Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: sh. Antrag der SPD-Fraktion zum Thema „Präventionsmaßnahmen an städtischen Schulen“
Die Verwaltung nimmt zu dem eingegangenen Antrag wie folgt Stellung:
Die Organisation und Durchführung von Präventionsmaßnahmen zu den im Antrag genannten Themengebieten obliegt der Zuständigkeit der Schulen im Rahmen ihrer gesetzlich verankerten Eigenverantwortung (§ 32 Nds. Schulgesetz). Der Schulträger Hansestadt Lüneburg hat keine Übersicht darüber, welche Präventionsmaßnahmen an den einzelnen Schulen durchgeführt werden und inwieweit hierzu bereits ein Austausch mit dem Präventionsteam der Polizei besteht.
Für eine solche Information müsste daher der Schulträger tatsächlich eine entsprechende Erhebung bei den städtischen Schulen vornehmen. Der Aufwand, der hierfür bei den Schulen entsteht, kann seitens der Verwaltung nicht eingeschätzt werden. Der Aufwand dürfte sich in Abhängigkeit von der Größe der Schule und inwieweit bereits ein strukturiertes Präventionskonzept vorliegt, unterschiedlich darstellen. Der Zeitrahmen für eine mögliche Erhebung bis März 2025 erscheint ohne Gewähr realistisch, um einerseits die gewünschten Informationen von den Schulen zu erhalten und andererseits diese seitens der Schulverwaltung strukturiert aufzubereiten und in der Stadtratssitzung vorzustellen. Die Abfrage der Informationen und Aufbereitung durch die Schulverwaltung bindet natürlich auch an dieser Stelle personelle Ressourcen, des an sich knapp besetzten Verwaltungsteams des Bereiches Schulen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: sh. Antrag der SPD-Fraktion vom 26.09.2024
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