Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: a) Gemäß § 129 NKomVG beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg den Jahresabschluss 2014 der Hansestadt Lüneburg gemäß der Anlage. b) Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Hansestadt Lüneburg und die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 erteilt. (20)
|