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Vorlage - VO/11547/24  

 
 
Betreff: Anfrage "Aufzug Rathaus" (Anfrage der CDU-Fraktion vom 15.10.2024, eingegangen am 16.10.2024 um 11:19 Uhr)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea   
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Kenntnisnahme
30.10.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
28.11.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
13.02.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
03.03.2025 
Außerordentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1) Ist es geplant, den alten Aufzug wieder in Betrieb zu nehmen?

 

Gemeint sind die vorhandenen zwei Rollstuhlhebebühnen im Rathaus, die über die Rathausfassade zu erreichen sind. 

  1. Rollstuhlhebebühne vom Erdgeschoss auf die Zwischenebene unterhalb des Traubensaals (ca. 20 Stufen)
  2. Rollstuhlhebebühne von der Zwischenebene bis zum Traubensaal (ca. 4 Stufen)

 

Beide Lifte sind aus dem Jahr 1987. Sie wurden ausschließlich zur Nutzung von Rollstuhlfahrer:innen in Begleitung von eingewiesenen Personal errichtet. Trotz regelmäßiger Wartung und Abnahme kann die Funktionstüchtigkeit nicht mehr gewährleistet werden, da bei unregelmäßiger Nutzung der hydraulische Antrieb versagt. Daher müsste rechtzeitig vor Nutzung eine Anmeldung erfolgen, so dass die Techniker den Antrieb gangbar machen.    

 

Neben diesen anlagenbedingten Nachteilen der Rollstuhlhebebühnen kommt hinzu, dass inzwischen auch keine Ersatzteile mehr hergestellt werden. Im Reparaturbedarfsfall wäre der Austausch einzelner Komponenten nach Spezialanfertigung nicht wirtschaftlich im Vergleich zu einer umfassenden Komplettlösung zur Erreichung einer DIN-gerechten Barrierefreiheit.

 

 

 

 

 

 

 

Zu 2) Wie weit ist die Planung, einen neuen Aufzug einzubauen, vorangeschritten?

 

Grundsätzlich ist ein klassischer Senkrecht-Aufzug den Rollstuhlhebebühnen (Plattformliften) vorzuziehen.

 

Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile von Rollstuhlhebebühne und klassischem Senkrecht-Aufzug:

 

Aufzug

Rollstuhlhebebühne

+ Barrierefreie Lösung für alle mobilitätseingeschränkte Nutzer:innen-Gruppen

- nur für RollstuhlfahrerInnen; gilt nicht als barrierefrei und ist in der Regel nicht i. S. d. Inklusion förderfähig; mit Begleitperson nutzbar

+ Hohe Beförderungskapazität (ca. 6 - 8 Personen oder ein/e RollstuhlfahrerIn + ggf. Begleitperson / je 8 Minuten

- 1 Rollstuhlfahrt je 15 Minuten

+ Nutzung für Transporte (Rathausservice und Catering) möglich

- keine Zweckentfremdung zulässig

+ Wartungsarme Antriebe mit geringer Störanfälligkeit verfügbar

-   hohe Störanfälligkeit

+ Integration in ein übergeordnetes Barrierefrei-Konzept Rathaus möglich

- kein Baustein für ein zukunftsweisendes Inklusionskonzept 

+ am angedachten Standort: zusätzlich Andienung des Ratskellers möglich

 

-here Investitionskosten

+  geringere Investitionskosten, ca. 90.000 €

 

 

gliches Konzept für Erschließung mit Senkrecht-Aufzug:

 

Mit einem Finanzbudget von ca. 300.000 Euro nnte an der Rathausfassade Am Ochsenmarkt ein historisches Eingangsportal reaktiviert und mit einem Aufzug ausgestattet werden. Von hier könnte der Aufzug folgende Ebenen erreichen: Ratskeller, Huldigungs- und Traubensaal. Damit wären neben dem Hansekontor zwei der historischen Säle barrierefrei erreichbar. Zu beachten ist, dass die nächstgelegenen barrierefreien Sanitäranlagen ab Sommer 2025 die öffentliche Sanitäranlage hinter der Touristen-Information wäre, die nur über eine Außenzuwegung erreichbar ist.  

Um auch den Fürstensaal barrierefrei erschließen zu können, bräuchte es wegen der historsich gewachsenen Gebäudestruktur eine zweite Aufzugsachse zwischen dem 1. und 2. OG. Dies würde ca. weitere 400.000 Euro an Kosten verursachen. Alternativ könnte für die letzte Ebene zum Fürstensaal eine Rollstuhlhebebühne eingesetzt werden, um Kosten zu sparen.

 

Die Planung befindet sich in der Entwurfsphase. Vorbereitende Untersuchungen sowie Vorabstimmungen für eine denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit haben stattgefunden und wurden bei der Standortwahl sowie der Gestaltungsmöglichkeit berücksichtigt.

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2023 wurde der Finanzansatz für die barrierefreie Erschließung der Sitzungsräume im Rathaus auf 0 Euro reduziert. Eine Neuanmeldung im Zuge der Haushaltsberatungen 2024 ist nicht erfolgt. Ebenso ist eine Berücksichtigung im Doppelhaushalt 2025/26 aufgrund der beschlossenen Eckwerte nicht möglich.

 

Die Vorlage VO/11459/24 gibt Aufschluss darüber, welche anstehenden Investitionsbedarfe aufgrund mangelnder finanzieller oder/ und personeller Ressourcen aktuell nicht umsetzbar erscheinen. Für eine Realisierung wäre eine Veranschlagung in der Haushaltsplanung erforderlich sowie entsprechende freie Personalressourcen. 

 

Unter der Investitions-Nr. 523-001-01 Restaurierung Altes Rathaus ist in der Übersicht der ‚nicht veranschlagten Investitionsbedarfe r die Barrierefreiheit im Rathaus ein Bedarf von 700.000 Euro vorgesehen, verteilt auf die Jahre 2026 und 2027. Aufgrund von etwaigen Förderkulissen ist eine 50% Gegenfinanzierung durch Förderungen angenommen. Derzeit ist kein Förderantrag gestellt.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

und/oder
 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben/ die Anfrage irrelevant.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:      63 €

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

Anlagen:

Anfrage "Aufzug Rathaus" (Anfrage der CDU-Fraktion vom 15.10.2024)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anfrage Aufzug Rathaus (126 KB)