Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/6436/15  

 
 
Betreff: Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Graal für das Haushaltsjahr 2014 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:03 S - Stiftungsangelegenheiten Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin  DEZERNAT III
   Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. V. m. § 5 der Stiftungssatzung beschließt der Rat über den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss 2014 (Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung) sowie die zugehörigen Anlagen sind der Vorlage als Anlage (1.) beigefügt.

 

Der vollständige Jahresabschluss 2014 mit weiteren detaillierten Auswertungen und Unterlagen kann während der Dienstzeiten in der Kämmerei eingesehen werden (Tel. 309-3562, Frau Schmidt).

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat einen Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage (3.) beigefügt. Die Verwaltung hat zu diesem Schlussbericht Stellung genommen. Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Zeit erarbeitet und zur Sitzung nachversandt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht bestätigt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegen stehen (siehe Ziff. 8 auf S. 17 des Schlussberichtes).

 

Der Stiftungsrat erhält die Vorlage zur Kenntnis, wird jedoch ausnahmsweise für 2014 – wie auch für 2013 – nicht in der Beratungsfolge beteiligt, da das Gremium in dieser Form und Besetzung erst Anfang 2015 installiert worden ist (siehe Protokoll der Stiftungsratssitzung vom 22.05.2015).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              25,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

1. Feststellung des Jahresergebnisses (Ergebnis- und Finanzrechnung), Rechenschaftsbericht, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung)

2. Schlussbilanz 2014

3. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes

4. Stellungnahme der Verwaltung (Synopse: Prüfhinweise/Prüfbemerkungen und Stellungnahme der Verwaltung) – wird nachgereicht -

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 11_Jahresergebnis 2014 (11 KB)      
Anlage 2 2 11_Rechenschaftsbericht 2014 (37 KB)      
Anlage 5 3 Schlussbericht Graal 2014 (121 KB)      
Anlage 3 4 11_Gesamtpläne inkl. Investitionen 2014 (50 KB)      
Anlage 4 5 11_Bilanz 2014 (18 KB)      
Anlage 6 6 2015-11-06_Graal_Stellungn_Verw_JR 2014 (73 KB) PDF-Dokument (68 KB)    

Beschlussvorschlag:

a)      Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Stiftung Hospital zum Graal gemäß Anlage 1. Es entsteht ein Jahresüberschuss in Höhe von 66.734,01 EUR, mit dem der verbleibende Fehlbetrag aus Vorjahren in Höhe von 71.008,98 EUR reduziert wird. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 4.274,97 EUR wird in das Folgejahr vorgetragen.

 

b)      b) Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stiftung Hospital zum Graal und der dazu gefertigten Stellungnahme der Verwaltung. Er erteilt dem Oberbürgermeister gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.