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Sachverhalt:
Ergänzung der Vorlage mit Stand 21.11.2024 um die Anlage 5. Es handelt sich hierbei um die Stellungnahme des AStA der Universität Lüneburg zum NUMP, die der Verwaltung mit Mail vom 12.11.2024 zugegangen ist. Den Sprecherinnen und Sprechern des AStA wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass dem Rat die Stellungnahme für seine weiteren Beratungen zum NUMP zur Verfügung gestellt wird.
Ergänzung des Sachverhaltes unter Berücksichtigung der Beratungen des Ausschusses für Mobilität am 10.09.2024 sowie eines Antrages und diverser Stellungnahmen, die zwischenzeitlich eingegangenen sind (Sachverhaltsergänzung in Kursivdruck):
Bereits zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 10.09.2024 hat die FDP-Fraktion zum Beschlussvorschlag der Verwaltung den nachfolgenden Änderungsantrag eingebracht (vgl. auch Anlage zur Vorlage), der keine Mehrheit fand:
- Die Maßnahmensteckbriefe zum Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplan (NUMP) werden zur Kenntnis genommen. - Die Handlungsempfehlungen werden bei zukünftigen Entscheidungen vorrangig berücksichtigt. - Jede geplante Maßnahme im Rahmen des NUMP wird einer detaillierten Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen, bevor eine Umsetzung erfolgt. Ziel dieser Analyse ist es sicherzustellen, dass:
1. die jeweiligen Maßnahmen die personellen und finanziellen Ressourcen der Hansestadt Lüneburg nicht überproportional belasten. 2. die Maßnahmen in ihrer Zielerreichung und Effektivität klar bewertet werden, um sicherzustellen, dass sie tatsächlich zur Verbesserung der Mobilität aller Menschen, die Orte in Lüneburg erreichen müssen oder wollen, beitragen.
- Bei allen Einzelmaßnahmen sind immer die Auswirkungen auf die Gesamtsituation in der Hansestadt Lüneburg zu berücksichtigen. - Eine Ausschöpfung aller finanziellen Förderungsmöglichkeiten (Fördermittel, Inanspruchnahme anderer Kostenträger, z.B. Landkreis, Sponsoring) bei der Umsetzung der Maßnahmen ist - wie auch bei jedem anderen Projekt in der Hansestadt Lüneburg - eine Selbstverständlichkeit. - Vor der weiteren Beratung und Abstimmung im Rat der Hansestadt Lüneburg legt die Verwaltung einen Gesamtfinanzierungsplan für alle in den Maßnahmensteckbriefen genannten Handlungsempfehlungen vor. - Genauso ist vor der Abstimmung eine Aufstellung über die für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen notwendigen zusätzlichen Personalstellen in allen beteiligten Dezernaten vorzulegen
Mit Antrag vom 02.10.2024 hat die CDU-Fraktion für die Sitzung des Rates am 30.10.2024 bezüglich der Beschlussvorlage folgenden Änderungen eingebracht (s.a. Vorlage VO/11412/24-1):
Die IHK Lüneburg-Wolfsburg hat mit Datum vom 02.10.2024 eine umfassende Stellungnahme zum Beratungsgegenstand eingereicht (s. Anlage). Nach Aufassung der IHK bedürfen die Maßnahmensteckbriefe „… mit Blick auf einen Urbanen Mobilitätsplan einer entsprechenden Berücksichtigung der Gewerbetreibenden und ihrer Standortbedingungen.“ Die IHK Lüneburg-Wolfsburg spricht sich „für einen verkehrsträgerübergreifenden Ansatz aus, der die unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnisse der Innenstadtbesucher und -kunden wahrnimmt, anerkennt und berücksichtigt.“ Auch in der Stellungnahme der IHK kristatllisiert sich der Wunsch nach einer Priorisierung und Konkretsierung von Maßnahmen heraus, damit bei deren Umsetzung „Alle Besucher und Kunden […] die Innenstadt einfach, barriere- und diskriminierungsfrei mit dem von ihnen gewählten Verkehrsmittel erreichen können.“
Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stadt und die Kreishandwerkerschaft Lüneburger Heide reichten unter dem Datum 11.10.2024 ebenfalls eine Stellungnahme zum Entwurf des Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplans ein (s. Anlage). Sie vertreten die Auffassung, dass der NUMP „die spezifischen Anforderungen des handwerklichen Wirtschaftsverkehrs nicht ausreichend berücksichtigt“. Ferner wird darauf hingewiesen, dass „bei möglichen „Pollerlösungen“ […] darauf zu achten (ist), dass Einsatzbereiche für Handwerksfahrzeuge weiterhin erreichbar sind, auch außerhalb üblicher Anlieferungszeiten.“ und „Ausnahmegenehmigungen […] nicht daran gekoppelt sein dürfen, ob das Fahrzeug über einen elektrischen bzw. emissionsärmeren Antrieb“ verfügt. „Eine weitere Reduzierung des Parkraums […]“ wird kritisch gesehen und „Verschärfungen für das Handwerk“ befürchtet, „wenn künftig zusätzliche Stadtgebietsteile als Anwohnerparkzonen ausgewiesen werden“.
Die Verwaltung hat bereits in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 10.09.2024 zugesagt, den ursprünglichen Beschlussvorschlag sinngemäß entsprechend des geäußerten Antragsanliegens (FDP-Fraktion) anzupassen. Dies inkludiert auch den im Nachgang eingereichten Antrag (CDU-Fraktion) sowie die Stellungnahmen der IHK und der Handwerkskammer sowie der Kreishandwerkerschaft.
Der Nachhaltige Urbane Mobilitätsplan (NUMP) hat als Aufgabenstellung und Zielrichtung, die Mobilität für alle Menschen und Güter auf allen Verkehrswegen und mit allen Verkehrsmitteln bestmöglich und unter Berücksichtigung des Schutzes von Gesundheit, Umwelt und Klima zu gewährleisten; mithin ergibt sich hieraus eine im Fokus klimafreundliche Entwicklungsperspektive der Mobilität. Auf die Vorlage VO/09991/22 zur Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung des NUMP wird verwiesen. Vor diesem Hintergrund wurde durch die Planersocietät in Kombination von Fachexpertise und den Ergebnissen umfassender Beteiligungsformate die Zusammenstellung der Maßnahmensteckbriefe vorgenommen. Entstanden ist eine unter Berücksichtigung der Zielausrichtung Zusammenstellung von empfohlenen Maßnahmen, die als Handlungsrahmen für die Hansestadt für die nächsten 5 - 15 Jahre zu werten sind, um die Verkehrswende in Lüneburg zu unterstützen.
Grenzen eines Urbanen Mobilitätsplanes werden hierdurch jedoch auch deutlich. Es ist definierte Aufgabe des NUMP, eine Basis für verkehrsplanerische Maßnahmen und Strategien zu liefern. Hierfür sollen sowohl die Wünsche und Forderungen von Einwohner:innen, Wirtschaft, Gewerbe und Handwerk als auch Anforderungen der Hansestadt sowie weiterer Stakeholdern geprüft werden. Darüber hinaus sollen Szenarien die zukünftige Entwicklung der Mobilität aufzeigen, um im weiteren Verlauf die Umsetzung konkreter Maßnahmen aus dem NUMP [durch die Hansestadt] zu priorisieren und zu entwickeln. Die Planersocietät hat in diesem Stadium eine erste Bewertung unter vager Betrachtung von Kosten und Umsetzungsdimensionen vorgenommen.
Zusammenfassend erarbeitet der NUMP eine mittel- und langfristige Strategie zur Entwicklung und Steuerung des Mobilitätsverhaltens und des Verkehrs unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte in Lüneburg, aber noch keine abschließende Maßnahmen- oder Bauplanung im Detail. Es bleibt in der Verantwortung der Hansestadt, auf Basis des NUMP-Handlungsrahmens Prioritäten zu setzen und auch in Abhängigkeit von anderen Faktoren (z.B. baulicher Zustand von Straßen und Wegen, Beschlüssen zur Stadt- und Siedlungsentwicklung, Baustellengeschehen etc.) eine abgewogene Planung von Maßnahmen vorzunehmen. Bei infrastrukturellen Maßnahmen, auch denen, die aus dem NUMP heraus umgesetzt werden sollen, wird in bekannter und praktizierter Weise eine Entwurfsplanung vorzunehmen sein, die alle technischen, baulichen und rechtlichen berücksichtigt; Planungen werden im weiteren Verlauf im Arbeitkreis Verkehr und dem Mobilitätsausschuss vorgestellt, von der Maßnahme betroffenen Akteure werden beteiligt.
Der Wunsch einer Priorisierung und Konkretisierung des Handlungsrahmens, wie er in den Anträgen und Stellungnahmen zum Ausdruck kommt, ist seitens der Verwaltung nachvollziehbar und wird geteilt. Um diese Priorisierung aber verlässlich und damit auch in der Folge planbar für bereitzustellende Ressourcen vorzunehmen, bedarf es jedoch noch weiterer Voraussetzungen, wie z.B. der Aktualisierung der Verkehrsanalyse oder auch verbindlicher Planungen des ÖPNV-Trägers, die erst nach Fertigstellung des NUMP zur Verfügung stehen werden. Die Maßnahmensteckbriefe selbst erwähnen die Notwendigkeit vertiefter Untersuchungen und valider Planungen an verschiedenen Stellen.
Die Verwaltung wird aber im Rahmen der Umsetzung der NUMP-Strategie neben den Abwägungsprozessen der Planersocietät das Zusammenspiel der jeweiligen Maßnahmen mit den Zielen der Hansestadt Lüneburg berücksichtigen und das Kosten-Nutzen-Verhältnis betrachten. Die Verwaltung schlägt diesbezüglich vor, jährlich zeitlich vor den Haushaltsplanaufstellungen eine Sitzung des Arbeitskreises Verkehr („Sondersitzung NUMP“) zu nutzen, um die Priorisierung des Handlungsrahmens des NUMP für die anstehenden Jahre der Haushaltsplanung vorzustellen und in den Austausch zu gehen. Der Arbeitskreis Verkehr umfasst sowohl Interessenvertreter, als auch für Mobilitätsfragen zu beteiligende Akteure, wie z.B. die Polizei und die KVG, und würde für diese Sitzung um weitere relevante Akteure ergänzt werden (z.B. IHK, Handwerkskammer oder LCM). Über die Ergebnisse und Impulse aus dem Arbeitskreis Verkehr wird in der darauffolgenden Ausschusssitzung für Mobilität berichtet.
Ursprünglicher Vorlagentext VO/11412/24, der dem Ausschuss für Mobilität am 10.09.2024 zur Beratung vorgelegen hat:
Hintergrund: Mit dem vom Rat der Hansestadt am 20.12.1990 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan wurde eine erste verkehrsträgerspezifische Grundlage als verkehrsplanerisches Maßnahmenbündel mit einem entsprechenden datenbasierten Analyseteil erstellt. In den Jahren 2008 und 2013 wurde mit dem Schwerpunkt der Verkehrsanalyse und –prognose eine im Schwerpunkt erhebungsbasierte Fortschreibung des Analyseteils vorgenommen; darüber hinaus gab es über die Jahre hinweg einzelfallbezogene und räumlich begrenzte Aktualisierungen der Verkehrsprognose im Rahmen von Infrastrukturmaßnahmen im Verkehrsnetz.
Seit der letzten Erstellung eines maßnahmenbezogenen Verkehrsentwicklungsplanes haben sich die verkehrsplanerischen Rahmenbedingungen und rechtlichen Grundlagen sowie die gesellschaftlichen Bedarfe weiterentwickelt, sodass gemäß der Beschlussvorlage des Verwaltungsausschusses vom 20.12.2022 (VO/10418/22) die Erstellung und Bearbeitung eines Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplans (NUMP) für die Hansestadt Lüneburg beauftragt wurde.
Der NUMP soll den Handlungsrahmen und die Grundsätze der Verkehrs- und Mobilitätsentwicklung für die kommenden Jahre festlegen. Erklärtes Ziel des NUMP ist es, die Mobilität für alle Menschen und Güter auf allen Verkehrswegen und mit allen Verkehrsmitteln bestmöglich und unter Berücksichtigung des Schutzes von Gesundheit, Umwelt und Klima zu gewährleisten. Dabei nimmt die Minderung verkehrsbezogener Belastungen für Gesundheit, Klima und Umwelt eine übergeordnete Rolle ein (vgl. Leistungsbeschreibung „Nachhaltiger Urbaner Mobilitätsplan Hansestadt Lüneburg“, VO/09991/22).
Auf Basis unterschiedlichster bestehender Verkehrs- und Mobilitätskonzepte der Hansestadt Lüneburg, wie bspw. der Radverkehrsstrategie 2025, wurde im Rahmen des NUMP zunächst eine Grundlagenanalyse der Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung erstellt. Die Erkenntnisse aus Ortsbegehungen und verschiedenen Formaten der Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglichten eine Zustandsanalyse zur verkehrsmittelübergreifenden Ausgangslage und die Identifikation konkreter Handlungserfordernisse. Die Grundlagen- und Zustandsanalyse wurden im Februar 2024 als Analysebericht auf der Webseite der Hansestadt Lüneburg (www.nump-lg.de) veröffentlicht, welcher für den weiteren Prozess der Erarbeitung konkreter Maßnahmen zur Förderung einer zukunftsorientierten Mobilität der Hansestadt Lüneburg diente. Die resultierenden Maßnahmenvorschläge stützen sich zudem auf die Ergebnisse der kontinuierlichen und prozessbegleitenden Beteiligungsformate.
Die erarbeiteten Maßnahmen gliedern sich in die sechs Themenfelder Fußverkehr, Kommunikation, Motorisierter Verkehr, ÖPNV & Vernetzte Mobilität, Radverkehr sowie Straßenraumgestaltung. Die einzelnen Maßnahmensteckbriefe liefern Informationen über die Herkunft der Maßnahme (Beteiligungsprozesse, Bestandsanalyse). Außerdem erfolgte eine Abschätzung des Beitrags der jeweiligen Maßnahme zur Zielerreichung ausgewählter Nachhaltigkeitsindikatoren. Die Steckbriefe enthalten Angaben zum empfohlenen Umsetzungszeitraum sowie eine Kostenkalkulation.
Maßnahmengruppen: Betreffende Maßnahmen für den Fußverkehr sehen die Umsetzung des im Rahmen des NUMP erarbeiteten Fußverkehrsnetzes sowie die Erstellung stadtteilbezogener Nahmobilitätskonzepte vor. Weitere Zielsetzungen beinhalten Maßnahmen zur multifunktionalen Neu- und Umgestaltung des öffentlichen Raums sowie die Erarbeitung von Gestaltungsgrundsätzen zur Förderung der Barrierefreiheit in der Lüneburger Innenstadt unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes.
Im Hinblick auf eine öffentlichkeitswirksame und kommunikative Begleitung der angestrebten Mobilitätswende legen die Ergebnisse des NUMP eine Weiterführung von partizipativen Maßnahmen und Formaten der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Hansestadt nahe. Neben einem zielgruppenspezifischen Mobilitätsmanagement wird außerdem die Bereitstellung von Mobilitätsdaten mittels eines OpenData-Portals vorgeschlagen.
Hinsichtlich der verträglichen Verkehrsteilnahme von Kfz bei gleichzeitiger Förderung des Umweltverbundes wird eine Überarbeitung des bestehenden Kfz-Zielnetzes empfohlen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vorgeschlagen. Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität sehen die Umsetzung des kommunalen Elektromobilitätskonzeptes der Hansestadt und einen Ausbau der Ladeinfrastruktur vor. Zur besseren Einhaltung von Zufahrtsbeschränkungen wird der Einsatz von Modalfiltern empfohlen. Außerdem wird die Einführung eines effizienten Parkraummanagements sowie die Erarbeitung eines Konzepts zur verträglicheren Abwicklung von Logistikverkehren vorgeschlagen.
Eine zukunftsfähige Ausgestaltung, die Umfang, Zuverlässigkeit und Angebotsqualitäten des ÖPNV-Netzes für Lüneburg berücksichtigt, erfordert insbesondere eine enge Zusammenarbeit mit dem Landkreis Lüneburg. Für zukünftige Fortschreibungen des Nahverkehrsplans wird die Berücksichtigung der im Rahmen des NUMP identifizierten Mängel vorgeschlagen. Zur verbesserten Flächenerschließung sollen die Potentiale der Integration von On-Demand Angeboten ausgetestet werden. Außerdem wird ein Ausbau des ÖPNV-Angebots in den Nachtstunden und eine Optimierung der Bedienzeiten empfohlen. Weitere Vorschläge umfassen den barrierefreie Umgestaltung von Haltestellen sowie Maßnahmen zur Busbeschleunigung. Empfohlen wird zudem die Umsetzung und Ausbau der Mobilitätsstationen sowie von Bike & Ride-Anlagen.
Im Hinblick auf die Maßnahmengruppe des Radverkehrs wird eine Erweiterung des bestehenden Radverkehrsnetzes sowie eine Weiterführung der Maßnahmenumsetzung zur Herstellung von Barrierefreiheit im Radverkehr (Radverkehrsförderung 3.0) empfohlen. Die Wahrnehmung des Radverkehrs soll mittels der Ausweitung von Radzählstellen und Radreparaturstationen sowie des Neubaus von Radabstellanlagen erhöht werden.
Insbesondere aus den dialogorientierten Beteiligungsprozessen des letzten Jahres konnten spezifische Empfehlung zur Straßenraumgestaltung abgeleitet werden. Diese umfassen Vorschläge zur Optimierung von Verkehrsströmen, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Wohnquartieren sowie zur verbesserten Gestaltung von Knotenpunkten und Querungen in der Hansestadt. Außerdem werden Vorschläge zur Erhöhung der Sicherheit von Schulwegen und zur Umgestaltung innerstädtischer Plätze aufgeführt.
Die Maßnahmensteckbriefe sind der Vorlage beigefügt. In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 10.09.2024 werden diese durch das mit der Erstellung des NUMP beauftragte Planungsbüro Planersocietät vorgetragen. Die politische Befassung des Rates der Hansestadt Lüneburg ist für den 30.10.2024 geplant. Im Anschluss an die Beschlussfassung der Maßnahmensteckbriefe wird das mit dem NUMP beauftragte Planungsbüro Planersocietät einen Abschlussbericht erstellen, der die Maßnahmen kontextuell miteinander in Verbindung bringt, Zusammenhänge verdeutlicht und eine zeitliche Abfolge sowie Priorisierung für die Umsetzung vorschlägt. Zudem wird der Abschlussbericht ein Evaluationskonzept für den NUMP enthalten. Abgeschlossen wird die Erarbeitung des NUMP im Rahmen einer öffentlichen Abschlussveranstaltung. Diese wird voraussichtlich Anfang 2025 stattfinden.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 167,00€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Aufgrund des Vorschlagcharakters der Maßnahmen können die möglichen Kosten nicht exakt ermittelt werden. Faktoren, die die Kosten beeinflussen, sind u.a. Zeitpunkt der Umsetzung, finanzielle Beteiligung anderer, gesetzliche Vorgaben (z.B. Denkmalschutz), bauliche Umsetzung, Ausstattungsmerkmale. Kostenschätzungen können den einzelnen Maßnahmensteckbriefen entnommen werden.
c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
1. Maßnahmensteckbriefe NUMP 2. Änderungsantrag FDP-MobA-NUMP 3. Stellungnahme IHKLW zum NUMP 4. Stellungnahme Handwerkskammer und Kreishandwerkerschaft zum NUMP
Beschlussvorschlag:
Angepasster Beschlussvorschlag II unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses vom 29.10.2024 sowie der Beratungen des Verwaltungsausschusses vom 19.10.2024 (Änderungen in blau ):
Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses vom 29.10.2024 (Änderungen gegenüber „Angepasster Beschlussvorschlag“ in grün)::
Angepasster Beschlussvorschlag (Änderungen gegenüber ursprünglichem Beschlussvorschlag in rot):
Ursprünglicher Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Erstellungsprozess des NUMP erarbeiteten Maßnahmenempfehlungen zu verfolgen und anhand des zu erstellenden Abschlussberichtes sukzessive konkret und umsetzungsreif auszuarbeiten.
Die Planungen sind unter Ausschöpfung aller finanziellen Förderungsmöglichkeiten (Fördermittel, Inanspruchnahme anderer Kostenträger, z.B. Landkreis, Sponsoring) voranzutreiben. Vorhandene personelle und finanzielle Ressourcen sind planvoll für die Maßnahmenumsetzung einzusetzen und, sofern unausweichlich, zusätzlich anzumelden.
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