Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt zu dem beigefügten Antrag wie folgt Stellung:
Die „Grüne Hausnummer“ ist zugleich Kampagne und Auszeichnung der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) und ihrer regionalen Partner. Sie zeichnet Gebäudeeigentümer:innen von privaten Wohnhäusern aus, die besonders energieeffizient bzw. über die gesetzlichen Anforderungen hinaus saniert oder gebaut haben, und honoriert damit ihren Einsatz für den Klimaschutz. Die Kampagne der KEAN findet bereits seit 2016 jährlich statt. Teilnehmer bzw. Kooperationspartner der Kampagne sind die Landkreise in ganz Niedersachsen. Der Landkreis Lüneburg nimmt gemeinsam mit der Hansestadt Lüneburg bereits seit 2016 teil und hat bisher insgesamt 158 Grüne Hausnummern verliehen. Die Grüne Hausnummer ist mit festgelegten Kriterien ausschließlich für private Hauseigentümer:innen konzipiert. Zu diesen Vergabekriterien gehören u.a., dass Neubauten den KfW-Effizienzhausstandard 40 oder den Passivhausstandard erfüllen oder übertreffen müssen und dass eine Wohnfläche von 47m² pro Person nicht überschritten werden darf. Für Sanierungen gilt, dass fertiggestellte Wohngebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens fünf Jahre zurückliegt, nun einen KfW-Effizienzhausstandard erfüllen müssen oder mit mindestens drei Einzelmaßnahmen saniert wurden. Nichtwohngebäude, zu denen vornehmlich Gebäude von Unternehmen oder des Gewerbes gehören, werden somit nicht zugelassen. Die Ausweitung der „Grüne Hausnummer“ auf Unternehmen im Stadtgebiet Lüneburgs obliegt weder der Entscheidung der Hansestadt Lüneburg noch des Landkreises Lüneburg. Die KEAN als Initiator und Hauptorganisator der Kampagne entscheidet über die Ausgestaltung und Änderungen der Kriterien. Im Stadtgebiet gibt es eine Vielzahl von engagierten und auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit ausgerichteter Unternehmen. Um Best Practice Beispiele sichtbar zu machen, steht die Hansestadt Lüneburg im Austausch mit der Wirtschaftsförderung, der IHK, der HWK und der Sparkasse. Im Rahmen verschiedener Veranstaltungen wird Raum für Erfahrungsaustausch geschaffen, der eine wichtige Funktion zur Nachahmung hat.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 42,-- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Antrag „Grüne Hausnummern für Unternehmen“
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