Bürgerinformationssystem

Auszug - Resolution der CDU-Fraktion "Für eine gute Unterbringung von hilfebedürftigen Flüchtlingen - gegen Fehlbelegung von geeigneten Unterkünften!" vom 24.11.2015  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.12.2015    
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
VO/6523/15 Resolution der CDU-Fraktion "Für eine gute Unterbringung von hilfebedürftigen Flüchtlingen - gegen Fehlbelegung von geeigneten Unterkünften!" vom 24.11.2015
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Welz, Franziska
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Welz, Franziska   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

rgermeisterin BAUMGARTEN erklärt, die Resolution sei in Anbetracht der soeben durch Stadträtin Steinrücke vorgestellten Zahlen aktueller denn je. Es bestehe der Anspruch, die ankommenden Flüchtlinge adäquat unterzubringen. Entgegen bisheriger Annahmen, dass alle ankommenden Flüchtlinge in entsprechenden Unterkünften untergebracht werden könnten, sei es nun erstmalig soweit, dass Flüchtlinge in Sporthallen untergebracht werden müssen. Dies zeige, dass eventuell eine Veränderung hinsichtlich der Rückführung vorgenommen werden müsse. Der Ablauf einer Rückführung sei komplizierter, als zunächst erwarten werden würde. Es gäbe dabei verschiedene Zuständigkeiten, wie das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz des Bundes und den Rückführungserlass des Landes. Die Stadt sei jedoch die Letzte in dieser Kette, die die Rückführung dann umsetzen müsse. Die Durchführung einer Rückführung sei ebenfalls schwierig. So wäre ein denkbarer Fall, dass eine Personen, deren Asylantrag durch alle Instanzen abgelehnt wurde, behaupten könnte, sie hätte keine Ausweisdokumente. Sodann würde die Rückführung langfristig verzögert, da zunächst in einem aufwemdigen Verfahren geklärt werden müsse, wie die Dokumente organisiert werden könnten und wohin diese Person zurückgeführt werden müsse. Dieser Zustand sei nicht tragbar. Daher müsse sichergestellt werden, dass die Personen, die keinen Asylanspruch haben, wieder in ihre Heimatländer zurückgeführt werden können. Es ginge ausdrücklich nicht darum, bestimmte Personengruppen gegeneinander auszuspielen.

Daher müsse an das Land Niedersachsen und gegebenenfalls auch den Bund herangetreten werden, um die Gesetze entsprechend anzupassen und Rückführungen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es müsse ein Zeichen gesetzt werden, dass alle Hilfesuchenden in der Hansestadt Lüneburg gut aufgehoben und herzlich willkommen seien, aber diejenigen, die keine Duldung und kein Bleiberecht haben, unkompliziert und beschleunigt wieder zurückgeführt werdenssen.

 

Ratsherr VON MANSBERG stimmt zu, dass Rückführungen stattfindenssen und die entsprechenden Verfahren beschleunigt werden sollten. Die Bewertung der Abschiebung auf rechtstaatlichen Grundsätzen sei aber nicht Aufgabe der Stadt, sondern Aufgabe von Rechtsinstanzen, Gerichten und beteiligten Institutionen.

Das Erfordernis einer Beschleunigung sei bekannt und daran würde auch gearbeitet werden. Durch die Resolution enstehe der Gedanke, es gäbe in den Unterkünften der Hansestadt Lüneburg eine Anzahl von Personen, die dort nicht hingehörenrden bzw. zu Unrecht dort seien. Dies sei jedoch ein falsches Signal, das unter keinem Umständen von einem Stadtrat und möglichst auch von niemandem sonst, gesendet werden dürfe. Es dürfe nicht dazu führen, dass auf die Menschen in den Unterkünften geschaut und über ihren rechtmäßigen Aufenthalt geurteilt werde. Dies konterkariere die Bemühungen um eine Willkommens- und Aufnahmekultur, wie sie in der Hansestadtneburg existiere. Einfache Lösungenr die Situation be es schlichtweg nicht. Trotz dessen müsse anerkannt werden, das bundesweit viele Personen, die anwesenden Vertreter der Verwaltung vorneweg genannt, damit beschäftigt seien, adäquate und möglichst pragmatische Lösungen zu erarbeiten. Diese Resolution schüre mehr Misstrauen und Zweifel, als dass sie bei der Problembewältigung helfe.

 

rgermeister MEIHSIEShrt aus, dass bereits im letzten Dreivierteljahr ein eindeutiges Zeichen, r die humanitäre Unterbringung, für die Problemlösungsorientierung in dieser Stadt sowie für die adäquate Unterbringung von Flüchltingen gesetzt worden sei. Es sei jedoch auch deutlich geworden, dass keine Unterkünfte herbeigezaubert werden können. Es bleibe zudem anzuzweifeln, ob dem Land Niedersachsen verdeutlicht werden müsse, dass schnellere Verfahren erforderlich seien. Probleme bestünden eher bei den Bundesbehörden, die nicht in der Lage seien, adäquat zu reagieren. Die Resolution würde Lüneburg und den Menschen hier vor Ort nicht weiterhelfen.

 

Beigeordneter PAULY  kritisiert, dass die Resolution nicht auf einer inhaltlichen Grundlage aufbaue, sondern symbolhaft erscheine um diehler der CDU anzusprechen. Es müsse genau betrachtet werden, um welche Menschen und um welche sicheren Drittstaaten es ginge. Der Kosovo könne beispielsweise keinen sicheren Drittstaat darstellen, da dort noch immer Soldaten der Bundeswehr stationiert seien. Es ginge um Menschen, die aufgrund ihrer Religion, ihrer Sexualität oder ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe, beispielsweise Sinti oder Roma, verfolgt würden, aber aufgrund ihrer Nationalität als Kosovaren als sicher gelten. Dies gelte auch für Mazedonien und andere Länder.

Entsprechende Regelungen würden also das Menschenrecht auf Asyl beschränken. Streng genommen könnten danach auch Syrer in sichere Drittstaaten nach dem Erstlandsprinzip abgeschoben werden. Dies betreffe beispielsweise die Länder Bulgarien und Rumänien, wo die Menschen kein geordnetes Asylverfahren, sondern Haft und die Rückführung in den Krieg erwarte. Dieses Symbol auszusenden sei fatal. Es würde Flüchtlinge in richtige und falsche Flüchtlinge unterteilen, polarisieren und zu Spannungen in der Gesellschaft führen, in denen Gegner und Befürworter der Abschiebungen aufeinanderstießen. Ferner löse dies keine Probleme, da der Zuzug über die sicheren Drittstaaten nur einen kleinen Teil der gesamten Zuzüge ausmache. Es sei bedauerlich, dass sich der Rat mit dem Thema Abschiebungen befassen müsse, da es derzeit andere Aufgaben und Herausforderungen zu bearbeiten und zu bewältigen gäbe. Bund, Länder und Kommunen würden zu Recht feststellen, dass das Dublin-Verfahren sowie das Prinzip der sicheren Herkunftsstaaten nicht anwendbar seien.

 

Beigeordnete SCHELLMANN stimmt dem Antrag insoweit zu, wie Ratsherr von Mansberg es bereits ausgeführt habe. Es sei notwenig, Menschen, die keinen Anspruch auf Asyl haben, wieder in sichere Länder abzuschieben. Es sei aber nicht Sache des Rates dies zu fordern, da jedem Asylbewerber vor Ort der Rechtsweg offenstehe. Dieser Rechtsweg müsse eingehalten werden, darauf habe der Rat keinen Einfluss und deshalb sollten diese gesetzlichen Vorgaben auch nicht durch ihn entschieden werden. Es gäbe durchaus Versäumnisse, beispielsweise bei der Personalaufstockung in den Aufnahmebehörden, jedoch könne der Rat durch die Resolution politisch nichts bewirken, da der Landesregierung die Situation bekannt ist.

 

Beigeordneter WEBERSINN betont, dass die Bestreitung des Rechtsweges, wie er jedem Menschen garantiert werde, bis zum Ende durchlaufen werden soll. Es ginge auch gar nicht darum Menschen abzuschieben, die diesen Rechtsweg nicht bis zu Ende bestritten und noch nicht alle Mittel ausgeschöpft haben, um hier bleiben zu können. Sobald jedoch alle Mittel erfolglos ausgeschöpft wurden, müsse eine Rückführung erfolgen. Es sei nicht Inhalt und nicht Ziel der Resolution Menschen den Rechtsweg zu verwehren oder sie daran zu hindern diesen zu bestreiten.

Letzte Woche habe er im Gespräch mit dem Oberbürgermeister erfahren, dass das Land noch immer Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten auf die Gemeinden verteile, entgegen den Vereinbarungen auf Bundesebene. Falls er dies falsch verstanden habe, bitte er um Entschuldigung.

Es sei jedoch nicht akzeptabel, die Resolution so darzustellen, als würde damit eine unzulässige Diskussion geführt werden. Die Diskussion sei ernst und müsse geführt werden dürfen, wenn Lösungen erarbeitet werden sollen. Sie sei zudem durch die SPD auf Bundesebene bewusst gefordert worden. Es dürfe daher keine Vorwürfe gegeben, wenn diese Diskussion geführt werde. Bundesverfassungsrichter Voßkuhle habe letzte Woche in der Süddeutschen Zeitung geäert, dass gerade die Offenheit unserer Verfassung es erfordere, dass diese Diskussionen geführt werden. Daher rfe sie hier nicht unterdrückt werden, nur weil eine solche Diskussion schwierig sei. Sie sse gerade deshalb auch im Rat geführt werden. Ansonsten würde den extremen Parteien die Möglichkeit eingeräumt werden, zu behaupten, dass das Thema vorsätzlich verschwiegen worden sei. Einer Diskussion über die Mittel des Rechtsstaates dürfe sich nicht entzogen werden.

 

Ratsherr POLS stellt fest, dass einige vorgenannte Äerungen unzutreffend seien. Zunächst sei eindeutig definiert, welche Länder Drittstaaten sind. Auch seien die Kompetenzen klar geregelt, wer befugt sei abzuschieben. Insbesondere sei jedoch die Aussage verwunderlich, dass Krieg in Runien geführt werde, sofern er die Aussage richtig verstanden habe. Rumänien sei ein EU-Staat, in dem kein Krieg herrsche.

Ratsherr Pols erfragt bei Stadträtin Steinrücke, ob es verlässliche Zahlen dazu gäbe, wie viele der betroffenen Personen aktuell inneburg sind.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass er hierauf sogleich eingehen werde. 

 

Ratsherr POLShrt weiter aus, dass aktuell 123 Asylbewerber aus den Westbalkanstaaten per Flugzeug zurückgeführt worden seien, um ein Zeichen zu setzen. Diesnne nur eine Alibiveranstaltung gewesen sein, es tte konsequent mehr getan werden müssen. Der Platz werde, wie aus den von Stadträtin Steinrücke vorgestellten Zahlen deutlich hervorginge, dringend für Asylberechtigte und Menschen, die tatsächlich geflüchtet sind und unsere Hilfe bräuchten, benötigt. Das Problem sei, dass Abschiebungen durch unterschiedlichste Maßnahmen verzögert werden können. Wenn eine fünfköpfige Familie zurückgeführt werden soll, fehle am Tag der Ausreise eines der Kinder. In einem solchen Fall werde sodann die ganze Familie nicht abgeschoben. Dies sei selbstverständlich, allerdings müssten neue Wege gefunden werden um Rückführungen durchzuführen. Vielleicht wäre die unangekündigte Rückführung eine Variante, um entsprechende Abwesenheiten der zurückzuführenden Personen zu vermeiden. Es müsse in jedem Fall Platz für die tatsächlich hilfebedürftigen rgerkriegsflüchtlinge geschaffen werden. Er bitte darum, der Resolution zuzustimmen, um aus der Kommune heraus ein Zeichen an die Landesregierung zu geben, aktiver zu werden.

 

Beigeordneter SALEWSKI verdeutlicht überrascht zu sein, da er noch vor wenigen Tagen gehört habe, dass die Resolution womöglich von der Tagesordnung genommen werde.

Die Resolution sei zweifellos abzulehnen, da sie inhaltlich unzutreffend und nicht korrekt ist. Die Resolution unterstelle, dasstter mit Kindern aus Krisen- und Kriegsgebieten keine geeignete Unterkunft erhielten, da die erforderlichen Plätze von ausreisepflichtigen Asylbewerbern belegt seien. Dies sei ihm nicht bekannt und dürfe nicht als Tatsache dargestellt werden. Als bloße Behauptungen, ohne Beleg hierfür, seien solche Informationen jedenfalls nicht hinnehmbar. Zudem komme es nicht infrage, dass der Oberbürgermeister beauftragt werde, bei der Landesregierung zu intervenieren, indem er dort diese Resolution abgebe, sodass auch aus diesem Punkt die Resolution ausdrücklich zurückzuweisen sei.

 

Ratsherr DR. SCHARF weist darauf hin, dass nun das erste Mal tatsächlich über das Thema diskutiert werde und nicht mehr nur die Zahlen von Frau Steinrücke entgegengenommen werdenrden. Es müsse klargestellt werden, dass nicht nur Lüneburg, sondern, soweit er das beurteilen könne, alle Kommunen in der Bundesregierung Deutschland Solidarität und Hilfsbereitschaft bewiesen haben. Er habe gestern mit einem chinesischen Bekannten gesprochen und erneut festgestellt, dass das Thema längst durch die Weltpresse ginge. Alle Nationen rden mit Spannung darauf schauen, wie Deutschland diese Krise bewerkstellige. Das Image Deutschlands in der Welt habe sich, durch die Hilfsbereitschaft der Menschen vor Ort, die Bereitschaft Flüchtlinge aufzunehmen und die vorherrschende Willkommenskultur, positiv entwickelt. Die Humanität in Lüneburg sei unbestritten. Der Chefredakteur der Zeit habe ebenfalls darauf hingewiesen, dass Rückführungen erforderlich seien, um Integration zu ermöglichen. Es sei jedoch kein Geheimnis, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollten, um die Zahl der Flüchtlinge, die aufgenommen werden müssen, zu reduzieren. Dies sei nicht nur die Auffassung der CDU-Fraktion hier im Rat, auch die großen Parteien im Bundestag würden über genau diese Frage diskutieren. Er sei froh, dass die Entscheidung, ob jemand zurückgeführt werden müsse oder nicht, nicht in der Stadt entschieden werden müsse, dafür gebe es Gerichte. Die Resolution habe das Ziel, möglichst nicht nur an die Landesregierung, sondern ebenfalls an die Regierenden in Berlin heranzutreten, um dort alle glichkeiten zu erörtern und zu diskutieren, die die Zahl der Flüchtlinge zulässig reduzierenrden. Mehr sei dieser Resolution nicht zu entnehmen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE findet es, auch mit Hinblick darauf, dass in einer Woche Weihnachten sei, unangebracht, eine Diskussion zu führen über die Abschiebung von Familien. Gestern seien Abschiebungen erfolgt. Beispielsweise sei gestern eine albanische Familie mit einem vierjährigen Kind abgeschoben worden. So etwas ergreife die Anwesenden emotional und lasse niemanden unberührt. Das Maß der Enttäuschung und Verzweiflung der betroffenen Personen werde bei dieser Diskussion völlig unterschätzt und nicht berücksichtigt. Eine Rückführung laufe nicht so anonym und distanziert ab, wie es hier vorgestellt wird. Natürlich können mehr Abschiebungen gefordert und dabei darauf hinweisen werden, dass dies ja nur eine Symbolik sei, wie Ratsherr Pols dies soeben ausgeführt habe. Wenn die Abschiebung eines vierjährigen Kindes jedoch eine Symbolik sein sollte, so sei dies außerst fragwürdig. Der Hinweis in der Resolution, dass Müttern mit Kindern keine Plätze zur Verfügung stünden, weil besipielsweise diese albanische Familie hier gewesen sei, ist schlichtweg gelogen und falsch. Der Absatz müsse als erstes zurückgenommen werden, da er schlichtweg wahrheitswidrig und polemisierend sei. Dieser Absatz helfe letztlich nur rechten Personengruppen. Es seien 78 Personen in Lüneburg, die aus sicheren Herkunftsländern kämen. Insgesamt gebe es 689 Asylbewerber. Daneben gebe es noch Personen, die bereits jahrelang hier seien. Keine dieser 78 Personen nehme auch nur einer Mutter mit Kind einen Platz weg.

Zudem habe er diesen Antrag mit der Überschrift bereits mehrfach gesehen, der gleiche Antrag werde am Montag im Kreistag auch vorliegen und werde offensichtlich standardmäßig im Land verteilt. Es gäbe im Hintergrund Leute, die diese Anträge produzieren, um Politik und letztlich Wahlkampf zu betreiben. Ob eine solche Resolution jedoch die richtigen Personengruppen anspreche bleibe fraglich. Im gesamten Landkreis Lüneburg würden sich ca. 400 ausreisepflichtige Personen aufhalten, von denen die Hälfte aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen nicht abgeschoben werden könne und dürfe. 100 Personen seien in den letzten 6 Wochen freiwillig zurückgereist. Gestern seien nun 10 Personen aus dem Landkreis und davon eine, bereits angesprochene, Familie aus Lüneburg zurückgeführt worden. Überlegungen, wer wem dort einen Platz wegnehme, seien hinfällig und unangebracht. Die geführte Diskussion sei unehrlich, da sie davon ablenken soll, dass die Bundesrepublik Deutschland es nicht in den Griff bekomme, die Flüchtlingsströme zu lenken, während doch gleichzeitig publiziert worden sei, dass jeder willkommen sei. Es halten sich derzeit in Deutschland 400.000 Personen ohne Registrierung auf. Die Bundesbehörde BAMF schaffe es nicht, die Anträge zeitnah zu bearbeiten, da das Verfahren unkoordiniert erscheine und es an Personal mangele. Jeder ankommende Mensch habe nach dem Grundgesetz einen Anspruch auf Obdach. Dabei spiele die Nationalität keine Rolle, es müsse den Personen generell eine Unterkunft zu Verfügung gestellt werden. Erst im Anschluss daran rfen Überlegungen angestellt werden, ob eine Person zurückgeführt werden sse oder nicht. Der Antrag sei zurückzunehmen, da er der Situation nicht gerecht werde, inhaltlich falsch sei und lediglich den rechten Rand schüre. Vor 8 Monaten hätten alle gelobt, wie gut die Situation bewerkstelligt werde, nun soll so eine Resolution verabschiedet werden.

Bundesregierung und Bundestag müssten, wenn sie denn meinten, die zu erwartende Zahl von einer Million Flüchtlingen zu reduzieren, nächstes Jahr andere Entscheidungen treffen. Derzeit kämen höchstens 8% der Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern, darum denke der Bundestag darüber nach, ob Afghanistan zum sicheren Herkunftsland zu erklären sei. Die Situation dort vor Ort sei sicherlich anders als sicher einzustufen. Die Resolution sei in ihrer jetzigen Form jedenfalls ungeeignet und passe nicht in die Situation. Herr Stadtrat Moßmann habe Frau Bürgermeisterin Baumgarten die Zahlen erläutert und dennoch stelle die CDU diesen Antrag. Die Botschaft des Antrages sei es, dass Flüchtlinge aus Albanien Flüchtlingen aus Syrien Unterkunftsplätze und Essen wegnehmen würden, dies sei schlicht wahrheitswidrig.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 10 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

 

Die Resolution der CDU-Fraktion "Für eine gute Unterbringung von hilfebedürftigen Flüchtlingen - gegen Fehlbelegung von geeigneten Unterkünften!" vom 24.11.2015 wird abgelehnt.

 

(01 R)