Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:
- Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt die im Erstellungsprozess des NUMP
erarbeiteten Maßnahmenempfehlungen zur Kenntnis.
- Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Mobilität rechtzeitig vor Beginn der
Haushaltsberatungen, jeweils für das kommende Haushaltsjahr, eine Liste konkreter
einzelner Maßnahmen vor, die eine Bewertung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit,
Umsetzbarkeit und ihres Beitrags zur Erreichung der bereits bestehenden Ziele der
Hansestadt Lüneburg enthält. Dabei ist eine Priorisierung vorzunehmen, die nach
Effizienz und Auswirkungen auf die gesamte Verkehrssituation in der Hansestadt
geordnet ist.
- Der Maßnahmenkatalog ist verkehrsträgerübergreifend zu gestalten und soll dabei
die Interessen aller Verkehrsträger und -teilnehmer, sowie die Auswirkungen auf die
Verkehrssituation in der gesamten Hansestadt berücksichtigen. Die Polizei und
Vertreter der örtlichen Wirtschaft (Handwerkskammer, IHK, LCM) werden zur
Bewertung der Sicherheits- und wirtschaftlichen Aspekte eingebunden, um eine
umfassende Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu gewährleisten. Dies kann
entsprechend des Verwaltungsvorschlages im Rahmen einer Sitzung des
Arbeitskreises Verkehr erfolgen („Sondersitzung NUMP“), der für diesen Zweck um
die Vertreter:innen der örtlichen Wirtschaft erweitert wird.
- Die Maßnahmenauswahl und -priorisierung ist in einer Sitzung des
Mobilitätsausschusses vorzustellen, welche mit Blick auf die Haushaltsberatungen
spätestens im dritten Quartal eines Jahres stattzufinden hat. Für die weitere
Gremienberatung empfiehlt der Mobilitätsausschuss, zur Berücksichtigung in den
Haushaltsberatungen, die umzusetzenden Maßnahmen.
- Die Finanzierung der priorisierten Maßnahmen wird im Rahmen der jeweiligen
Haushaltsplanungen geprüft. Dazu sind Fördermöglichkeiten von Bund und Land
sowie weitere externe Finanzierungsoptionen mit zu prüfen. Vorhandene personelle
und finanzielle Ressourcen sind zielgerichtet für die Maßnahmenumsetzung
einzusetzen. Sollte die Planung und Umsetzung der priorisierten Maßnahmen
zusätzliche Ressourcen erfordern, so sind diese im Stellenplan und im
Haushaltsplanentwurf mit entsprechender Begründung einzustellen.
- Gesondert von der Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel bedarf die
Umsetzung einzelner Maßnahmen einen Beschluss des Rates, sofern es sich nicht
um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.