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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Änderungsantrag zur Umsetzung der Maßnahmenvorschläge des Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplans (NUMP) (Änderungsantrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion vom 27.11.2024, eingegangen am 27.11.2024)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 7.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg
Datum: Do, 28.11.2024    
Zeit: 17:10 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
 
Beschluss

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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt die im Erstellungsprozess des NUMP

erarbeiteten Maßnahmenempfehlungen zur Kenntnis.

 

  1. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Mobilität rechtzeitig vor Beginn der

Haushaltsberatungen, jeweils für das kommende Haushaltsjahr, eine Liste konkreter

einzelner Maßnahmen vor, die eine Bewertung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit,

Umsetzbarkeit und ihres Beitrags zur Erreichung der bereits bestehenden Ziele der

Hansestadt Lüneburg enthält. Dabei ist eine Priorisierung vorzunehmen, die nach

Effizienz und Auswirkungen auf die gesamte Verkehrssituation in der Hansestadt

geordnet ist.

 

  1. Der Maßnahmenkatalog ist verkehrsträgerübergreifend zu gestalten und soll dabei

die Interessen aller Verkehrsträger und -teilnehmer, sowie die Auswirkungen auf die

Verkehrssituation in der gesamten Hansestadt berücksichtigen. Die Polizei und

Vertreter der örtlichen Wirtschaft (Handwerkskammer, IHK, LCM) werden zur

Bewertung der Sicherheits- und wirtschaftlichen Aspekte eingebunden, um eine

umfassende Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu gewährleisten. Dies kann

entsprechend des Verwaltungsvorschlages im Rahmen einer Sitzung des

Arbeitskreises Verkehr erfolgen („Sondersitzung NUMP“), der für diesen Zweck um

die Vertreter:innen der örtlichen Wirtschaft erweitert wird.

 

  1. Die Maßnahmenauswahl und -priorisierung ist in einer Sitzung des

Mobilitätsausschusses vorzustellen, welche mit Blick auf die Haushaltsberatungen

spätestens im dritten Quartal eines Jahres stattzufinden hat. Für die weitere

Gremienberatung empfiehlt der Mobilitätsausschuss, zur Berücksichtigung in den

Haushaltsberatungen, die umzusetzenden Maßnahmen.

 

  1. Die Finanzierung der priorisierten Maßnahmen wird im Rahmen der jeweiligen

Haushaltsplanungen geprüft. Dazu sind Fördermöglichkeiten von Bund und Land

sowie weitere externe Finanzierungsoptionen mit zu prüfen. Vorhandene personelle

und finanzielle Ressourcen sind zielgerichtet für die Maßnahmenumsetzung

einzusetzen. Sollte die Planung und Umsetzung der priorisierten Maßnahmen

zusätzliche Ressourcen erfordern, so sind diese im Stellenplan und im

Haushaltsplanentwurf mit entsprechender Begründung einzustellen.

 

  1. Gesondert von der Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel bedarf die

Umsetzung einzelner Maßnahmen einen Beschluss des Rates, sofern es sich nicht

um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.