Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Betriebsabrechnung 2014 Die Betriebsabrechnung 2014 (Anlage 1) weist ein negatives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 1,32 Mio. € aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2012 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 2,77 Mio. €.
Die derzeitig gültige getrennte Abwasserbeseitigungsgebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2014 auf Basis der Betriebsabrechnung 2013 für das Jahr 2015 festgesetzt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.
Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Schmutz- und Niederschlagswasser) dient das bei der WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Hansestadt Lüneburg“ vom 01.03.2005.
Die Gesamtbetrachtung der Abwasserbeseitigung mit der Betriebsabrechnung 2014 und dem Zeitraum der Gebührenbedarfsberechnung 2016 ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Rückschau zur Abwasserbeseitigung Seit 01.07.2005 gilt im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg die getrennte Abwassergebühr. Bis zur Einführung der getrennten Abwassergebühr wurde eine Kanalbenutzungsgebühr in Höhe von 1,60 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) erhoben. Mit Einführung der getrennten Gebühr betrug sie für die Schmutzwasserbeseitigung 1,16 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) und für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,44 € je m² je befestigte Fläche. Betrachtet man die Entwicklung der getrennten Abwassergebühr seit ihrer Einführung ergibt sich folgendes Bild:
Derzeit beträgt die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr 0,95 € je m³ und die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr 0,39 € je m².
Gebührenbedarfsberechnung 2016 Schmutzwasser Ergänzend zu den normalen Schwankungen aufgrund der Gebührenveranlagung nach dem Frischwassermaßstab ist festzustellen, dass die Menge des eingeleiteten Schmutzwassers sich stetig verringert. Darüber hinaus sind die Entgelte an die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH (AGL) für die Unterhaltung und Reparatur des städtischen Kanalnetzes zu erhöhen, um dem anstehenden Reparaturaufwand gerecht zu werden. Daher wurde bereits in der Vorlage 5949/14 des Vorjahres angekündigt, dass mit einer weiteren Gebührenanpassung zum 01.01.2016 zu rechnen ist. Unter Berücksichtigung der sinkenden Schmutzwassermengen und der Entgeltanpassung für die Unterhaltung des städtischen Kanalnetzes wird empfohlen, die Schmutzwasserbeseitigungsgebühren wie folgt anzupassen:
Entsorgungsgebühr für Schmutzwasser von 0,95 €/m³ auf 1,15 €/m³ (Erhöhung um 0,20 €/m³) Unter Berücksichtigung der oben genannten Gebührenanpassung wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 4) erwartet:
Schmutzwasserbeseitigung
Vorschau zur Schmutzwasserbeseitigung Aufgrund der erhöhten Kostenstruktur und den sinkenden Schmutzwassermengen ist trotz der Gebührenanpassung zum 01.01.2015 und der empfohlenen Gebührenanpassung zum 01.01.2016 ein negativer Trend im Schmutzwasserbereich erkennbar. Daher ist eine erneute Gebührenanpassung in den Folgejahren nicht auszuschließen.
Gebührenbedarfsberechnung 2016 Niederschlagswasser Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2016 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 4) erwartet:
Niederschlagswasserbeseitigung
Vorschau zur Niederschlagswasserbeseitigung Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung wird nach der Gebührenanpassung zum 01.01.2015 keine Gebührenanpassung zum 01.01.2016 empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: - Betriebsabrechnungsbogen 2014 (BAB) – Teil 1 - Betriebsabrechnungsbogen 2014 (BAB) – Teil 2 - Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung - Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2016 ohne Gebührenanpassung - Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2016 mit Gebührenanpassung - Berechnungsbeispiele ab 01.01.2016 - Satzungsänderung zur 20. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung der Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 17.12.2014 - Kommunaler Vergleich der Abwasserbeseitigung
Die Betriebsabrechnung 2014 der Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung der Schmutzwasserbeseitigung für 2016 inklusive der Gebührenanpassung der Schmutzwassergebühr um + 0,20 €/m³ wird zugestimmt.
Der Gebührenbedarfsberechnung der Niederschlagswasserbeseitigung wird zugestimmt. Die Niederschlagswassergebühren bleiben unverändert.
Der in Anlage 5 dargestellten Satzungsänderung zur 20. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung der Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 17.12.2014 wird zugestimmt.
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