8):

      In der Regel wird mit einer Anzeige darauf reagiert. Wenn die Strafverfolgungsbehörden die Täterschaft festgestellt haben, erfolgt die Geltendmachung der Kosten für die Behebung der Schäden.

      Grundsätzlich möchte die Stadt vandalierenden Personen keine mediale Öffentlichkeit bieten und verzichtet daher auf Pressemitteilungen.

      Die Verwaltung veranlasst möglichst zügig die Schadensbehebung, um eine Nachahmung zu vermeiden.

 

 

Frage 5:

Wie schnell werden die Schäden in der Regel beseitigt?

 

Dez. VI (FB 7):

      Die Schäden werden schnellstmöglich beseitigt. In Einzelfällen ist die Schadensbehebung etwas zeitaufwendiger, wenn z.B. eine Firma für die Graffiti-Entfernung beauftragt oder bestimmte technische Ersatzteile bestellt werden müssen.

 

 

Dez. VI (FB 8):

      Grundsätzlich werden die Schäden schnellstmöglich beseitigt, um keinen Anreiz für Nachahmer zu stiften und um der Allgemeinheit wieder den gewohnten Anblick / die gewohnte Nutzung bieten zu können.

      In Einzelfällen ist die Schadensbehebung dennoch zeitaufwendiger. Wenn z.B. bestimmte Außentemperaturen erreicht seinssen, Ersatzteile erst anzufertigen sind oder keine ausreichenden Personalkapazitäten vorliegen.

      Weitere Aspekte können sein, dass man wie z.B. die Utensilien Pfeil und Bogen der Luna am Luna-Brunnen (Marktplatz) bewusst die Wiederherstellung zeitlich verschiebt. Hintergrund sind Kosten, wiederkehrender Arbeitsaufwand und die Tatsache, dass z.B. in der Zeit, in der der Brunnen kein Wasser enthält, die Utensilien oft schon wieder kurz nach Befestigung entwendet oder beschädigt werden. Ein weiterer Grund kann sein, dass man bewusst nicht in eine öffentliche Diskussion eingreifen will, wie z.B. bei dem auf die Kriegsdenkmale gerichteten Vandalismus.

 

 

Frage 6:

Werden Vandalismus-Schäden immer zur Anzeige gebracht und Konsequent verfolgt?

 

 

Dez. VI (FB 7):

      Sachbeschädigungen oder mutwillige Beschmutzungen an Straßen, Brücken und an der öffentlichen Beleuchtung werden zur Anzeige gebracht.

Die Verfolgung obliegt den Strafverfolgungsbehörden.

 

Dez. VI (FB 8):

      Sachbeschädigungen oder mutwillige Beschmutzungen an öffentlichen Gebäuden, Brunnen, Denkmalen werden zur Anzeige gebracht.

Die Verfolgung obliegt den Strafverfolgungsbehörden.

      Mutwillige Beschädigungen in Schulen, die von SchülerInnen erfolgen, werden in der Regel schulintern geprüft. Im Falle einer Personalienfeststellung erfolgt ein Anschreiben zur Erstattung der Kosten durch die Stadt. Von Anzeigen wird in solchen Fällen i.d.R. abgesehen.

 

 

Dez. III:

Grundsätzlich werden alle Vandalismusdelikte zur Anzeige gebracht. Ferner wird - da es sich bei Sachbeschädigung um ein Delikt handelt, das nur auf Antrag strafrechtlich verfolgt wird - ein entsprechender Strafantrag gestellt.

Die strafrechtliche Verfolgung dieser Delikte obliegt der Staatsanwaltschaft und der Polizei, diese scheitert jedoch häufig daran, dass eine Täterin/ein Täter nicht ermittelt werden kann. Über die Intensität der Ermittlungsbemühungen kann die Verwaltung keine Auskunft geben, es ist jedoch davon auszugehen, dass die Strafverfolgungsbehörden sich dabei an der Schwere der Tat - im Verhältnis zum gesamten Spektrum kriminellen Handelns - orientieren.

 

 

 

Frage 7:

Gibt es in der Stadt ein Belohnungssystem, das Bürger finanziell für Hinweise belohnt, die zur Aufklärung von Vandalismus führen?

 

Dez. III und Dez. VI:

Nein

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anfrage "Vandalismus" Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.10.2024, eingegangen am 15.10.24 um 11:34 Uhr)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anfrage Vandalismus (127 KB)