Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/6506/15  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen für die Herrichtung von Asylunterkünften in Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Schmidt, Martina  DEZERNAT V
   Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft
   Bereich 82 - Liegenschaften und Finanzen
   Fachbereich 2 - Finanzen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Zuteilungsquote für Asylbewerber und Flüchtlinge wird erneut erhöht, daher ist es notwendig den Umfang der Unterbringungsmöglichkeiten über die bereits bestehenden Quartiere hinaus auszuweiten.

 

Neben den bereits konkretisierten und für den Haushalt 2016 angemeldete Maßnahmen, laufen Verhandlungen für weitere Unterkünfte mit unterschiedlichen Aufnahmekapazitäten (Bsp. Waldhof Böhmsholz, Bürogebäude an der Lüner Rennbahn, Papenburg, Ritterstraße 12, mobile Gebäude auf den Flächen des Sandwerks Häcklingen, Flächen im ehemaligen Anna-Vogeley-Seniorenzentrum).

 

Die Unterkünfte müssen in der Regel zunächst für die Flüchtlingsunterbringung hergerichtet werden; darüber hinaus entstehen Bewirtschaftungskosten für Miete, Energie, Mobiliar, Bewachung, Gebäudereinigung, Versicherung und sonstige Betriebskosten, welche durch die Hansestadt zunächst zu verauslagen sind.

 

Zur Zeit ist eine genaue, objektbezogene Kostenschätzung noch nicht möglich, da Verhandlungen über die potentiellen Unterkünfte noch nicht abgeschlossen sind. Nach ersten Kostenschätzungen, die sich an den entstandenen Aufwendungen bereits hergerichteter Unterkünfte orientieren, kann ein über den Haushaltsplan 2015 hinausgehender Bedarf in Höhe von 400.000,- € entstehen. Für diese Summe ist die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich.

 

Da der Landkreis für die Unterbringung der Asylsuchenden zuständig ist, werden die Aufwendungen für die Herstellung und Bewirtschaftung der Gebäude durch den Landkreis erstattet. Die Deckung ist somit gewährleistet.

 

Die benötigten Mittel bleiben solange gesperrt, bis die Unterkünfte vertraglich konkretisiert und Maßnahmen zur Herrichtung und Ausstattung bestimmt, sowie erforderliche Bewirtschaftungskosten geklärt sind.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            50,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja, durch Erstattungen des Landkreises

             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: Teilhaushalt 51

              Produkt / Kostenträger:       Produkt 315501

              Haushaltsjahr:                              2015

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

 


Beschlussvorschlag:

Den überplanmäßigen Aufwendungen für die Herrichtung und Bewirtschaftung weiterer Unterkünfte für Asylsuchende in Höhe von 400.000,- € wird gemäß § 117 NKomVG zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch die Kostenerstattung im Rahmen der geltenden Regelungen des Finanzvertrages und der Zusatzvereinbarungen durch den Landkreis Lüneburg.