Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Betriebsabrechnung 2023 und Gebührenbedarfsberechnung 2025 Das Betriebsergebnis 2023 (Anlage 1 und 2) weist ein negatives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 276 T€ aus. Unter Einbeziehung des Ergebnisvortrags aus dem Jahr 2021 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 839 T€.
Die derzeitig gültigen Straßenreinigungsgebühren wurden im Jahr 2023 auf Basis der Betriebsabrechnung 2022 für das Jahr 2024 festgesetzt.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2025 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3) erwartet:
Gemäß § 52 Abs. 3 in Verbindung mit § 62 Abs. 2 Niedersächsisches Straßenreinigungsgesetz ist ab 01.01.2018 ein Gemeindeanteil an der Straßenreinigung in Höhe von 25% verpflichtend. Der Gemeindeanteil der öffentlichen Einrichtung ist von der Hansestadt Lüneburg zu tragen und stellt das Allgemeininteresse an der Straßenreinigung dar.
Durch die negativen jahresbezogenen Ergebnisse werden die positiven Vorträge aus Vorjahren sukzessive abgebaut. Es wird daher empfohlen, die derzeitigen Straßenreinigungsgebühren nicht anzupassen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 32,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 21000 Produkt / Kostenträger: 545002 Haushaltsjahr: 2024 ff.
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlage 1: Betriebsabrechnung 2023 (BAB) Teil 1 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2023 (BAB) Teil 2 Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2025
Beschlussvorschlag:
Die Betriebsabrechnung 2023 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung 2025 wird zugestimmt. Die Straßenreinigungsgebühren bleiben unverändert
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