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Vorlage - VO/11232/24  

 
 
Betreff: 1. Lesung zur Gehölzschutzsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Uta Hesebeck
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Maison, Annika   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Kenntnisnahme
24.04.2024 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Erhalt und die Förderung des städtischen Gehölzbestandes im Hinblick auf den Klimawandel hat eine große Bedeutung. Gehölze gliedern und beleben das städtische Erscheinungsbild und tragen einen wesentlichen Anteil an der Leistungs- und Funktionsfähigkeit eines städtischen Naturhaushaltes. Pflanzen zeigen einen positiven Effekt, indem C02 gebunden und dem Aufheizen von versiegelten Flächen begegnet wird.

 

Aufgrund der sich verschärfenden Umweltbedingungen, den zahlreichen Fällungen von Bäumen im Stadtgebiet, die nicht über die bestehende Satzung geschützt werden und vielen Baumschäden auf Baustellen trat der Umweltverband BUND im Juni 2021 mit einem Änderungsentwurf an die Politik der Hansestadt Lüneburg mit der Bitte heran, die seit 2015 geltende Baumschutzsatzung zu überarbeiten.

 

Im Erkennen der Notwendigkeit zur Novellierung der bestehenden Satzung wurde ein eigener Arbeitskreis mit Mitgliedern des Umweltausschusses, Ralf Gros (Vorsitzender Umweltausschuss) und Cornelius Grimm (FDP), der Arbeitsgruppe Baum- und Grünschutz des Regionalverbandes BUND, dem NABU, Vertretern der AGL (Abwasser Grün & Service GmbH), sowie Mitarbeitenden des Bereichs Grünplanung und Forsten gebildet. Ergänzt wurde der fachliche Diskurs durch die Rechtsabteilung des Baudezernates und Mitarbeitenden der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Lüneburg.

 

Seit Oktober 2021 findet ein intensiver, fachlich konstruktiver Arbeitsprozess zur Anpassung der Satzung statt. In Treffen des Arbeitskreises wurden Ziele für die zu überarbeitende Satzung festgelegt, diskutiert und entsprechend formuliert. Einzelne Satzungsentwürfe und Vorschläge wurden in einer Synopse zusammengeführt und im Arbeitskreis diskutiert. Ergänzend wurden fachliche Arbeitsgespräche auf Verwaltungsebene geführt, deren Ergebnisse in den Satzungsentwurf einflossen. Begleitend zu den Arbeitstreffen fand ein digitaler Arbeitsprozess statt, um an Änderungen und Formulierungen der Satzung arbeiten zu können.

In Anlehnung an den erweiterten Schutzumfang soll zukünftig die Baumschutzsatzung in Gehölschutzsatzung umbenannt werden. Diese soll erweiternd Nadelbäume, Gehölzreihen sowie Hecken ergänzend umfassen. Der zu schützende Stammumfang soll von 90 cm auf 70 cm angepasst werden. Die zu leistenden Ersatzpflanzungen orientieren sich nunmehr an einer differenzierenden Punktebewertung, die eine ausführlichere Beurteilung der zu leistenden Nachpflanzungen bietet. Des Weiteren werden verbotene Maßnahmen ausführlicher dargestellt sowie wurde ein eigener Paragraph für den Gehölzschutz auf Baustellen eingefügt.

 

Am 21.02.2024 fand ein interfraktionelles Gespräch mit Mitgliedern der Ratsfraktionen und Vertreter:innen der Verwaltung statt. Es wurde der Arbeitsstand der Gehölzschutzsatzung vorgestellt. Anmerkungen und Änderungswünsche wurden aufgenommen und eingearbeitet. Der daraus gegenwärtige Entwurf der Gehölzschutzsatzung wurde zusammen mit pro und contra Argumentenr einen Schutz von Bäumen ab 70 cm Stammumfang an die Fraktionen versendet. Die Fraktionen sollten darüber beraten und bis zum 10.04.2024 eine Rückmeldung geben.

 

Die CDU-Fraktion, die SPD-Stadtratsfraktion und die AfD-Fraktion haben Rückmeldungen per Mail eingereicht.

 

Stellungnahme der CDU-Fraktion:

 

-        § 3 (1) Baumumfang sollte bei 90 cm bleiben (keine 70 cm)

-        § 3 (4) ebenso belassen bei 60 cm (keine 50 cm)

-        § 3 (5) kurze Hecken von 4 Metern wird als kleinteilig empfunden

-        § 4 allgemein: hier muss ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger des Gartenbauwesens sagen, ob diese Änderungen zwingend notwendig und praxistauglich sind!

-        § 4 (4) reicht der Hinweis auf das Nieders. Naturschutzgesetz. Formschnitt definiert.

-        § 10 hohe bürokratische Hürden: bei jedem kleinen An-(Garagen-)bau, oder Neubau eines EFH gleich eine zertifizierte Person nach DIN 18920 bzw. RAS LP4 zu benennen, dazu verteuert es das Bauen zusätzlich.

-        Es besteht noch Diskussionsbedarf.

Stellungnahme der SPD-Stadtratsfraktion:

 

Die größten Knackpunkte sind die neuen Regelungen im § 3 (1) Stammumfang, (3) Gehölzgruppen, (4) baumartige Sträucher, (5) Hecken, und im § 12 die Höhe der Geldbußen. Auch die Anzahl der Ersatzpflanzen aus dem Punktesystem wird eher kritisch gesehen.

 

Wir würden daher dem Entwurf der Gehölzschutzsatzung so nicht zustimmen.“

 

Die Fraktion der AfD stellt die Zustimmung des Satzungsentwurfs in Aussicht.

 

Von den Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, der FDP und der Linken gab es bis zum 10.04.2024 keine Rückmeldung zum Satzungsentwurf.

 

Aufgrund des weiteren Diskussionsbedarfes wird in einer ersten Lesung die Gehölzschutzsatzung als Entwurf im Ausschuss beraten. Eine Synopse mit einer Übersichtsdarstellung der Anpassung sowie den eingereichten Anmerkungen der Fraktionen wird als Anlage beigefügt.

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

ume sind ein Stück Natur. Bäume gehören nicht nur in den Wald und in Grünflächen, sondern haben gerade in bebauten Bereichen für uns Menschen vielfältige und lebensnotwendige Funktionen.

 

Positive Wirkungen sind z.B.:

-          Erhalt der Artenvielfalt

-          Aufrechterhaltung des Baumbestandes

-          ume produzieren Sauerstoff und binden das klimaschädliche CO2

-          ume binden Staub und Abgabe

-          ume verbessern das Stadtklima

-          ume gliedern das Stadtbild

-          ume lassen den Wechsel der Jahreszeiten miterleben

-          ume tragen zur Biotopvernetzung bei

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Sicherstellung eines Zugangs zu Grünflächen

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

ume produzieren Sauerstoff und binden das klimaschädliche CO2.

Zum Schutz eines durchgegrünten Stadtbildes und zur Erhaltung der Lebensqualität in der Stadt sowie aus klimatischen und stadtökologischen Gründen wird der Bestand an Bäumen in der Hansestadt Lüneburg durch eine Gehölzschutzsatzung geschützt.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:   98 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:      Ausgleichszahlungen gem. § 7 (6) der Gehölzschutzsatzung

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Gehölzschutzsatzung Stand 11.04.2024

Anlage 2: Synopse Gehölzschutzsatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Entwurf Gehölzschutzsatzung komplett 240411 (688 KB)      
Anlage 1 2 2024-04-11 Synopse Gehölzschutzsatzung (1147 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die aktuelle Fassung der Gehölzschutzsatzung wird zur Kenntnis genommen.

Die bestehende Arbeitsgruppe wird um ein/e Vertreter:in jeder Fraktion erweitert. Die

Arbeitsgruppe erarbeitet zu den vorgenannten Punkten Lösungsvorschläge und es findet eine erneute Beratung im Umweltausschuss statt.

 

Stammbaum:
VO/11232/24   1. Lesung zur Gehölzschutzsatzung   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün   Beschlussvorlage
VO/11232/24-1   2. Lesung zur Gehölzschutzsatzung   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün   Beschlussvorlage