Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Ergänzung aufgrund der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten am 25.09.2024: In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten am 25.09.2024 wurde die als Anlage beigefügte Gehölzschutzsatzung mit Ausnahme des § 3 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5 beschlossen. Die ausgenommenen Paragraphen wurden einzeln zur Abstimmung gebracht. Insgesamt empfiehlt der Ausschuss dem Rat, die neue Gehölzschutzsatzung mit dem bisherigen Stammumfang von 90 cm (§ 3 Abs. 1) zu beschließen. Außerdem wird empfohlen, dass die Gehölzgruppen (§ 3 Abs. 3), baumartige Sträucher (§ 3 Abs. 4) und heimische Hecken (§ 3 Abs. 5) nicht in den sachlichen Geltungsbereich aufgenommen werden.
Der Erhalt und die Förderung des städtischen Gehölzbestandes im Hinblick auf den Klimawandel hat eine große Bedeutung. Gehölze gliedern und beleben das städtische Erscheinungsbild und tragen einen wesentlichen Anteil an der Leistungs- und Funktionsfähigkeit eines städtischen Naturhaushaltes. Pflanzen zeigen einen positiven Effekt, indem CO2 gebunden und dem Aufheizen von versiegelten Flächen begegnet wird.
Aufgrund der sich verschärfenden Umweltbedingungen, den zahlreichen Fällungen von Bäumen im Stadtgebiet, die nicht über die bestehende Satzung geschützt werden und vielen Baumschäden auf Baustellen trat der Umweltverband BUND im Juni 2021 mit einem Änderungsentwurf an die Politik der Hansestadt Lüneburg mit der Bitte heran, die seit 2015 geltende Baumschutzsatzung zu überarbeiten.
Im Erkennen der Notwendigkeit zur Novellierung der bestehenden Satzung wurde ein eigener Arbeitskreis mit Mitgliedern des Umweltausschusses, Ralf Gros (Vorsitzender Umweltausschuss) und Cornelius Grimm (FDP), der Arbeitsgruppe Baum- und Grünschutz des Regionalverbandes BUND, dem NABU, Vertretern der AGL (Abwasser Grün & Service GmbH), sowie Mitarbeitenden des Bereichs Grünplanung und Forsten gebildet. Ergänzt wurde der fachliche Diskurs durch die Rechtsabteilung des Baudezernates und Mitarbeitenden der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Lüneburg.
Seit Oktober 2022 fand ein intensiver, fachlich konstruktiver Arbeitsprozess zur Anpassung der Satzung statt. In Treffen des Arbeitskreises wurden Ziele für die zu überarbeitende Satzung festgelegt, diskutiert und entsprechend formuliert. Einzelne Satzungsentwürfe und Vorschläge wurden in einer Synopse zusammengeführt und im Arbeitskreis diskutiert. Ergänzend wurden fachliche Arbeitsgespräche auf Verwaltungsebene geführt, deren Ergebnisse in den Satzungsentwurf einflossen. Begleitend zu den Arbeitstreffen fand ein digitaler Arbeitsprozess statt, um an Änderungen und Formulierungen der Satzung arbeiten zu können. In Anlehnung an den erweiterten Schutzumfang soll zukünftig die Baumschutzsatzung in Gehölschutzsatzung umbenannt werden. Diese soll erweiternd Nadelbäume, Gehölzreihen sowie Hecken ergänzend umfassen. Der zu schützende Stammumfang soll von 90 cm auf 70 cm angepasst werden. Die zu leistenden Ersatzpflanzungen orientieren sich nunmehr an einer differenzierenden Punktebewertung, die eine ausführlichere Beurteilung der zu leistenden Nachpflanzungen bietet. Des Weiteren werden verbotene Maßnahmen ausführlicher dargestellt sowie wurde ein eigener Paragraph für den Gehölzschutz auf Baustellen eingefügt.
Am 21.02.2024 fand ein interfraktionelles Gespräch mit Mitgliedern der Ratsfraktionen (SPD, Grüne, CDU und AfD) und Vertreter:innen der Verwaltung statt. Es wurde der Arbeitsstand der Gehölzschutzsatzung vorgestellt. Anmerkungen und Änderungswünsche wurden aufgenommen und eingearbeitet. Mit Bitte um Rückmeldung der einzelnen Fraktionen wurden Anpassungen und Änderungen des Satzungsentwurfs, eine Synopse mit einer Übersichtsdarstellung der Anpassung sowie den eingereichten Anmerkungen der Fraktion als Vorlage für den Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten am 24. April 2024 vorgelegt.
In diesem Ausschuss wurde unter Top 7, Gehölzschutzsatzung, 1. Lesung, die bisherige und die zukünftige Satzung in den einzelnen Paragraphen präsentiert und Darstellungen der Änderungsvorschläge mit Beispielen und Begründungen vorgelegt. In den daraus folgenden Diskussionen zwischen den vertretenen Fraktionen konnte keine einheitliche Positionierung zur Anpassung der Gehölzschutzsatzung gefunden werden. Auf Vorschlag der Verwaltung sollten die offenen Punkte noch einmal in einer weiteren interfraktionellen Sitzung besprochen und mögliche Lösungsvorschläge erarbeitet werden.
In der zweiten interfraktionellen Sitzung vom 13.6.2024 waren Vertreter:innen der AfD, CDU, Grüne und SPD sowie Vertreter:innen von BUND und NABU anwesend. Der Satzungsentwurf wurde im Vergleich zur bestehenden Baumschutzsatzung besprochen und diskutiert. Die kritischen Punkte wurden einzeln detailliert dargestellt und beraten. Die Fraktionen haben ihre Positionen zu einzelnen Abschnitten dargelegt und ausgetauscht. Die Ergebnisse der Diskussion wurden in die Fraktionen zurückgetragen.
Die Gehölschutzschutzsatzung wird im Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten am 25.9.2024 in einer 2. Lesung vorgestellt. Die vier strittigen Punkte werden noch einmal vorgetragen und einzeln zur Abstimmung gebracht. Aus den Abstimmungsergebnissen soll die beschlussfähige, neue Satzung für den Verwaltungsausschuss und den Rat der Hansestadt Lüneburg hervorgehen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 98 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Ausgleichszahlungen gem. § 7 (6) der Gehölzschutzsatzung
Anlagen: Anlage 1: Entwurf Gehölzschutzsatzung
Beschlussvorschlag: Die Gehölzschutzsatzung wird mit Ausnahme des § 3 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5 beschlossen. Folgende Absätze werden einzeln zur Abstimmung gebracht:
Für den § 3 Abs. 1 (Stammumfang Bäume) stehen folgende Alternativen zur Wahl a) Stammumfang bisher 90 cm (alte Baumschutzsatzung) b) Stammumfang neu 70 cm (Vorschlag der AG Baumschutzsatzung)
Für den § 3 Abs. 3 (Gehölzgruppen) stehen folgende Alternativen zur Wahl a) Gehölzgruppen nicht geschützt (alte Baumschutzsatzung) b) Gehölzgruppen geschützt (Vorschlag der AG Baumschutzsatzung)
Für den § 3 Abs. 4 (baumartiger Strauch) stehen folgende Alternativen zur Wahl a) Baumartiger Strauch nicht geschützt (alte Baumschutzsatzung) b) Baumartiger Strauch geschützt (Vorschlag der AG Baumschutzsatzung)
Für den § 3 Abs. 5 (heimische Hecken) stehen folgende Alternativen zur Wahl a) Heimische Hecken bisher nicht geschützt (alte Baumschutzsatzung) b) Heimische Hecken (mind.120 cm hoch und 400 cm breit) geschützt (Vorschlag der AG Baumschutzsatzung)
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |