Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Beigeordneter WEBERSINN beantragt als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes und dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung des Oberbürgermeisters. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
a) Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Stiftung Hospital zum Graal gemäß Anlage 1. Es entsteht ein Jahresüberschuss in Höhe von 66.734,01 EUR, mit dem der verbleibende Fehlbetrag aus Vorjahren in Höhe von 71.008,98 EUR reduziert wird. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 4.274,97 EUR wird in das Folgejahr vorgetragen.
b) b) Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stiftung Hospital zum Graal und der dazu gefertigten Stellungnahme der Verwaltung. Er erteilt dem Oberbürgermeister gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.
(20, 03S)
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