Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt zu dem beigefügten Antrag wie folgt Stellung:
Die Verpflichtung der Hauptverwaltungsbeamtin/des Hauptverwaltungsbeamten zur Unterrichtung der Vertretung ergibt sich aus § 85 Absatz 4 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes. Die Bestimmung sieht vor, dass der Rat zeitnah über wichtige Angelegenheiten und Beschlüsse durch die Oberbürgermeisterin zu unterrichten ist.
Diese gesetzlich geregelte Informationspflicht erfüllt die Oberbürgermeisterin regelmäßig und umfassend sowohl durch die Unterrichtung des Verwaltungsausschusses, als auch des Rates jeweils unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen der Verwaltung“.
Alle Einladungen und Tagesordnungen, mit Bezeichnung aller öffentlichen und nichtöffentlichen Beratungsgegenstände, sowie die in öffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse können über das Bürgerinformationssystem eingesehen werden. Dieses bietet jeder Bürgerin und jedem Bürger die Möglichkeit, sich digital oder durch Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen persönlich über wesentliche Themen zu informieren. Das Bürgerinformationssystem ist auf der städtischen Homepage verlinkt.
Ergänzend werden bedeutende und dringende Angelegenheiten über städtische Pressemitteilungen kommuniziert. Damit wird bereits heute ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet.
Der zusätzlichen Unterrichtung bzw. Veröffentlichung der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses, soweit keine Geheimhaltungsbedürftigkeit gegeben ist, steht das Nds. Kommunalverfassungsgesetz nicht entgegen. Allerdings wäre der Beratungsgang, die Redebeiträge Einzelner und das Abstimmungsverhalten von der Veröffentlichung ausgeschlossen. Der jeweilige Beschluss würde folglich ohne näheren sachlichen Zusammenhang isoliert dargestellt.
Die technische Umsetzbarkeit der Veröffentlichung von Auszügen aus einem Protokoll wäre zu prüfen. Darüber hinaus wäre für jede bisher nichtöffentliche Sitzungsvorlage eine Prüfung erforderlich, ob der Beschluss von der Nichtöffentlichkeit ausgenommen werden kann. Dies sollte idealerweise durch technische Einstellungen unterstützt werden, die bisher nicht zur Verfügung stehen. Die Verwaltung schlägt vor, die Optionen in die Projektplanung der Migration zu Allris 4 einzubeziehen und soweit die technischen Voraussetzungen geschaffen werden können, diese umzusetzen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 73,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: ggf. Kosten für die Entwicklung oder Bereitstellung von Allrisanwendungen soweit nicht im Paket Allris Migration enthalten. d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Antrag „Mehr Transparenz bei Beschlüssen“
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |