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Vorlage - VO/11611/24  

 
 
Betreff: Straßenreinigung
- Betriebsabrechnung 2023
- Gebührenbedarfsberechnung 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Bauch, Miriam  Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
   06 - Bauverwaltung
   Bereich 21 - Steuern
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung Vorberatung
11.12.2024 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.12.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Betriebsabrechnung 2023 und Gebührenbedarfsberechnung 2025

Das Betriebsergebnis 2023 (Anlage 1 und 2) weist ein negatives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 276 T€ aus. Unter Einbeziehung des Ergebnisvortrags aus dem Jahr 2021 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 839 T€.

 

Die derzeitig gültigen Straßenreinigungsgebühren wurden im Jahr 2023 auf Basis der Betriebsabrechnung 2022 für das Jahr 2024 festgesetzt.

 

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2025 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3) erwartet:

 

Produkt 545002 Straßenreinigung

 

 

 

Gebührenbedarfsberechung

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2021

2022

2023

2024

2025

Erlöse

2.623.980

2.901.862

2.226.147

2.089.300

2.104.200

Kosten

2.085.061

2.178.778

2.502.217

2.568.000

2.621.700

Jahresbezogenes Ergebnis

538.919

723.084

-276.070

-478.700

-517.500

Vortrag aus Vorvorjahr

564.021

1.228.379

1.106.891

1.952.691

839.129

Ergebnisverzinsung

3.951

1.228

8.308

55.181

28.676

Gesamtergebnis

+1.106.891

+1.952.691

+839.129

+1.529.172

+350.305

 

Gemäß § 52 Abs. 3 in Verbindung mit § 62 Abs. 2 Niedersächsisches Straßenreinigungsgesetz ist ab 01.01.2018 ein Gemeindeanteil an der Straßenreinigung in Höhe von 25% verpflichtend. Der Gemeindeanteil der öffentlichen Einrichtung ist von der Hansestadt Lüneburg zu tragen und stellt das Allgemeininteresse an der Straßenreinigung dar.

 

Durch die negativen jahresbezogenen Ergebnisse werden die positiven Vorträge aus Vorjahren sukzessive abgebaut. Es wird daher empfohlen, die derzeitigen Straßenreinigungsgebühren nicht anzupassen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:  32,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten: keine 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 21000 

 Produkt / Kostenträger: 545002

 Haushaltsjahr:  2024 ff.

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Betriebsabrechnung 2023 (BAB) Teil 1

Anlage 2: Betriebsabrechnung 2023 (BAB) Teil 2

Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Betriebsabrechnung 2023 (BAB) Teil 1 (54 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2023 (BAB) Teil 2 (65 KB)      
Anlage 4 3 Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2025 (56 KB)      

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Betriebsabrechnung 2023 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung 2025 wird zugestimmt. Die Straßenreinigungsgebühren bleiben unverändert