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Vorlage - VO/11520/24  

 
 
Betreff: Anfrage "Sachstand zur 95. Änderung des Flächennutzungsplan "Städtebauliche Entwicklung Rettmer/Oedeme" Frühzeitige Öffentlichkeits-beteiligung" (Anfrage der FDP-Fraktion vom 08.10.2024, eingegangen 08.10.2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Herr Eberhard
Federführend:DEZERNAT VI Beteiligt:06 - Bauverwaltung
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte  Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
   Bereich 61 - Stadtplanung
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Kenntnisnahme
30.10.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
28.11.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
13.02.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
03.03.2025 
Außerordentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

sh. Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema „Sachstand zur 95. Änderung des Flächennutzungsplan "Städtebauliche Entwicklung Rettmer/Oedeme" Frühzeitige Öffentlichkeits-beteiligung vom 08.10.2024

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

1. Wann sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der 95. Änderung des Flächennutzungsplans unterrichtet und zur Äerung aufgefordert worden?

 

Den von der Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie den betroffenen Stellen der Verwaltung der Hansestadt Lüneburg wurden per E-Mail vom 23.01.2024 die Planunterlagen zugesandt. Sie wurden aufgefordert, bis zum 06.03.2024 eine Stellungnahme dazu abzugeben.

 

2. Welche Äerungen sind in der Verwaltung der Hansestadt Lüneburg eingegangen?

 

Von folgenden Stellen gingen Stellungnahmen ein:

  • Amt für regionale Landesentwicklung (ArL)
  • Avacon Netz GmbH
  • Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue
  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
  • Deutsche Bahn AG
  • Landwirtschaftskammer Niedersachsen
  • Landkreis Lüneburg
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
  • NABU Kreisgruppe Lüneburg
  • Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
  • TenneT TSO GmbH
  • Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände Uelzen

 

Überwiegend wurden keine Bedenken geäert und um weitere Beteiligung gebeten.

 

Es wurde auf den Schutz bestehender Leitungen und geplanter Leitungstrassen hingewiesen. Außerdem intern auf mögliche Kampfmittel und archäologische Bodenfunde.

 

Bedenken wurden von den Umweltverbänden zur Erweiterung des Siedlungsgebiets und der Inanspruchnahme von Freiflächen geäert.

 

3. Wann erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des Vorentwurfes mit der Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen durch Bekanntmachung im Internet und als Aushang im Bereich Stadtplanung?

 

Die frühzeige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 18.03. bis zum 18.04.2024 durch Veröffentlichung der Planunterlagen auf der Homepage der Hansestadt Lüneburg und durch Auslegung im Bereich Stadtplanung.

 

4. Sind zu 3. Äerungen eingegangen?

 

Es sind zwei Stellungnahmen eingegangen: Eine Anregung zur Nutzung von Oberflächenwasser für die Landwirtschaft und Bedenken gegen die Nutzung von Ackerland mit hoher Bodenpunktzahl.

 

5. Hat die Verwaltung bereits eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 BauGB entworfen?

 

Zunächst sollen Gespräche mit den Eigentümer:innen der betroffenen Flächen geführt werden. Ziel ist, eine möglichst umfassende Bereitschaft für die Einbringung von Flächen zur Umsetzung der Entwicklungsziele zu erhalten. Abhängig von den Ergebnissen von Verhandlungen, ist zur Zielerreichung auch ein Erwerb von Teilflächen in Erwägung zu ziehen. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass ein Vorkaufsrecht einen Erwerb nur im Falle einer anstehenden freihändigen Veerung ermöglicht. Bei landwirtschaftlichen Flächen ist mit zeitnahen Verkaufsfällen, auf die ein Vorkaufsrecht anwendbar wäre, im Regelfall nicht zu rechnen. Über die Aufstellung einer Satzung gem. § 25 BauGB sollte daher abhängig vom Ergebnis von Ankaufverhandlungen entschieden werden.

 

Zur Steigerung der Motivation der Eigentümer:innen zur Einbringung von Flächen sollte vielmehr die Durchführung eines Umlegungsverfahrens gem. §§ 45 ff. BauGB in Erwägung gezogen werden. Enteignende Maßnahmen gem. §§ 85 ff. BauGB sind erst möglich, wenn eine konkrete Nutzung auf der Grundlage eines beschlossenen Bebauungsplans umgesetzt werden soll.

 

6. Wie sind die nächsten Schritte zur Einleitung/Fortführung des Bauleitverfahrens und wann erfolgen sie?

 

Vor der Fortführung eines städtebaulichen Projekts im geplanten Umfang ist es notwendig, sich Klarheit über die verfügbaren Flächen, die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer:innen und die weitere Finanzierung zu verschaffen.

 

Um die Grundlage für die Erarbeitung von sdtebaulichen Planentwürfen zu erhalten, ist als nächster Schritt die Beauftragung von Fachgutachten und Fachplanungen unbedingt erforderlich.

 

Anzustreben ist vorher der Abschluss von städtebaulichen Verträgen, um die letztendlich von der Planung begünstigten Eigentümer:innen an den Kosten für Planungs- und Gutachterleistungen zu beteiligen.

 

Bevor Mittel aus dem städtischen Haushalt für zu beauftragende Leistungen vorgesehen werden, sind daher zunächst die Interessen und die mögliche Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer:innen der von der Planung betroffenen Flächen zu sondieren.

 

Erst nach haushaltsrechtlicher Sicherung der Finanzierung von Aufträgen für Leistungen von Planungs- und Gutachterbüros, können Aufträge erteilt werden. Haushaltsmittel sind bisher dafür nicht vorgesehen, da nicht absehbar war, wie die Entscheidung über den Standort eines neuen Umspannwerks ausfällt.

 

Abhängig von den aus Gutachten und Fachplänen resultierenden Grundlagen und Empfehlungen für das weitere planerische Vorgehen, sind dann räumliche und fachliche Teilplanungen auszuarbeiten, die eine Umsetzung der Ziele der 95. Änderung des Flächennutzungsplans und des ISEK konkretisieren. Dies werden voraussichtlich mehrere abschnittsweise Bebauungspläne sowie ergänzend übergreifende Konzepte zu Schulen, Kitas, Nahversorgung, Verkehr, Freiflächen etc. sein. Die weiteren verbindlichen Planungen werden mittelfristig erfolgen, die jeweils einleitenden Beschlüsse sind zu gegebener Zeit zu fassen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

±

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

±

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

±

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

±

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

±

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

±

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

±

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

±

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

±

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 458,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

sh. Anfrage der FDP-Fraktion vom 08.10.2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 24_10_08 Anfrage FDP Städtebauliche-Entwicklung-Rettmer-Oedeme (181 KB)