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Beratungsinhalt:
Beigeordneter WEBERSINN beantragt als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes und dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung des Oberbürgermeisters. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
a) Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof gemäß Anlage 1. Der Jahresüberschuss des Jahres 2014 in Höhe von 387.267,13 EUR wird zu einem Drittel der ordentlichen Ergebnisrücklage und zu zwei Dritteln der zweckgebundenen Projektrücklage zugeführt.
Die Aufteilung des Jahresergebnisses geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.
b) Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof und der dazu gefertigten Stellungnahme der Verwaltung. Er erteilt dem Oberbürgermeister gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.
(20, 03 S)
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