Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Den überplanmäßigen Aufwendungen für die Herrichtung und Bewirtschaftung weiterer Unterkünfte für Asylsuchende in Höhe von 400.000,- € wird gemäß § 117 NKomVG zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch die Kostenerstattung im Rahmen der geltenden Regelungen des Finanzvertrages und der Zusatzvereinbarungen durch den Landkreis Lüneburg. (20, V, FB 8)
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