Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gem. § 7 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 3 Niedersächsische Kommunalwahlordnung: - Die Zahl der Wahlbereiche für die Gemeindewahl am 11.09.2016 beträgt 4.
- Das Gebiet der Hansestadt Lüneburg ist entsprechend der im beiliegenden Stadtplan eingezeichneten Abgrenzung in die Wahlbereiche I, II, III und IV einzuteilen.
Die Entscheidung ergeht auf der Grundlage der Einwohnerzahl zum Stand: 31.03.2015. (03)
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