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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gem. § 7 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 3 Niedersächsische Kommunalwahlordnung:
Die Entscheidung ergeht auf der Grundlage der Einwohnerzahl zum Stand: 31.03.2015.
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