Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform hat sich in seiner Sitzung am 03.12.2015 mit den vorgesehenen Veränderungen zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 befasst. Die von der Verwaltung vorgesehenen Änderungen zum Stellenplan 2016 wurden zur Kenntnis genommen und empfehlend beschlossen.
Es ergeben sich für die Hansestadt Lüneburg folgende Stellenzahlen im Jahr 2016:
Insgesamt erhöht sich im Vergleich zum Jahr 2015 die Stellenzahl um 44. Der Landkreis Lüneburg hat entsprechend § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz - AufnG -) von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Hansestadt Lüneburg für die Aufgabenerledigung in ihrem Stadtgebiet per Satzung heranzuziehen. Um die damit verbundenen Pflichtaufgaben erfüllen zu können, werden im Stellenplan 2016 insgesamt 36,5 Stellen eingerichtet. Um die Aufgabenerfüllung in den Kindertagesstätten zu gewährleisten, werden weitere 16 Stellen eingerichtet. Die weiteren Stellenzugänge sind ausschließlich dort vorgesehen, wo diese aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Die Stellenpläne der Hansestadt Lüneburg und der von ihr verwalteten Hospitäler werden für das Haushaltsjahr 2016 im Ergebnis wie folgt festgesetzt:
a) Stellenplan der Hansestadt Lüneburg (ausschließlich Hospitäler) für das Haushaltsjahr 2016:
b) Stellenplan für das Hospital Zum Großen Heiligen Geist für das Haushaltsjahr 2016:
c) Stellenplan für das Hospital Zum Graal für das Haushaltsjahr 2016:
d) Stellenplan für das Hospital St. Nikolaihof für das Haushaltsjahr 2016:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis die gesetzlich vorgeschriebenen Übersichten zum Stellenplan 2016 zu erstellen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||