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Vorlage - VO/11594/24  

 
 
Betreff: Fachförderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Vereine, Verbände und sonstige Organisationen (Sozialfondsrichtlinie- SozFRL)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Daniela Krüger
Federführend:05 - Entwicklung und strategische Steuerung Bearbeiter/-in: Krüger, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt Vorberatung
21.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt    
Verwaltungsausschuss Vorberatung
26.11.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.11.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

 

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services vom 15.03.2024 wurde die Einführung eines Fördermittelmanagements vorgestellt. Dieses sieht eine Vereinheitlichung von allgemein gültigen Fördergrundsätzen und Verfahrensabläufen vor, wofür eine Dienstanweisung für Zuwendungen erlassen wurde. Diese regelt unter anderem auch den Aufbau von Förderrichtlinien.

Anhand dieser Dienstanweisung wurde die Richtlinie der Hansestadt Lüneburg die Fachförderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Vereine, Verbände und sonstige Organisationen (Sozialfondsrichtlinie- SozFRL) erarbeitet.

 

Freie Wohlfahrtsverbände sind von der Förderung im Rahmen dieser Richtlinie ausgeschlossen, da diese auf andere Finanzierungsquellen zurückgreifen können, um ihre sozialen Projekte und Maßnahmen erfolgreich durchzuführen und die Bedürftigen zu unterstützen.

Diese Förderrichtlinie zielt darauf ab, dass die Förderung primär denjenigen Vereinen, Verbänden und Organistionen zugutekommt, die auf diese Mittel angewiesen sind, um ihre sozialen Projekte und Maßnahmen erfolgreich durchzuführen.

 

Der Entwurf der Fachförderrichtlinien ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Sicherung des sozialen Zusammenhalts

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 30

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 70.000,00

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja  x, im Haushaltsentwurf 2025/26 aufgenommen

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 50210 

 Produkt / Kostenträger: 4339503/31500103

 Haushaltsjahr: 2025/26

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

-  Entwurf Förderrichtlinie

-  Anlage 1 zur Förderrichtlinie

-  Anlage 2 zur Förderrichtlinie

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2024_11_15_Entwurf_Förderrichtlinie Sozialfonds (154 KB)      
Anlage 2 2 Präasi Soziales.PPTX [Schreibgeschützt] (688 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder des Ausschussesr Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt stimmen der Förderrichtlinie zu.