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Vorlage - VO/11484/24  

 
 
Betreff: Antrag "Grüne Hausnummer für Unternehmen" (Antrag der FDP-Fraktion vom 18.09.2024, eingegangen am 18.09.2024 um 20:15 Uhr)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Ruths, Matthias
Federführend:DEZERNAT III Beteiligt:03 - Steuerung und Service
Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin  Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
   Bereich 31 - Umwelt
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
29.10.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.10.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
28.11.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
13.02.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
03.03.2025 
Außerordentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung nimmt zu dem beigefügten Antrag wie folgt Stellung:

 

DieGrüne Hausnummer“ ist zugleich Kampagne und Auszeichnung der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) und ihrer regionalen Partner. Sie zeichnet Gebäudeeigentümer:innen von privaten Wohnhäusern aus, die besonders energieeffizient bzw. über die gesetzlichen Anforderungen hinaus saniert oder gebaut haben, und honoriert damit ihren Einsatz für den Klimaschutz.

Die Kampagne der KEAN findet bereits seit 2016 jährlich statt. Teilnehmer bzw. Kooperationspartner der Kampagne sind die Landkreise in ganz Niedersachsen. Der Landkreis Lüneburg nimmt gemeinsam mit der Hansestadt Lüneburg bereits seit 2016 teil und hat bisher insgesamt 158 Grüne Hausnummern verliehen.

Die Grüne Hausnummer ist mit festgelegten Kriterien ausschließlich für private Hauseigentümer:innen konzipiert. Zu diesen Vergabekriterien gehören u.a., dass Neubauten den KfW-Effizienzhausstandard 40 oder den Passivhausstandard erfüllen oder übertreffen müssen und dass eine Wohnfläche von 47m² pro Person nicht überschritten werden darf. Für Sanierungen gilt, dass fertiggestellte Wohngebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens fünf Jahre zurückliegt, nun einen KfW-Effizienzhausstandard erfüllen müssen oder mit mindestens drei Einzelmaßnahmen saniert wurden.

Nichtwohngebäude, zu denen vornehmlich Gebäude von Unternehmen oder des Gewerbes gehören, werden somit nicht zugelassen.

Die Ausweitung der „Grüne Hausnummer“ auf Unternehmen im Stadtgebiet Lüneburgs obliegt weder der Entscheidung der Hansestadt Lüneburg noch des Landkreises Lüneburg. Die KEAN als Initiator und Hauptorganisator der Kampagne entscheidet über die Ausgestaltung und Änderungen der Kriterien.

Im Stadtgebiet gibt es eine Vielzahl von engagierten und auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit ausgerichteter Unternehmen. Um Best Practice Beispiele sichtbar zu machen, steht die Hansestadt Lüneburg im Austausch mit der Wirtschaftsförderung, der IHK, der HWK und der Sparkasse. Im Rahmen verschiedener Veranstaltungen wird Raum für Erfahrungsaustausch geschaffen, der eine wichtige Funktion zur Nachahmung hat.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 42,-- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag „Grüne Hausnummern für Unternehmen“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Grüne Hausnummer (213 KB)      
Stammbaum:
VO/11484/24   Antrag "Grüne Hausnummer für Unternehmen" (Antrag der FDP-Fraktion vom 18.09.2024, eingegangen am 18.09.2024 um 20:15 Uhr)   DEZERNAT III   Antrag
VO/11484/24-1   Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 25.02.2025 zum Antrag "Grüne Hausnummer für Unternehmen" (Antrag der FDP-Fraktion vom 18.09.2024, eingegangen am 18.09.2024 um 20:15 Uhr)   01 - Büro der Oberbürgermeisterin   Antrag