Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. V. m. § 5 der Stiftungssatzung beschließt der Rat über den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss 2014 (Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung) sowie die zugehörigen Anlagen sind der Vorlage als Anlage (1.) beigefügt.
Der vollständige Jahresabschluss 2014 mit weiteren detaillierten Auswertungen und Unterlagen kann während der Dienstzeiten in der Kämmerei eingesehen werden (Tel. 309-3562, Frau Schmidt).
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat einen Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage (3.) beigefügt. Die Verwaltung hat zu diesem Schlussbericht Stellung genommen. Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Zeit erarbeitet und zur Sitzung nachversandt.
Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht bestätigt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegen stehen (siehe Ziffer 8, S. 17 des Schlussberichtes).
Der Stiftungsrat erhält die Vorlage zur Kenntnis, wird jedoch ausnahmsweise für 2014 – wie auch für 2013 – nicht in der Beratungsfolge beteiligt, da das Gremium in dieser Form und Besetzung erst Anfang 2015 installiert worden ist (siehe Protokoll der Stiftungsratssitzung vom 22.05.2015).
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: 1. Feststellung des Jahresergebnisses (Ergebnis- und Finanzrechnung), Rechenschaftsbericht, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung 2. Schlussbilanz 2014 3. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes 4. Stellungnahme der Verwaltung (Synopse: Prüfbemerkungen und Stellungnahme der Verwaltung) – wird nachgereicht -
Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist gemäß Anlage 1. Der Jahresüberschuss des Jahres 2014 in Höhe von 1.484.365,35 EUR wird zu einem Drittel der ordentlichen Ergebnisrücklage und zu zwei Dritteln der zweckgebundenen Projektrücklage zugeführt.
Die Aufteilung des Jahresergebnisses geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.
b) Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist und der dazu gefertigten Stellungnahme der Verwaltung. Er erteilt dem Oberbürgermeister gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.
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