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Vorlage - VO/11555/24  

 
 
Betreff: Anfrage "Umsetzung des Renaturierungsgesetzes" (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.10.2024, eingegangen am 23.10.2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea  Bereich 74 - Grünplanung und Forsten
   DEZERNAT VI
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Kenntnisnahme
28.11.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung beantwortet die beigefügte Anfrage wie folgt:

 

Die in Kraft getretene Wiederherstellungsverordnung (WVO) der EU hat den Schutz und die Wiederherstellung von Natur und Ökosystemen zum Ziel.

Dieses Thema ist für uns als Kommune noch nicht relevant, denn zunächst müssen auf Bundes- und Landesebene sogenannte „Wiederherstellungspläne“ erstellt werden:

 

Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 1. September 2026 die Entwürfe ihrer nationalen Wiederherstellungspläne an die EU-Kommission übermitteln. In der anschließenden Konsolidierungsphase finalisieren die Mitgliedstaaten ihre Entwürfe unter Berücksichtigung der Kommissionsauffassung und verabschieden ihren nationalen Wiederherstellungsplan spätestens drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung. Deutschland wird seinen Plan auf Bundesebene in enger Abstimmung mit den Ländern erstellen“.

 

Der nationale Wiederherstellungsplan wird federführend vom BMUV erarbeitet.

 

Zu Frage 1 und 2:

Die Hansestadt Lüneburg ist seit vielen Jahrzehnten dabei, die städtischen Grünstrukturen zu erhalten und zu mehren. Der aktuelle Landschaftsplan mit seiner flächendeckenden Biotoptypenkartierung dient als Grundlage für die Beurteilung aller Biotoptypenkartierung, sowohl im Stadtgebiet als auch in der freien Landschaft und im Wald.

Im Außenbereich liegt ein Schwerpunkt auf den Kompensationsflächen, für die ein Zielbiotop festgelegt wurde. Diese Flächen befinden sich in einem Monitoring durch den Bereich Grünplanung, immer auch in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB). Im Falle einer Fehlentwicklung dieser Flächen wird durch die Änderung der Pflege oder andere, gezielte Maßnahmen nachgesteuert. Auch auf den verpachteten Grünflächen in den Ilmenauwiesen werden die Pachtverträge, falls notwendig, sukzessive angepasst, so dass diese den Zielen des FFH-Managementplans entsprechen. Eine Abstimmung erfolgt mit den Pächtern, ggf. mit Beteiligung der UNB.

Grundsätzlich soll auf all diesen Flächen der bestmögliche Zustand als Ziel angestrebt werden. Meist liegt der Focus auf der Erhöhung der Artenvielfalt, kann jedoch auch den Schutz einer einzelnen Tier- oder Pflanzenart zum Ziel haben.

 

Zu Frage 3:

Als Basis für eine erste Einschätzung dient die Biotoptypenkartierung aus den Jahren 2015 bis 2017 sowie die Entwicklungsziele, die im Landschaftsplan genannt werden.

Wenn jedoch eine neue Kompensationsmaßnahme auf einer Fläche umgesetzt werden soll, erfolgt im Vorfeld immer eine Kartierung der relevanten Flora und Fauna, um auf aktuelle Daten zurückgreifen zu können.

 

Zu Frage 4:

Die überarbeitete und noch zu beschließende Gehölzschutzsatzung würde u.a. auch Hecken, ortsbildprägende Großsträucher und Baumgruppen zusätzlich unter Schutz stellen. Damit könnte sie einen Beitrag zum Erhalt des Stadtgrüns leisten, da auch auf den Privatgrundstücken ein sensiblerer Umgang mit Gehölzen (Bäume, Hecken und Sträucher) erforderlich wäre.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anfrage "Umsetzung des Renaturierungsgesetzes" (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.10.2024)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anfrage Umsetzung Renaturierungsgesetz (130 KB)