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Sachverhalt:
Der Finanzvertrag zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg enthält zu § 5 folgende Regelung:
§ 5 Zusätzliche Erstattungen im Ergebnishaushalt
Diese zusätzlichen Erstattungen an die Hansestadt Lüneburg mit insgesamt 3,2 Mio. € für den Zeitraum 2010-2014 wurden als anteilige Kompensation der durch die bisherigen Regelungen nicht ausgeglichenen Belastungen geleistet. Die nicht ausgeglichenen Belastungen beziehen sich auf § 2 (Sozialhilfe), § 3 (Jugendhilfe) und § 4 (Schulen). In diesen Bereichen werden die Personal- und Sachaufwendungen nur teilweise vom Landkreis erstattet, und zwar wie folgt:
Die nicht erstatteten Beträge sind als Eigeninteressenanteil der Hansestadt definiert. Diese Pauschalen stellten jedoch den Status quo zum Zeitpunkt des vorangegangenen, zum 31.12.2009 ausgelaufenen, Finanzvertrages dar. Da der von der Hansestadt zu tragende Eigenanteil inzwischen aber erheblich gestiegen war, wurden in § 5 zusätzliche Erstattungsbeträge vereinbart, um die daraus resultierende Belastung der Hansestadt zu mindern.
Nach § 5 Abs. 3 des Finanzvertrages verständigen sich die Vertragsparteien auf eine Anpassung der jährlichen Zusatzerstattungen rückwirkend ab dem 01.01.2015 (bis zum Ende der Vertragslaufzeit 31.12.2019) vor dem Hintergrund der dann aktuellen Haushaltssituation mindestens auf Basis der Zusatzerstattungen des Jahres 2014 (950.000 €).
Der Eigenanteil der Hansestadt Lüneburg ist seit 2010 trotz der berücksichtigten Zusatzerstattungen nach § 5 Abs. 1 weiterhin erheblich gestiegen. Die Hansestadt hat deshalb in den Verhandlungen mit dem Landkreis über die Zusatzerstattungen ab 2015 weiterhin daran festgehalten, wenigstens die Erstattung von 1,8 Mio. € zu erhalten.
Allerdings ist bei den Verhandlungen auch die aktuelle Haushaltssituation des Landkreises zu berücksichtigen gewesen, insbesondere die hohen Belastungen für die Versorgung der Flüchtlinge aufgrund nicht der kostendeckenden Erstattungen des Landes für die Leistungen nach dem Asylbewerberverfahrensgesetz. Unter dieser Prämisse haben sich die Vertragsparteien auf folgenden Kompromiss verständigt:
Der bisherige jährliche Zusatzerstattungsbetrag wird bis zum Jahr 2019 stufenweise auf 1,8 Mio. € erhöht. Die erste Erhöhung erfolgt 2015 um 350.000 €. 2016 wird der Betrag um weitere 200.000 € gesteigert. In den Jahren 2017 bis 2019 kommen dann schließlich jeweils 100.000 € noch hinzu. Insgesamt fließen somit folgende Erstattungsbeträge nach § 5 Finanzvertrag an die Hansestadt:
Aus Sicht der Verwaltung stellt die nun gefundene Regelung immer noch keine für die Hansestadt Lüneburg auskömmliche Erstattung dar, aber sie ist unter Berücksichtigung der Haushaltssituation des Landkreises ein zwangsläufiges Zwischenziel. Für eine auskömmliche Regelung, die auch der oberzentralen Funktion der Hansestadt gerecht wird, wäre eine Senkung der Kreisumlage um 5 %-Punkte erforderlich. Dieses Ziel verfolgt die Hansestadt auch weiterhin.
Die höheren Erstattungsbeträge für 2015 bis 2019 werden nicht als zusätzliche Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen. Hintergrund hierfür ist, dass im Produkt 611002 „Allgemeine Zuweisungen und Umlagen“ bereits seit 2013 ein Erstattungsansatz von 2,0 Mio. € als „Sonderzuweisung LK Lüneburg“ veranschlagt war. Durch die Veranschlagung wurde zum einen zum Ausdruck gebracht, dass die damals in § 5 getroffene Regelung nichtauskömmlich war und letztendlich einen Kompromiss darstellte. Zum anderen war damit der Auftrag formuliert, mit dem Landkreis kontinuierlich über weitere Erstattungen zu verhandeln. Beispielsweise erwartete die Hansestadt von der stufenweisen Erhöhung der Erstattung der Leistungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbstätigkeit an den Landkreis Lüneburg ebenfalls zu profitieren. Gebucht wurden auf dieser Position schließlich Sonderzahlungen des Landkreises, die aus Überschuss-Ausschüttungen des Landkreises resultierten und über den Schlüssel betreute Kinder in Kindertagesstätten ausgezahlt wurde. Ferner wurde hier die Nachforderung für Kita-Nullzahler 2010-2012 gebucht. Die Hansestadt wird sich weiterhin in den verschiedensten Aufgabenbereichen um Sonderzahlungen des Landkreises bemühen. Es ist jedoch nicht anzunehmen, dass weiterhin Sonderzahlungen in der Größenordnung von 2,0 Mio. € erzielt werden können. Dieser Erstattungsansatz ist somit zu reduzieren.
Die vom Rat zu beschließende Ergänzungsvereinbarung zu § 5 des Finanzvertrages ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: 20020 Produkt / Kostenträger: 611002 Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: 7,9 Mio. € für 2015-2019, aber keine Mehreinnahmen Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Der als Anlage beigefügten Ergänzungsvereinbarung zu § 5 des Finanzvertrages zwischen Hansestadt und Landkreis wird zugestimmt.
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