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Vorlage - VO/6438/15  

 
 
Betreff: Jahresabschluss der Stiftung Hospital St. Nikolaihof für das Haushaltsjahr 2014 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:03 S - Stiftungsangelegenheiten Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin  Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   DEZERNAT III
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. V. m. § 5 der Stiftungssatzung beschließt der Rat über den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss 2014 (Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung) sowie die zugehören Anlagen sind der Vorlage als Anlage (1.) beigefügt.

 

Der vollständige Jahresabschluss 2014 mit weiteren detaillierten Auswertungen und Unterlagen kann während der Dienstzeiten in der Kämmerei eingesehen werden (Tel. 309-3562, Frau Schmidt).

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat einen Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage (3.) beigefügt. Die Verwaltung hat zu diesem Schlussbericht Stellung genommen. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfbemerkungen wird zur Zeit erstellt und nachversandt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht bestätigt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegen stehen (siehe Ziffer 8 auf S. 16 des Schlussberichtes).

 

Der Stiftungsrat erhält die Vorlage zur Kenntnis, wird jedoch ausnahmsweise für 2014 – wie auch für 2013 – nicht in der Beratungsfolge beteiligt, da das Gremium in dieser Form und Besetzung erst Anfang 2015 installiert worden ist (siehe Protokoll der Stiftungsratssitzung vom 22.05.2015).

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              25,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

1.              Feststellung des Jahresergebnisses (Ergebnis- und Finanzrechnung), Rechenschaftsbericht, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung

2.              Schlussbilanz 2014

3.               Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes

4.              Stellungnahme der Verwaltung (Synopse: Prüfhinweise/Prüfbemerkungen und Stellungnahme der Verwaltung) – wird nachgereicht -

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 13_Jahresergebnis 2014 (10 KB)      
Anlage 2 2 13_Rechenschaftsbericht 2014 (38 KB)      
Anlage 5 3 Schlussbericht Nikolaihof 2014 (117 KB)      
Anlage 3 4 13_Gesamtpläne inkl. Investitionen 2014 (51 KB)      
Anlage 4 5 13_Bilanz 2014 (20 KB)      
Anlage 6 6 2015-11-05_Nikolaih_Stellungn_Verw_JR 2014 (70 KB) PDF-Dokument (85 KB)    

Beschlussvorschlag:

a) Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof gemäß Anlage 1. Der Jahresüberschuss des Jahres 2014 in Höhe von 387.267,13 EUR wird zu einem Drittel der ordentlichen Ergebnisrücklage und zu zwei Dritteln der zweckgebundenen Projektrücklage zugeführt.

 

Die Aufteilung des Jahresergebnisses geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.

 

b) Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof und der dazu gefertigten Stellungnahme der Verwaltung. Er erteilt dem Oberbürgermeister gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.