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Sachverhalt: Betriebsabrechnung 2014 und Gebührenbedarfsberechnung 2016
Das Betriebsergebnis 2014 (Anlage 1) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 219,1 T€ aus. Unter Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2012 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 766,1 T€.
Die gültigen Straßenreinigungsgebühren wurden im Jahr 2014 auf Basis der Betriebsabrechnung 2013 für das Jahr 2015 bestätigt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.
Im Rahmen der Gebührenkalkulation 2016 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 2) erwartet:
Das positive jahresbezogene Ergebnis in 2014 ist insbesondere auf verhältnismäßig geringe Kosten des Winterdienstes in 2014 zurückzuführen. Aufgrund der zu erwartenden Gesamtergebnisse wird empfohlen, die derzeitigen Straßenreinigungsgebühren nicht zu verändern.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: - Betriebsabrechnungsbogen 2014 (BAB) – Teil 1 - Betriebsabrechnungsbogen 2014 (BAB) – Teil 2 - Gebührenbedarfsberechnung 2016
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2014 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung 2016 wird zugestimmt. Die Straßenreinigungsgebühren bleiben unverändert.
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