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Auszug - Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist für das Haushaltsjahr 2014 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 22
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.12.2015    
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
VO/6437/15 Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist für das Haushaltsjahr 2014 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:03 S - Stiftungsangelegenheiten Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin  DEZERNAT III
   Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter WEBERSINN beantragt als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes und dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung des Oberbürgermeisters.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

a) Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist gemäß Anlage 1. Der Jahresüberschuss des Jahres 2014 in Höhe von 1.484.365,35 EUR wird zu einem Drittel der ordentlichen Ergebnisrücklage und zu zwei Dritteln der zweckgebundenen Projektrücklage zugeführt.

 

Die Aufteilung des Jahresergebnisses geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.

 

b)   Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist und der dazu gefertigten Stellungnahme der Verwaltung. Er erteilt dem Oberbürgermeister gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.

 

(20, 03 S)