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Vorlage - VO/6498/15  

 
 
Betreff: Einteilung der Hansestadt Lüneburg in Wahlbereiche für die Gemeindewahl am 11.09.2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:03 - Steuerung und Service Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Hellfeuer, Markus  30 - Rechtsamt
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Gem. § 7 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) i. V. m. § 3 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) bestimmt die Vertretung der Gemeinde die Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche, sobald der Wahltag und die Zahl der zu wählenden Abgeordneten feststehen.

 

Für die Bestimmung der Zahl der Vertreter sind gem. §§ 46 und 177 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i. V. m. §§ 7 und 52 NKWG die Einwohnerzahlen maßgebend, die die Landesstatistikbehörde aufgrund einer Volkszählung oder deren Fortschreibung für einen mindestens 12 Monate und höchstens 18 Monate vor dem Wahltag liegenden Stichtag ermittelt hat. Dieser Stichtag ist nach Mitteilung der Niedersächsischen Landeswahlleiterin der 31.03.2015. Für die Hansestadt Lüneburg wurde die amtliche Zahl per 31.03.2015 mit 72.597 Einwohnern festgestellt. Die Mindest- und die Höchstzahl der in einem Wahlgebiet zu bildenden Wahlbereiche bemessen sich nach der Zahl der zu wählenden Abgeordneten. Gem. § 46 Abs. 1 NKomVG beträgt die Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren in Gemeinden mit 50.001 bis 75.000  Einwohnerinnen und Einwohnern 42.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 20.11.2014 beschlossen, dass die Zahl der Ratsmitglieder gem. § 46 Abs. 4 NKomVG für die Wahlperiode 2016 – 2021 nicht reduziert wird (siehe Vorlage VO/5953/14). Demnach ist die Hansestadt Lüneburg gem. § 7 Abs. 4 NKWG mindestens in 3 und höchstens in 6 Wahlbereiche einzuteilen.

 

Eine Aufteilung der o.g. Einwohnerzahl auf Grundlage der Wahlbereichseinteilung zur letzten Gemeindewahl in der Hansestadt Lüneburg im Jahre 2011 ergibt folgendes Bild:

 

Wahlbereich

Einwohner 31.03.2015

Abweichung

vom Durchschnitt

 

I    Nordwest

(Westliche Altstadt, Kreideberg, Ochtmissen)

 

18.995

+ 4,66 %

 

II   Nordost

(Östliche Altstadt, Lüne, Goseburg, Moorfeld, Ebensberg)

 

15.512

- 14,53 %

 

III  Südwest

(Bockelsberg, Oedeme, Häcklingen, Rettmer,

Rotes Feld, Wilschenbruch)

 

22.364

+ 23,22 %

 

IV  Südost

(Hagen, Kaltenmoor, Klosterkamp)

 

15.726

 

- 13,35 %

 

             

Die durchschnittliche Einwohnerzahl pro Wahlbereich liegt bei rd. 18.149

(= 72.597 Einwohner : 4 Wahlbereiche).

 

Gem. § 7 Abs. 6 NKWG sind bei der Abgrenzung der Wahlbereiche die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche soll nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten betragen. Wie aus der oben stehenden Tabelle ersichtlich wird, liegt die höchste Abweichung vom Durchschnitt der Einwohnerzahl im Wahlbereich III bei 23,22 %.

 

Die rechtlichen Vorgaben werden somit bei der o.g. Wahlbereichseinteilung eingehalten. Schon bei der Gemeindewahl 2011 war dies erkennbar. Insbesondere die Kontinuität der Abgrenzung von Wahlbereichen spricht dafür, dass Stadtgebiet auch für die Gemeindewahl am 11.09.2016 wieder in 4 Wahlbereiche aufzuteilen (siehe anliegenden Stadtplan).

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:    40,00 €             

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

-          Stadtplan Lüneburg

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Wahlbereichseinteilung (988 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gem. § 7 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 3 Niedersächsische Kommunalwahlordnung:

 

  1. Die Zahl der Wahlbereiche für die Gemeindewahl am 11.09.2016 beträgt 4.

 

  1. Das Gebiet der Hansestadt Lüneburg ist entsprechend der im beiliegenden Stadtplan eingezeichneten Abgrenzung in die Wahlbereiche I, II, III und IV einzuteilen.

 

Die Entscheidung ergeht auf der Grundlage der Einwohnerzahl zum Stand: 31.03.2015.