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Auszug - Änderungsantrag der Fraktion Die Linke bezüglich der Einteilung der Hansestadt Lüneburg in Wahlbereiche für die Gemeindewahl am 11.09.2016  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 18.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.12.2015    
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
VO/6522/15 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke bezüglich der Einteilung der Hansestadt Lüneburg in Wahlbereiche für die Gemeindewahl am 11.09.2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Welz, Franziska
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Welz, Franziska   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter PAULYhrt aus, dass die Hansestadt Lüneburg derzeit in vier Wahlbereiche unterteilt werde. Dies schlage die Verwaltung vor. Zwischen den Wahlbereichen gebe es zulässige, vom Gesetzgeber noch akzeptierte Abweichungen, die jedoch bei einer Einteilung in 3 Wahlbereiche verringert werden könnten. Der Wahlbereich 4, also Kaltenmoor, Klosterkamp und Hagen, sei 23 Prozent kleiner als der Durchschnitt der Wahlbereiche. Wenn es nun darum gehe, welche Wahlbereiche Mandatsträger entsenden, müsse die absolute Stimmzahl beachtet werden. Wenn ein Wahlbereich nun 23 Prozent kleiner sei, habe er auch 23 Prozent weniger Stimmgewicht. Dies habe Auswirkungen auf die kleineren Parteien, die realistisch betrachtet keine Chance hätten, in diesen Wahlbereichen ein Mandat zu erringen. In den Wahlbereichen 1 und 3, welche wesentlich größer als der Durchschnitt seien, wären die Chancen für kleine Parteien hingegen deutlich her. Daher sei die unterschiedliche Größe der Wahlbereiche problematisch.

Gesetzlich seien Abweichungen bis 25 Prozent zulässig, die Fraktion Die Linke schlage jedoch eine Wahlbereichseinteilung vor, die die Unterschiede auf etwa 8 % verkleinere. Dies wäre möglich, indem die Wahlbereichseinteilung des Landkreises gewählt rde. Der Kreistag habe insgesamt sieben Wahlbereiche, von denen 3 in der Hansestadt Lüneburg lägen. Diese drei Wahlbereiche nnten auch für die Gemeindewahl am 11.09.2016 zugrunde gelegt werden. Sie seien bereits bekannt und es existere zudem eine straßengenaue Einteilung. Damit wären die Verhältnisse der Wahlbereiche untereinander etwa gleich groß. Zudem wäre es r die Wählerinnen und Wähler transparenter, eine gleiche Wahlbereichseinteilung r die Stadtrats- und Kreistagswahl vorzunehmen.

 

Ratsherr NEUBAUER antwortet, dass man dazu zwei Rechnungen betrachten müsste, nämlich 42/3+3*3=51 sowie 42/4+3*4=56. Dies sei die Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Partei bei der Kommunalwahl aufstellen könne. Das Modell des Landkreises mit 3 Wahlbereichen erlaube somit 51 Kandidaten, das bisherige Modell der Stadt mit 4 Wahlbereichen ergebe 56 Kandidaten. Pro Partei könnten nach dem bisherigen Modell somit 5 Kandidatinnen und Kandidaten mehr nominiert werden, bei 6 Parteien wären dies insgesamt 30 zusätzliche Bewerberinnen und Bewerber. Dies entspräche einer größeren Auswahl bei der Ausübung des aktiven wie auch passiven Wahlrechtes. Damit erlaube das bisherige Modell mit 4 Wahlbereichen mehr Auswahl, mehr Entscheidungsmacht und mehr Partizipation der Bürgerinnen und Bürger und somit letztlich mehr Demokratie. Daher werde die SPD den Antrag der Linken ablehnen. Das Problem der maßgeblich geringeren Wahlchancen sei zwar grundsätzlich vorhanden, allerdings ein mathematisches Problem. Denn für die Lösung dieses Problems müsste sichergestellt werden, dass Wahlbereiche mit identischen Anzahlen an Wählerinnen und Wählern geschaffen werden und es keine Zuzüge, Fortzüge, Todesfälle etc. gebe. Dies sei unrealistisch bis unmöglich. Daher werde es immer größere und kleinere Wahlbereiche geben. Zudem sei die Frage, ob man gewählt werde oder nicht, in erster Linie eine Frage des Wahlergebnisses, nicht der Einteilung in Wahlbereiche.

Letztendlich könne auch das Argument der Transparenz nicht greifen, da es Tradition sei, dass Kreistag und Stadtrat am selben Tag gewählt werden. Man erhalte vom Wahlvorstand zwei Stimmzettel mit jeweils drei Stimmen. Probleme bei der Klarheit seien bisher nicht erkennbar gewesen. Darüber hinaus kritisiere der Stadtrat bereits seit 2006 die Einteilung der Hansestadt Lüneburg in 3 Wahlbereiche für die Kreistagswahl. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger der Stadt, wie auch der Stadtrat befürworteten das bisherige Modell mit 4 Wahlbereichen. Daher sei die Ablehnung des Antrages zu empfehlen.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst bei 5 Ja-Stimmen der Fraktion die Linken und der Gruppe FDP/Piraten und 35 Gegenstimmen folgenden Beschluss:

 

Der Änderungsantrag der Fraktion die Linke vom 12.12.2015 wird abgelehnt.

 

(01 R)