Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Dem Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten hat die Verwaltung am 09.04.2024 (Mitteilungen der Verwaltung), 22.05.2024 (VO/11259/24) und 18.09.2024 (Mitteilungen der Verwaltung) zuletzt über den Sachstand zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (LAP) der Hansestadt Lüneburg berichtet. Das von der Hansestadt Lüneburg beauftragte Büro nts Ingenieurgesellschaft mbH erarbeitete einen Entwurf des Lärmaktionsplanes in der nunmehr 4. Runde.
Um den Vorgaben der Öffentlichkeitsbeteiligung gerecht zu werden und den Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit einzuräumen, sich zur Lärmaktionsplanung zu äußern und Hinweise abzugeben, wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes für einen Zeitraum von vier Wochen vom 19.09. - 17.10.2024 öffentlich ausgelegt.
Insgesamt gingen 75 Stellungnahmen mit Anregungen ein. Nach der Sichtung, Abwägung und Einarbeitung der eingereichten Anregungen wurde der Lärmaktionsplan überarbeitet. Näheres hierzu ergibt sich aus der Abwägungstabelle, welche Bestandteil des Lärmaktionsplanes wird und diesem als Anlage „Protokoll der Öffentlichkeitsbeteiligung“ beigefügt ist. Der Entwurf des Lärmaktionsplans nebst seiner Anlagen sind dieser Vorlage beigefügt.
Herauszuheben sind die Kapitel 12 – Identifizierung von Bealastungsschwerpunkten – und Kapitel 13 - Analyse der Wirksamkeit der Maßnahmen. Auf Grundlage der in Kapitel 12 beschriebenen Methode wurden Bereiche des Stadtgebiets ermittelt, die eine hohe Betroffenheit (hohe Lärmpegel bei gleichzeitig hoher Bevölkerungdichte) aufweisen. Die daraus ermittelten Maßnahmenbereiche sind in der Abbildung 10 des Lärmaktionsplans dargestellt.
Für die ermittelten Bereiche werden dann in Kapitel 13 zwei Lärmminderungsmaßnahmen vorgeschlagen und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit untersucht. Konkret wird vorgeschlagen, in bestimmten Abschnitten die Einrichtung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen sowie die perspektische Fahrbahndeckensanierung mit lärmminderndem Asphalt einer weitergehenden Prüfung zu unterziehen. Hinsichtlich der Tempo-Beschränkung bezieht sich das auf folgende Straßen:
- L216 zwischen Knotenpunkt Dörnbergstraße und Knotenpunkt Vor dem Bardowicker Tore - Stadtring im Abschnitt Reichenbachstraße, Am Schifferwall, Schießgrabenstraße - Stadtring im Abschnitt zwischen Knotenpunkt Bögelstraße nach Osten bis zum Knotenpunkt Willy-Brandt-Straße - Bleckeder Landstraße zwischen der Kreuzung Schifferwall und der Kreuzung Horst-Nickel-Straße - Dahlenburger Landstraße zwischen der Kreuzung Am Schützenplatz und dem Autohaus Stern
Die nts Ingenieurgesellschaft mbH wird den Entwurf des Lärmaktionsplans in der Sitzung vorstellen.
Nach erfolgtem Beschluss durch den Rat wird das Niedersächsische Umweltministerium (MU) umgehend informiert und es wird die für die EU-Berichterstattung erforderlichen Datensätze über die Lärmaktionsplanung der Hansestadt Lüneburg erhalten. Ebenso wird der Lärmaktionsplan öffentlich bekanntgegeben.
Bis zum 18.07.2024 waren die Kommunen durch das MU aufgefordert, die Erarbeitung bzw. Überarbeitung der Lärmaktionspläne durchzuführen. Wie bereits berichtet, konnte diese Frist nicht eingehalten werden. Dem MU wurde mehrfach über den jeweiligen Bearbeitungsstand und die zeitliche Verzögerung der Weitergabe des LAP berichtet. Der Lärmaktionsplan der Hansestadt Lüneburg soll am 28.11.2024 dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 73,-- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf Lärmaktionsplan Anlage 2: Karten Anlage 3: Protokoll der Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorschlag: Der Lärmaktionsplan wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
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