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Vorlage - VO/11491/24  

 
 
Betreff: Antrag "Präventionsmaßnahmen an städtischen Schulen" (Antrag der SPD-Fraktion vom 26.09.2024, eingegangen 30.09.2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Talic, Mayte  05-1 - Strategische Führungsunterstützung
   Fachbereich 5-3 - Familie und Bildung
   Bereich 55 - Schulen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
29.10.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.10.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
28.11.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
13.02.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
03.03.2025 
Außerordentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg abgelehnt   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

sh. Antrag der SPD-Fraktion zum Thema „Präventionsmaßnahmen an städtischen Schulen“

 

Die Verwaltung nimmt zu dem eingegangenen Antrag wie folgt Stellung:

 

Die Organisation und Durchführung von Präventionsmaßnahmen zu den im Antrag genannten Themengebieten obliegt der Zuständigkeit der Schulen im Rahmen ihrer gesetzlich verankerten Eigenverantwortung (§ 32 Nds. Schulgesetz).

Der Schulträger Hansestadt Lüneburg hat keine Übersicht darüber, welche Präventionsmaßnahmen an den einzelnen Schulen durchgeführt werden und inwieweit hierzu bereits ein Austausch mit dem Präventionsteam der Polizei besteht.

 

Für eine solche Informationsste daher der Schulträger tatsächlich eine entsprechende Erhebung bei den städtischen Schulen vornehmen. Der Aufwand, der hierfür bei den Schulen entsteht, kann seitens der Verwaltung nicht eingeschätzt werden. Der Aufwand dürfte sich in Abhängigkeit von der Größe der Schule und inwieweit bereits ein strukturiertes Präventionskonzept vorliegt, unterschiedlich darstellen.

Der Zeitrahmen für eine mögliche Erhebung bis März 2025 erscheint ohne Gewähr realistisch, um einerseits die gewünschten Informationen von den Schulen zu erhalten und andererseits diese seitens der Schulverwaltung strukturiert aufzubereiten und in der Stadtratssitzung vorzustellen.

Die Abfrage der Informationen und Aufbereitung durch die Schulverwaltung bindet natürlich auch an dieser Stelle personelle Ressourcen, des an sich knapp besetzten Verwaltungsteams des Bereiches Schulen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 20,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

sh. Antrag der SPD-Fraktion vom 26.09.2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 24_09_26_SPD-Antrag_schul_Praevention (202 KB)